Hallo,
kurzfristig hat es sich ergeben das ich ab Dienstag (29.11.) wieder in Arbeit bin.
Da ich noch im November angemeldet werde, muss ich dann das Hartz4geld für den Monat November (zumindest anteilig, sind ja nur 2 Tage) zurück zahlen?
Hallo,
kurzfristig hat es sich ergeben das ich ab Dienstag (29.11.) wieder in Arbeit bin.
Da ich noch im November angemeldet werde, muss ich dann das Hartz4geld für den Monat November (zumindest anteilig, sind ja nur 2 Tage) zurück zahlen?
Hallo,
kurzfristig hat es sich ergeben das ich ab Dienstag (29.11.) wieder in Arbeit bin
Gratuliere.
Da ich noch im November angemeldet werde, muss ich dann das Hartz4geld für den Monat November (zumindest anteilig, sind ja nur 2 Tage) zurück zahlen?
Das hängt vom neuen Arbeitgeber ab. Wenn Du es mit ihm so deichseln kannst, daß das erste Gehlat erst im Dezember fließt, brauchst Du nichts zurückzahlen.
Gruß!
Das kommt frühestens zum 10ten des Monats, ist der Dachdeckertermin. Also bleibt mir das schon mal erspart
Wie wäre es denn wenn der neue Chef die 2 Tage aus dem November erst zum 10ten Januar, zusammen mit dem Dezembergehalt zahlt?
Hallo,
das kann er nicht so einfach, weil die Termine für Gehaltszahlungen gesetzlich geregelt sind.
Gruß!
War kein Tor
Einen "Arbeitsvertrag" für 3 Wochen, darauf kann ich verzichten.
Haben bloss jemanden gesucht der schnell bestimmte Arbeiten erledigt und dann bis zum 23.12. 2016 einen befristeten Vertrag unterschreibt.
Hallo,
solltest Du Dich schon abgemeldet haben, mußt Du den Job dennoch antreten - sonst macht das JC Ärger.
Gruß!
Neee, hat sich vorher als das heraus gestellt
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!