ich wohne mit im eigenheim meiner eltern (eigene bedarfsgemeinschaft, 3 personen in der haushaltsgemeinschaft).
es existiert kein mietvertrag.
wenn mir ein drittel neben dem regelsatz an nebenkosten und wohnkosten zusteht und die unterlagen eingereicht sind, müssen meine eltern das steuerrechtlich angeben bzw. kommt das finanzamt auf sie zu? von wem zahlt das jobcenter diese kosten, das ist die frage die ich mir stelle..
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