Private BU-Versicherung und ALG II

  • Hallo, ich bin neu und hoffe, ich mache alles richtig -
    ich hab mich schon umgeschaut, aber nichts wirkliches zu meiner Situation gefunden.
    So kurz wie möglich:

    Ich bin unheilbar krank seit 2009 , beziehe seitdem Hartz 4 (Frührente wurde vor Gericht abgelehnt)
    und habe jetzt mitgeteilt bekommen durch meinen Versucherungsmenschen,
    dass meine private BU-Versicherung höchstwahrscheinlich zahlen würde, auch rückwirkend ab 2009.
    Habe mich im Netz belesen und leider erfahren müssen, dass dies VOLL auf Hartz 4 angerechet wird - ist das wirklich so?
    Im speziellen Fall wäre das bei mir in Zahlen: 500 Euro BU-Rente monatlich.
    Hartz4 bekomme ich als Single : insgesamt 834,50 Euro.
    Muss ich in dem Fall echt ALLES (!) abgeben von der Rente oder bleibt mir ein bischen davon?
    Ganz herzlichen Dank für eine schnelle Antwort!!!
    LG

  • Lieben Dank!
    Ja, das ist mir jetzt schon klar, aber heißt das, ich hab bei meinem finanziell geschildertem Beispiel im Gegensatz zu vorher keinen Euro mehr im Monat von den 500 Euro?

  • Okay, dann werde ich die BU kündigen, dann hab ich halt die ganzen Jahre umsonst eingezahlt...
    für 30 Euro lohnt sich das für mich nicht.
    50 Euro zahle ich da ja allein schon jeden Monat ein...

  • Hallo,

    deswegen rate ich von solchen Versicherungen bei ALG-II-Beziehern auch ab. Lohnen würde sich das nur ab einer mindestens doppelten Deckungssumme von meinetwegen 1000 €, weil man ab da dann raus aus ALG II wäre. Allerdings ist in solchen Fällen meist die Krankenkasse der Knackpunkt.

    Bei Dir dürfte aber erstmal ein ganz anderes Problem bestehen. Durch die Rückzahlung der BU seit 2009 könnte die Situation entstehen, daß Du gar keinen Anspruch auf ALG II mehr hast. Insofern rate ich Dir dringendst, mittels eines Beratungsscheines (einmalig 15 € beim örtlichen Amtsgericht) einen Fachanwalt aufzusuchen, der die Konsequenzen genauer beleuchten kann. Hier im Internet kann das keiner seriös machen, weil niemand die konkreten Bedingungen und Unterlagen kennt.

    Und das mit dem Fachanwalt würde ich UNBEDINGT VOR einer Kündigung machen - denn unter ungünstigen Umständen könnte sich eine solche Kündigung ebenfalls nachteilig für Dich auswirken.

    Gruß!

  • Super, das hört sich ja "toll" an. :(
    Da schließt man sowas ab und hat dann auch noch solch einen Ärger.
    Meinetwegen kann die Arge die Rückzahlung gerne behalten, aber ich hab einfach nur gehofft, dass für mich zum leben im Monat nur ein kleines bischen mehr übrig bleibt...
    Danke für deine Infos!

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