HALLO
Während eines im ALG II-Bezug Jahres habe ich 4-5 Monate im Ausland gearbeitet (Zeitvertrag befristet) und mich in dieser Zeit ordnungsgemäß beim JC abgemeldet. Während dieser Zeit habe ich meine Wohnung nicht genutzt, aber die laufende Miete inkl. Nebenkosten eigenständig von meinem Lohn gezahlt. Nach meiner Auslandstätigkeit mußte ich mich erneut beim JC anmelden.
Dementsprechend wies meine Betriebskostenendabrechnung für den o.g. Zeitraum ein Guthaben aus, da ich ja keine Heizung, Wasser etc. genutzt habe. Die Gutschrift ist während meines akt. ALG II-Bezuges auf meinem Konto eingegangen, da die Hausverwaltung diese ja immer 1 Jahr versetzt abrechnet.
Fragen: Gilt in diesem Fall auch das sogenannte Zuflussprinzip und ich muß das gesamte Guthaben ans JC zurück zahlen, obwohl ich die Betriebskosten 4-5 Monate von meinem Lohn bezahlt habe und keine JC-Leistungen in Anspruch genommen habe ? Oder wird es % verrechnet bzw. gibt es Freibeträge ?
Vielen Dank für die Bemühungen und Antwort auf meine Fragen vorab!