Eigentumswohnung

  • Hallo Liebe Mitmenschen,
    ich bin seit ca. einem halben Jahr ALGII Bezieher und im Besitz einer sehr kleinen Eigentumswohnung von gerade mal 24qm in einem sagen wir mal eher unsozialem Stadtteil.
    Die Wohnung befindet sich im 3. OG eines Mehrfamilienhauses.
    Ich würde jedoch sehr gerne in eine größere Wohnung umziehen, zumal man ja Anspruch als allein lebende Person auf ca. 50qm hat, sprich 2 Zimmer wären mir völlig ausreichend:)

    Kurz nochmal zu mir: Ich bin 27 Jahre und seit Geburt im Besitz eines Schwerbehindertenausweises von 80% mit den Merkzeichen G, B und RF und zudem kahm noch vor zwei Jahren eine chronische Darmerkrankung hinzu:(

    Nun meine Frage:
    Wie soll ich am besten vorgehen und ob mir hier jemand etwas unter die Arme greifen kann.
    Wenn ich die Wohnung verkaufe, habe ich ja Vermögen, welches ich ja für eine andere Wohnung verwenden will.
    Ich habe mal gelesen, dass Vermögen zur Beschaffung oder Erhalt eines angemessenen Hausgrundstücks nicht angerechnet werden darf und es eine Frist von einem Jahr gibt.


    Wenn ich die Wohnung vermiete habe ich geregeltes Einkommen, was man ja theoretisch anrechnen kann.


    Leider konnte mir mein Berater auch keine Antwort geben:( Er meinte nur das quassi alles Angerechnet wird auch wenn ich die Wohnung verkaufe und mir eine neue kaufe, kriegen dies raus und man ist wieder der Dumme:/


    Ich finde es einfach ungerecht wenn man Jahrelang nach der Schule bis tief in die Nacht gearbeitet hat und morgensfrüh wieder in die Schule musste und sich nichts mehr gönnen kann, was nicht später einem zur Last wird.


    ALGII-Empfänger können ja sooft sie wollen Umziehen und die Umzugskosten werden ja auch übernommen und die Miete sowieso....
    Wenn ich sehe, das Leute noch nie gearbeitet haben und Kerngesund sind und sich vom Amt einfach so alles finanzieren lassen.
    Klar nicht jeder ist so aber ich spreche aus eigener Erfahrung aus dem bekannten und Freundeskreis....


    Vielen Dank für Eure Hilfe und ein schönes Wochenende.


    PS: Der Maklervertrag für den Verkauf der Wohnung ist seit drei Tagen unterschrieben!

  • Du solltest evtl mal an Deiner Meinung über andere Hartz4bezieher arbeiten.
    Keiner hat sich das ausgesucht, freiwillig macht das bestimmt niemand mit.
    Und sich darüber zu stellen weil "man sein Leben lang zur Schule und zur Arbeit gegangen ist (in ganzen 27 Lebensjahren, immerhin)", dann sollte man evtl mal schauen wie lange ein anderer evtl schon an Arbeitsjahren auf dem Buckel hat und nun beim JC steht. Ich hätte Deine Lebensjahre schon allein auf meiner Steuerkarte als Arbeitszeit! - Wenn ich so etwas lese kräuseln sich mir die Nackenhaare!

    Und wenn da eh schon der Makler dran sitzt, ist das "Kind doch schon im Brunnen".

  • Es steht Dir ein gewisser Teil an Sparvermögen/Eigentum zu, die genauen Zahlen kannst Du Dir hier von jemand der das besser drauf hat, erklären lassen.

    Andererseits sehe ich das, plötzlich wo das JC bezahlen soll, Deine eigene Wohnung nicht mehr "standesgemäß" für Dich ist. Jetzt, wo andere bezahlen sollen steht Dir was größeres zu? Und die Gegend war noch nie "gut genug"???

    Ich weiß nicht das Gebiet wo Du wohnst, aber verlaß Dich mal aufs Amt, was die Dir genehmigen, oder was die Dir sagen wie teuer und unter welchen Voraussetzungen Dir mehr zusteht. Zur Info: Ich persönlich suche jetzt das dritte Jahr nach "angemeßenem Wohnraum" Irg-was finden die immer damit man dort bleibt wo die es wollen. Und: Es ist mein erstes Jahr wo ich mal nicht saisonbedingt für 2 Monate arbeitslos war, sondern seit Juli bis jetzt.

    Und ich habe kein "Startkapital" in Form einer eigenen Wohnung die ich hart & selbst finanziert habe. Wenn ich jetzt aber lese - "..... vermieten = anrechenbares Einkommen, .... Verkauf = anrechenbares Vermögen, ... auf jeden Fall bist Du der Dumme ...." - dann gehörst Du genau dorthin in diesen "unsozialen Stadtteil"!!! Dir aus den Sozialleistungen einen Vorteil zurecht basteln, finde ich unter aller Sau!!!
    Und es jetzt "gemein" finden weil man Dir das Barvermögen oder Miete evtl anrechnet bis zu einem Eigenanteil. Ich glaube Du solltest Dich mal schlau machen was Hartz4 bedeutet.

    ALGII-Empfänger können ja sooft sie wollen Umziehen und die Umzugskosten werden ja auch übernommen und die Miete sowieso....
    Wenn ich sehe, das Leute noch nie gearbeitet haben und Kerngesund sind und sich vom Amt einfach so alles finanzieren lassen.
    Klar nicht jeder ist so aber ich spreche aus eigener Erfahrung aus dem bekannten und Freundeskreis....

    Zieh Du mal sooft um wie Du willst. Und versuch dann die Umzugskosten vom Amt zu bekommen, und die Miete sowieso.
    Und wenn das klappt, dann komm zu mir und sag mir wo Du wohnst. Ich wär der erste der dorthin geht und ewig auf Hartz4 bleiben will.
    In erster Linie werden die Dir (hoffentlich) sagen das Du eine bisher angemeßene Wohnung hast, weshalb soll das JC also plötzlich mehr bezahlen als nötig?
    Da werden die Dir einen angemeßenen Teil an den laufenden Kosten zu geben und Deinen Dir zustehenden Hartz4satz.
    Es ist nicht die Pflicht des JC Dir eine Wohnung zu besorgen oder gar zu finanzieren als Du bisher hattest; und die Dir bisher wohl auch reichte. Sonst hättest Du sie ja nicht sogar gekauft.
    Und nun kannst Du Dich weiter auslassen über dieses "unsoziale" System, bei dem Du (hoffentlich) nicht mit der Tour durchkommst. Als Nachdenkhilfe hätte ich da was für Dich:

    https://de.wikipedia.org/wiki/Sozial

    In dem Sinne: Trotzdem ein schönes Wochenende

  • Hallo,

    zumal man ja Anspruch als allein lebende Person auf ca. 50qm hat

    Das ist nicht richtig. Man kann ein Wohnung bis maximal 50 qm haben, hat aber keinen Rechtsanspruch darauf.

    Wenn ich die Wohnung verkaufe, habe ich ja Vermögen, welches ich ja für eine andere Wohnung verwenden will.

    Du hast dann Vermögen, welches Du für den Lebensunterhalt verwenden mußt.

    Ich habe mal gelesen, dass Vermögen zur Beschaffung oder Erhalt eines angemessenen Hausgrundstücks nicht angerechnet werden darf

    Sofern das Vermögen VOR Bezug von ALG II vorhanden ist - was bei Dir nicht der Fall ist.

    ALGII-Empfänger können ja sooft sie wollen Umziehen und die Umzugskosten werden ja auch übernommen und die Miete sowieso....

    Das ist ausgemachter Blödsinn und reine Polemik.

    Gruß!

  • Salü,
    immer dieses Mimimiiii ohne sich den Beitrag mal genau durchzulesen!!!!!
    Ohne sich mal auf die Sachlage zu konzentrieren wird hier von gesunden Menschen gleich über einen geurteilt.

    Nochmals: Schwerbehinderung 80% Fast Blind seit Geburt!! Merkzeichen B, G und RF zudem noch Chronische Darmerkrankung vor einem Jahr dazugekommen.

    Ja Ober-Nörgel-Phillip ich habe trotz meinem Handikap Nachts gearbeitet ohne das sich irgendein Schwein für mich trotz Behinderung interessiert hat!
    Und ich bezweifle sehr Phillip, das Du auf einem Auge Blind bist wie ich und das andere fast nichts sieht!!!
    Bei solchen Leuten öffnet sich mir das Beil in der Tasche...
    Ich habe alles aus eigener Hand finanziert worauf viele normalen Kerngesunden Leute erstmal hinkommen sollen und sich an die eigene Nase fassen bevor sie urteilen.

    So das reicht erstmal.
    Des weiteren stehen ja Schwerbehinderten Menschen ein Mehrbedarf an Wohnfläche von 15qm zu.

    Im SGBII §12 Abs. 3 :
    Vermögen, solange es nachweislich zur baldigen Beschaffung oder Erhaltung eines Hausgrundstücks von angemessener Größe bestimmt ist, soweit dieses zu Wohnzwecken behinderter oder pflegebedürftiger Menschen dient oder dienen soll und dieser Zweck durch den Einsatz oder die Verwertung des Vermögens gefährdet würde



    Also ich hoffe hier kann mir wirklich jemand weiterhelfen, denn es ist einfach nicht fair, wenn andere Kerngesunde Arbeitslose ( Auch unter 25 Jährige wo noch nie einen Finger gekrümmt haben) eine Wohnung einfach mal bezahlt bekommen, von den Umzugskosten und so spreche ich lieber gar nicht.

    Für die vielen neuen Mitmenschen in unserem Land wo noch nie einen Finger krumm gemacht habe wird zur Zeit ehh viel gemacht.
    Aber für die Behinderten in unserem Land wird nur schleppend etwas getan.

    Ich habe auch nie trotz meines Handikaps auch nur einmal im Leben ein Taxi bezahlt bekommen, da ich keinen Führerschein machen darf.
    Danke SWR Reportage...

    Naja solange wir (Die Schwerbehinderten) in unserer Gesellschaft noch Atmen dürfen ist alles im grünen Bereich...

  • Grüße von "Ober-Nörgel-Phillip" (Lesen bildet, vor allem im Internet. Namen nicht richtig zu schreiben ist unhöflich!).

    Auch ich habe ein Auge komplett blind und habe nie einen Hehl daraus gemacht, nur mal zur Info. Hinzu kommen 2 ausgebildete Berufe, einen davon selbst finanziert und einen dritten wegen Sinnlosigkeit abgebrochen. - So viel dazu.

    Mir geht es nicht darum was Du hast oder wie schwer das alles war oder ... oder .... oder ... .
    Mir geht es darum, das Du beim Wohnungskauf nicht auf die 15qm mehr bestanden hast, als Du die Whg selbst finanzieren musstest.
    Und darum das Dir jetzt plötzlich alles einfällt was Dir so zusteht.

    Und vor allen Dingen: Das Du Dir hier Tips holen willst wie Du am besten Dein Vermögen vorm hartzamt retten willst (Ja, eine EtW ist Vermögen!), was mir schon fast am Rand des Legalen kratzt.

    Und hier auf die "... neuen Mitmenschen ..." oder die 25jährigen, die "... noch nie einen Finger krumm gemacht haben ..." herum zu hacken ist unter aller Sau !!!

    Und dafür das wir hier " .... Mimimimimi ..." sind, erwähnst Du Deine Handycaps sehr oft, wenngleich im Satz davor kommt das Du ja trotz Handycaps alles schaffst.
    Im Grunde bist Du doch ein "Vorzeigehandycaper", so viel wie Du ohne uns alle geschafft hast - da sollen sich andere mit GdB mal ein Beispiel nehmen, was?

    ich frage mich gerade weshalb Du hier überhaupt erst fragst wenn Du doch selbst die § aus der Tasche ziehst wie Django den Colt.
    Willst Du Dir die "GeldandieSeiteschieben-Aktion" legalisieren lassen?

    Junge, das ist einfach nur lächerlich!
    Ich hoffe Dein SB kommt dahinter und zeigt Dir was Gesetze sind!
    Zum Thema soziales Verhalten hab ich Dir ja nen Link geschickt, versuchs mal - könnte Dir die Augen öffnen!

    Manchmal hoffe ich fast das JC-SBs hier mitlesen und anhand der Eingaben Ihre Leistungsbezieher erkennen und danach handeln.

  • Hallo,


    Des weiteren stehen ja Schwerbehinderten Menschen ein Mehrbedarf an Wohnfläche von 15qm zu.

    Nein. Eine Kommune/Landkreis kann einen Mehrbedarf anerkennen, muß es aber nicht. Dementsprechend kann es zu einem Mehrbedarf in einer Kommune kommen, während die Nachbargemeinde diesen Mehrbedarf nicht gewährt.

    Im SGBII §12 Abs. 3 :
    Vermögen, solange es nachweislich zur baldigen Beschaffung oder Erhaltung eines Hausgrundstücks von angemessener Größe bestimmt ist, soweit dieses zu Wohnzwecken behinderter oder pflegebedürftiger Menschen dient oder dienen soll und dieser Zweck durch den Einsatz oder die Verwertung des Vermögens gefährdet würde

    Du hast eine ETW und bist also nicht auf die Beschaffung eines Grundstückes angewiesen - egal, ob behindert oder nicht behindert.

    Auch unter 25 Jährige wo noch nie einen Finger gekrümmt haben) eine Wohnung einfach mal bezahlt bekommen,

    Menschen unter 25 Jahren bekommen in der Regel keine Kosten für die Miete gezahlt.

    Ich habe auch nie trotz meines Handikaps auch nur einmal im Leben ein Taxi bezahlt bekommen, da ich keinen Führerschein machen darf.

    Mag sein, auch wenn das nun gar nichts mit dem Thema hier zu tun hat Du "vergißt" aber zu erwähnen, daß Du mit Deinen Merkzeichen den ÖPNV kostenlos zusammen mit einer Begleitperson nutzen kannst, weswegen eigentlich ein Taxi nicht notwendig ist. Lebst Du im ländlichen Raum und ist der ÖPNV nicht ausgebaut, werden Taxifahrten für notwendige Arrzttermine und dgl. durchaus übernommen. Insofern taugt Dein Argument nicht.

    Gruß!

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