Hallo!
Folgendes Problem habe ich:
Das JC hat gem. §40 Abs. 2 Nr. 4 SGB II i.V.m. §331 SGB III die bewilligten Leistungen Ende Oktober vorläufig eingestellt, weil ich angeblich einen Arbeitsvertrag hätte.
Das ist teilrichtig, ich habe einen Arbeitsvertrag AB dem 01.06.2017 - nicht aktuell.
Dennoch fordert man von mir einen aktuellen Arbeitsvertrag und einer aktuelle Lohnabrechnung, was ich beides nicht habe, weil kein Job!
Ich habe über meine Anwältin einen Antrag auf einstweilige Anordnung beim Sozialgericht eingereicht und auch von meinem zukünftigen Arbeitgeber eine Versicherung an Eides Statt, dass ich derzeit dort nicht beschäftigt bin.
Dem Sozialgericht gegenüber brachte man als "Beweis" einen Ausdruck einer I N T E R N E N Internetseite der Firma, auf welcher mein Prortfolio und meine zukünftigen Firmenkontaktdaten vorbereitet sind. Diese Seite ist passwortgeschützt und nicht über Google o.Ä. auffindbar.
Als dies beim Sozialgericht vom Tisch war, behauptete man, man könne nicht zahlen, weil ich in einer WG lebe und erst geprüft werden müsse, ob nicht eine Bedarfsgemeinschaft vorläge. Hier wurden dann von einem unbeteiligten Dritten zwei Jahre alte Facebookeinträge vorgelegt, dass ich mit meinem WG Partner in einer beziehung leben würde.
Mein Problem ist, dass Sozialgericht verlangt immer wieder Stellungnahmen von meiner Anwältin und vom JC - ich habe jetzt seit über einem Monat kein Geld mehr, mir droht die Kündigung meines WG Zimmers und beim thema Essen muss ich mich bei meinen Geschwistern durchschnorren.
Was kann ich noch tun um hier endlich wieder an das mir zustehende Geld zu kommen, denn der Bescheid ist bis heut nicht widerrufen oder geändert worden. Ich hab keinen Bock zu Weihnachten auf der Straße zu sitzen.