Bewerbungskosten abgelehnt mangels Nachweisen

  • Hallo,

    gerade bekomme ich Post, das meine Anträge auf Gewährung einer Förderung aus dem Vermittlungsbudget .....

    ..... "erst bearbeitet werden können, wenn mir die zu Entscheidung erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen. Dies ist leider nicht der Fall...."


    Jetzt soll ich plötzlich Fahrscheine für eine extra beantragte Fahrt mit der Bahn (10,20€), und zusätzlich
    "... Nachweise (z.B. Kopie der Bewerrbungsanschreiben, Einganmgsbestätigung oder Antworten des Arbeitgebers) ..."

    Nachreichen. Erst dann wird darüber entschieden.


    So weit, so gut. Aber bisher hat der normale Antrag, auf den ich die Namen und Daten der Firmen eingetragen habe, ausgereicht. Anfangs habe ich die Kopien usw dabei gelegt und man sagte mir "... das brauchen wir gar nicht ...".
    Deshalb habe ich das die letzte Zeit auch weg gelassen. Immerhin eine Kopie weniger.

    Zum Fahrschein: Ich habe die original Fahrscheine dabei gelegt und plötzlich sind beide nicht da und auf dem Antrag sind beide Felder angekreuzt. -----> Wie soll ich das noch beweisen? Die sind dort angekommen mit dem Antrag.

    Ich habe kein Problem damit die 11 Bewerbungen zusätzlich nachzureichen, aber woher nehme ich die Quittungen für die spezielle Hin/Zurückfahrt? - Wobei mir klar ist, das die mich (auf deutsch gesagt) "bescheissen" wollen. So blöd sich das auch anhört. Sowas ist Schickane und ich überlege echt das am Montag dem Anwalt zu übergeben.


    Eine Sauerei finde ich es weil vorher nie darauf bestanden wurde. Ganz im Gegenteil, als ich so einen Antrag persönlich abgab sagte man mir wortwörtlich: "... Sparen Sie sich die Druckertinte ....".

    Als zeugen könnte ich meinen Bruder angeben, weil wir an dem Tag wo die meisten Bewerbungen abgegeben wurden (persönlich) war ich mit Ihm in Paderborn unterwegs. Immer wenn ich sowas weiß, mache ich eine Tour durch die Stadt (Er ist mobil) und gebe so viele Bewerbungen ab wie möglich.

  • Hallo,

    Sowas ist Schickane und ich überlege echt das am Montag dem Anwalt zu übergeben.

    Dann mach mal - scheinst zuviel Geld zu haben. In diesem Stadium jedenfalls bekommst Du weder einen Beratungsschein nocih irgendwas, um den Anwalt zu bezahlen.

    aber woher nehme ich die Quittungen für die spezielle Hin/Zurückfahrt?

    Sofern Du nachweisen kannst, wo die Bewerbungen abgegeben wurden, sehe ich da eigentlich kein prinzipielles Problem.


    Sowas ist Schickane

    Schon mal eine Sekunde darüber nachdeacht, daß sich Verfahren ändern können?

    Gruß!

  • Werde deshalb jetzt kein Fass aufmachen beim Anwalt. Aber ich steh eh grad in Kontakt mit Ihm und das sollte Er erfahren. Er bekommt alles was ich an Korespondenz mit dem JC habe als Mail, falls bei mir mal etwas verschwinden sollte.


    Kann ich nachweisen, war mit Beistand beim JC hier in Salzkotten und die sollten es weiter leiten. Komisch an der Sache ist nur, das ich angekreuzt habe das Fahrscheine dabei liegen und dies jetzt durchgestrichen ist. Dafür ist angekreuzt das KEINE Fahrschein dabei liegt, und das habe ich nicht angekreuzt. Außerdem: Wie soll ich sonst die 15 km hinter kich gebracht haben? Hier gibts nur Bus oder Bahn für mich.
    Wie gesagt: So doof das klingt, aber ich fühl mich verarscht.


    Verfahren können sich ändern, ist klar.
    Aber von einen auf den anderen Monat plötzlich etwas verlangen was vorher ausdrücklich (Wortlaut: "... sparen Sie sich die Kopien, das glaube ich auch so ...".) von dieser SB als nicht nötig befunden wurde, finde ich ne Sauerei.
    Mal Hü und mal Hott, hauptsache man hält den Leistungsempfänger auf Trab - so scheint mir das.

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