Job Abgelehnt 30% Sanktion

  • Guten Morgen,

    wie der Artikel schon sagt handelt es sich um eine 30%ige Sanktion die ich vom Jobcenter bekommen habe.
    Ich habe einen Job abgelehnt 3 Schichtsystem Früh/Spät/Nachtschicht da ich einen 3 Jährigen Sohn habe und Alleinerziehend bin. Mein Junge ist von 8 - 17 Uhr im Kindergarten aber es passt einfach nicht mit den Schichten überein und ich habe niemanden der sich in der zeit wo ich nicht da bin gerade in der Nachschicht verlässlich um ihn kümmern kann das ganze Interessiert meinen Sachbearbeiter aber wenig. Frage ist was kann ich nun tun denn wie jeder weiß ALG 2 ist eh schon wenig und denn noch eine Sanktion dazu.

    Über Hilfe würde ich mich freuen.

  • Hallo,

    Du hättest den Job nicht einfach so ablehnen dürfen. Vielmehr hättest Du, nachdem Du mitbekommen hast, daß ein Schichtdienst vorgehsen ist, das Jobcenter VOR Absage des Jobs von den Beutreuungsproblemen informieren müssen, In Zusammenarbeit mit dem Jugendamt würde dann in olschen Fällen nach eienr Lösung gesucht werden - z.B. Tages - (oder) Nachtbetreuung u.ä.

    Hast Du das nicht so gemacht, ist die Sanktion an sich erstmal rein formal rechtens.

    Dennoch würde ich in den Widerspruch gehen und gleichzeitig ergänzende Leistungen beantragen, oslnage die Sanktion bestehen bleibt. Mit diesen Leistungen sind z.B. Sachleistungen, aber auch Lebensmittelgutscheine, gemeint. Ab einer Sanktion von 30% hast Du als Alleinerziehende einen Rechtsanspruch darauf.
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    Gruß!

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