Bedarfsgemeinschaft

  • Hallo Ich habe eine Frage,

    Ich und meine Frau bilden eine Bedarfsgemeinschaft, gibt eine möglichkeit das meine Frau keine Leistungen bezieht ( da ja einzelne Personen aus einer Bedrafsgemeinschaft keine Verzichsterklärung machen können ) oder müsste ich Sie zB. beim nächsten Weiterbewillungsbescheid zwar als anwesehend ankreuzen aber nicht als Leistungsbedürftig, gibt es da möglichkeiten das nur ich Leistungen beziehe und und nicht meine Frau ( klar das man dann weniger bekommen würde da ja das gehalt meiner Frau trotzdem angerechnet wird ), meine Frau ist Thai und hat eine 450 Euro stelle und ich möchte wenn möglich verhinden das Sie woanders hin muss da es sprachlich für Sie nicht so einfach ist??

    Danke für eure Mühen! ;)

  • ???? Wer rechnet denn so ????

    Gib an das Sie einen 450€-Job hat, dann bleiben ca 170€ davon.

    Außerdem: Schon mal daran gedacht das das Amt auch die Kranken&Rentenkasse bezahlt? Sobald Sie keine Leistungen, die Ihr zustehen, bekommt fällt das auch alles weg.

  • Hallo Philipp danke für deine Antwort,

    Das Amt weiß natürlich schon über den 450 Job bescheid, aber das ist dem Team noch nicht genug, es wurde schon sogeriert das es nicht reicht und deswegen einen wechsel geben könnte/wird.

    Und natürlich hat meine Frau auch schon Sprachkurse gemacht, aber Deutsch lernt man eben nicht von heute auf morgen ;).

    Mir geht es eigentlich nur darum meine Frau aus dem Bezug raus zukriegen damit Sie nicht die Stellen wechseln muss, da Sie dort sehr glücklich ist, und dafür würde Sie natürlich auch auf das Geld / leistungen verzichten, dies scheint aber nicht wirkich zu gehen, deswegen habe ich mich ja an dieses Forum gewendet ;)

    Meine Frau ist ja über mich Familienversichert und ich bin über die KSK versichert ;)

    Danke für deine Mühen

  • Meine Frau ist ja über mich Familienversichert und ich bin über die KSK versichert

    Die werden sich aber hüten Sie mitzuversichern wenn die Möglichkeit besteht Sie entweder anderweitig zu versichern, oder die Beiträge nicht auf eine Person zu beschränken.

    Sie soll beantragen was Ihr zusteht und die evtl. daraus folgenden Verpflichtungen (Bewerbungen, Termine, evtl. weitere Sprachkurse) in Kauf nehmen.
    Sollte Ihr Deutsch wirklich noch so mies sein, wird es Ihr helfen und so schnell stellt Sie auch keine Firma ein wenn dieses arg fehlt.

    Hinzu kommt, wenn Ihr eine BG seid, das die aktuelle Miete ja auf zwei Personen angerechnet wird. Würde Sie freiwillig auf die Leistung verzichten würde auch Ihr Mietanteil weg fallen und die Whg evtl zu groß/teuer für Dich sein.

    Es hängt oft nicht nur an "Kleinigkeiten" wenn man auf etwas verzichtet, da folgt ein ganzer Rattenschwanz.

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