Hallo,
ich habe im Jahr 2015 einem Familienmitglied Euro 300,- geliehen, damals war ich noch regulärer Arbeitnehmer.(Schuldschein liegt vor)
Anfang des Jahres 2016 musste ich Hartz 4 beantragen.
Vor 3 Monaten habe ich das von mir verliehene Geld in zwei Raten a´Euro 150,- in zwei aufeinander folgenden Monaten von dem Familienmitglied zurück erhalten.
Nun muss ich dem Jobcenter Euro 240,- wieder zurück bezahlen da diese es als Einkommen bewerten.
Meine Fragen lauten nun:
1) Ist diese Rückzahlung rechtens ? (In meinen Augen ist das kein Einkommen, da ich dadurch nicht reichter geworden bin.)
2) Es gibt doch einen Freibetrag von Euro 100,-, der muss doch in Abzug gebracht werden ?
3) Welche Möglichkeiten gibt es, dass ich die Rückzahlung nicht oder nur teilweise tätigen muss ??
Vielen Dank für die Hilfe !
Grüße