Hallo Ich habe eine Frage,
Ich und meine Frau bilden eine Bedarfsgemeinschaft, gibt eine möglichkeit das meine Frau keine Leistungen bezieht ( da ja einzelne Personen aus einer Bedrafsgemeinschaft keine Verzichsterklärung machen können ) oder müsste ich Sie zB. beim nächsten Weiterbewillungsbescheid zwar als anwesehend ankreuzen aber nicht als Leistungsbedürftig, gibt es da möglichkeiten das nur ich Leistungen beziehe und und nicht meine Frau ( klar das man dann weniger bekommen würde da ja das gehalt meiner Frau trotzdem angerechnet wird ), meine Frau ist Thai und hat eine 450 Euro stelle und ich möchte wenn möglich verhinden das Sie woanders hin muss da es sprachlich für Sie nicht so einfach ist??
Danke für eure Mühen!