Einkommen Tochter unter 100 Euro voll angerechnet

    • Hallo,
    • meine Tochter, 13 Jahre alt hat angefangen Zeitungen auszutragen. Im Monat November hat Sie 87 Euro verdient. Im Dezember ist es zugeflossen, es wurde kein Freibetrag gewährt und voll angerechnet? Im Netz hab ich gefunden das bis 15 Jahre ein Freibetrag von 100 Euro anrechnungsfrei ist. Stimmt das? lg
  • Nicht nur für unter 15 Jährige. Dieser Freibetrag steht jeder BG zu.

    Falls ich da einen Denkfehler hab, bitte um Entschuldigung.

    Aber wenn Du selbst selbst keinen Verdienst/Freibetrag hast, solltest Du den Job evtl anmelden und ihn trotzdem von Ihr machen lassen.

    So haben wir (meine Brüder und ich) vor x Jahren das auch gemacht.

  • Hallo manniho!

    • Im Netz hab ich gefunden das bis 15 Jahre ein Freibetrag von 100 Euro anrechnungsfrei ist. Stimmt das?

    Ja, das stimmt!

    Arbeitslosengeld II/SozialgeldVerordnung - Alg II-V

    In der "Verordnung zur Berechnung von Einkommen sowie zur Nichtberücksichtigung von Einkommen und Vermögen beim Arbeitslosengeld II/Sozialgeld (Arbeitslosengeld II/Sozialgeld Verordnung-Alg II-V)" findet sich folgende Regelung:

    § 1 Nicht als Einkommen zu berücksichtigende Einnahmen

    (1) Außer den in § 11a des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch genannten Einnahmen sind nicht als Einkommen zuberücksichtigen:
    (...)
    9. bei Sozialgeldempfängern, die das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, Einnahmen aus Erwerbstätigkeit, soweit sie einen Betrag von 100 Euro monatlich nicht übersteigen,
    (...)

    Deiner Tochter stehen also die gesamten Einnahmen zu. Es darf nicht als Einkommen berücksichtigt werden.

    Widerspruch einlegen. Zur Begründung auf § 1 Absatz 1 Nr. 9 der Arbeitslosengeld II/Sozialgeld Verordnung- Alg II-V verweisen.

    Achte auf die Widerspruchsfrist (1 Monat ab Bekanntgabe des Bescheides).

    Gruß
    P.

    Einmal editiert, zuletzt von Phillip.1977 (23. Dezember 2016 um 00:22)

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