Zwangsumzug

  • Hallo, ich habe ein großes Problem mit dem Jobcenter.
    Kurz zu meiner Situation: Ich musste Anfang des Jahres aufstocken, weil meine Firma von Vollzeit auf 10 Stunden die Woche runterschrauben musste. Meine Wohnung kostet 550 kalt. Also wurde ich vom Jobcenter dazu angewiesen, mir eine neue, günstigere Wohnung zu suchen. Fakt ist gerade, dass mir 380 Euro (lt. Mietspiegel Helmstedt) für 2 Personen zustehen (für mich und meinen 19-jährigen Sohn/Schüler). Nun habe ich endlich eine neue Wohnung gefunden (400 kalt) und das Jobcenter will mir die Umzugskosten nicht gewähren, weil die Wohnung nicht angemessen wäre und der Umzug zu teuer. Ich bekomme 380 Euro Mietzuschuß. Die 550 Kaltmiete muss ich irgendwie von meinem nichtvorhandenem Geld abzweigen. Was kann ich tun, damit mir der Umzug genehmigt wird? 20 Euro abzweigen (bei 400 Kaltmiete) ist weitaus besser zu schaffen als von 380 Euro auf 550 Euro.

    Grüße
    Ella

  • Hallo Ella!

    Wenn der Richtwert für eine angemessene Kaltmiete eines Zwei-Personen-Haushaltes in Helmstedt 380,00 EUR beträgt, dann verweigert das Jobcenter zu Recht die Zusicherung für die Übernahme der zukünftigen Mietkosten für eine Wohnung mit Kaltmiete 400,00 EUR und die Kosten des Umzuges in die immer noch unangemessen teure Wohnung.

    Wenn das JC wirksam ein Kostensenkungsverfahren eingeleitet hat, bis Du verpflichtet, die Kosten zu senken. Das bedeutet im Zweifel: Umzug in eine kostenmäßig angemessene Wohnung. Und nicht: in eine billigere, aber immer noch unangemessene Wohnung.

    Konsequenz: Du musst weiter suchen.

    Allerdings: Wenn Du nachweisen kannst, dass Du Dich ernsthaft und regelmäßig um eine neue Wohnung bemühst, aber keine angemessene Wohnung finden kannst, dann muss das JC zumindest prüfen, ob der 6-Monats-Zeitraum, in dem nach der Kostensenkungsaufforderung die tatsächlichen Aufwendungen für Deine aktuelle Wohnung noch übernommen werden, verlängert wird. Und wenn es Dir ständig Wohnungen ablehnt, die knapp über dem Richtwert liegen, dann müsste eigentlich eine Verlängerung drin sein. (Ob das JC es dann vorzieht, Dir 400,00 anzuerkennen (und vielleicht sogar zu zahlen!) oder lieber zu verlängern, müssten die dann entscheiden. So flexibel sind die aber in der Regel nicht.)

    Das Argument: "Umzug zu teuer" zählt übrigens nicht. Wenn Du im Rahmen eines Kostensenkungsverfahrens eine neue (angemessene!) Wohnung beziehst, muss der Umzug bezahlt werden. Den musst Du zwar grundsätzlich im Rahmen der Selbsthilfe so kostengünstig wie möglich durchführen, also Mietwagen, selbst anpacken, Freunde anheuern usw. Aber die damit verbundenen Kosten müssen übernommen werden. Verfahren: In der Regel drei Kostenvoranschläge für den Mietwagen und Umzugszubehör. Pauschale für Verköstigung von Helfern.

    Gruß
    P.

  • Mein neuer Vermieter geht auf 380 Euro runter. Ich hoffe, das JC genehmigt mir nun die Umzugskosten. Ich weiß, dass die Mitarbeiter des Arbeitsamts gerne und auch öfter die Bescheide "falsch" ausgeben. In Helmstedt ist das Gang und Gebe. Der eigentliche Mietspiegel liegt (zBsp bei einem 2 Personenhaushalt) bei knapp 460 Euro. Die Bescheide gehen allerdings mit 380 Euro raus. Es liegt ganz oft an Mitarbeitern, die a) ihre Macht missbrauchen und b) von Hartz4 Gesetzen keine Ahnung haben (wollen). In meinem Fall würde sogar (lt. eines befreundeten Ex-Jura-Studenten),das Bagatellgesetz greifen, wonach ca. 20-30 Euro über dem Satz keinerlei (!) Probleme bereiten dürften. Für mich wäre wichtig zu wissen, mit welchen Konsequenzen Mitarbeiter vom Jobcenter rechnen müssen, wenn sie nachweislich Mist bauen? Ich werde alles erdenklich mögliche in Bewegung setzen, damit sowas aufhört. Menschen, die mit Hartz4 leben müssen, haben schon genug Probleme. Sie brauchen faire und kompetente Menschen (Jobcenter), die sie voran bringen und nicht welche, die sie noch weiter nach unten ziehen.

  • Da hast Glück gehabt.
    Ich hatte schon 2 mal den Fall das das kein Vermieter gern macht, weil Er damit ja im Fall einer Weitervermietung nach Dir nicht einfach die 20€ wieder drauf packen kann (angeblich wegen der Mietpreisbremse).

    Bei mir war der letzte Fall um 11€ zu teuer :(

  • Hallo Ella!

    Schön, dass Du einen legalen Weg gefunden hast, Dein Problem zu lösen.

    Bist Du Dir aber sicher, dass Du von den richtigen Voraussetzungen ausgehst? Deine Angaben sind leider nicht eindeutig.

    Du schreibst, dass Dir für Dich und deinen Sohn 380,00 EUR zustehen. Das ist für die Stadt Helmstedt in der Tat richtig. Allerdings: Die KdU-Richtlinien sprechen insoweit von einer so genannten "Bruttokaltmiete". Das ist die Kaltmiete zuzüglich der kalten Betriebskosten. Also alles ohne Heizung und Warmwasser.

    Die in Aussicht genommene Wohnung kostete aber nach Deinen Angaben ursprünglich 400,00 EUR "kalt", und jetzt wohl 380,00 EUR. Wohl auch kalt. "Kalt" meint gemeinhin die reine Miete ohne jedwede Nebenkosten. Dann kämen außer Heizung und Warmwasser auch noch die übrigen Betriebskosten hinzu. Dann dürfte die Bruttokaltmiete der Wohnung deutlich über 380,00 EUR liegen. Dann bliebe es bei der Ablehnung des Jobcenters.

    Ist das so? Oder kostet die Wohnung nun 380,00 EUR bruttokalt? Dann wäre es ja in Ordnung.

    Ein Bagatellgesetz gibt es übrigens nicht. Es gibt jedoch Ermessen. Bei der Prüfung der Angemessenheit der Aufwendungen für die Unterkunft muss die Behörde das Ihr eingeräumte Ermessen fehlerfrei ausüben. Auf die Richtwerte der KdU-Richtlinien darf sich das Jobcenter nur berufen, wenn keine Besonderheiten vorliegen. Dass solche Besonderheiten vorliegen, ergibt sich aus Deiner Schilderung allerdings nicht.

    Befriedigend ist das alles sicherlich nicht. Und auch wenn die Richtlinien auf Wohnungen des günstigeren Preissegments Bezug nehmen dürfen, leicht zu finden sind Wohnungen zu diesem Preis zweifelsohne nicht.

    Für mich wäre wichtig zu wissen, mit welchen Konsequenzen Mitarbeiter vom Jobcenter rechnen müssen, wenn sie nachweislich Mist bauen?

    Das ist im Zweifel ein theoretisches Problem. Jobcenter-Mitarbeiter haben fast immer nur befristete Verträge. Mit etwas Glück für zwei Jahre. Meistens aber nur ein für ein Jahr oder noch kürzer. Bis die dann halbwegs fit sind, sind sie auch schon wieder weg. Wenn sie denn überhaupt bis zum Ende bleiben. Denn wer keine Perspektive hat, sucht sich vom ersten Tag an was besseres. Zudem ist das destruktive Verhalten ja sogar gewollt. Nicht nur in Wuppertal.

    Es gibt hier allerdings keinen Hinweis darauf, dass die bisherigen Entscheidungen des JC falsch wären.

    Gruß
    und trotzdem einen guten Rutsch ins neue, hoffentlich erfolgreiche neue Jahr.
    P.


    P.S.: Lösche doch bitte auch meinen Beitrag #4, Hoppel. Es könnte sonst der falsche Eindruck entstehen, ich hätte Deinen Vorschlag gut geheißen. Dass dem nicht so war, ergibt sich nur im Zusammenhang mit den gelöschten Beiträgen. So fair solltest Du dann schon sein.

  • Hallo,

    Der eigentliche Mietspiegel liegt (zBsp bei einem 2 Personenhaushalt) bei knapp 460 Euro. Die Bescheide gehen allerdings mit 380 Euro raus.

    Der Mietspiegel hat nicht unbedingt etwas mit den festgelegten angemessenen KdU zu tun. und letztere können durchaus vom Mietspiegel abweichen.

    Gruß!

  • Phillip.1977, der Mietspiegel von Helmstedt ist falsch, sagt mein Anwalt. Helmstedt hat irgendwann seinen eigenen Mietspiegel "entworfen", der vor Gericht abgelehnt wurde. Trotzdem wird dieser Mietspiegel weiter zur Berechnung herangezogen (wenn man es weiß, kann man dagegen angehen. Wenn nicht: Pech gehabt). Mit der Bruttokaltmiete liegst du allerdings richtig.

    Ich muss zwangsumziehen, weil mir das Jobcenter nicht 550 Euro Kaltmiete für meine Wohnung bezahlt, sondern nur die 380 Euro. Ich muss also jeden Monat (!) 170 Euro von meinem H4-Satz abzweigen. Dass das unmöglich ist, müsste jedem bewußt sein. Das Jobcenter kann mich ja nicht einerseits dazu auffordern umzuziehen, weil die Miete zu hoch ist, und mir andererseits nicht den Umzug für die neue Wohnung finanzieren, weil die neue Miete um 20 Euro zu hoch ist. Sie tun es aber und treiben mich damit ins finanzielle Abseits und, wenn ich Pech habe, auf die Straße unter die Brücke.

    Ich habe keine Beiträge gelöscht und werde es auch nicht tun, weil jeder für seine eigenen Beiträge verantwortlich ist.

  • Hoppel Der Mietspiegel hat nicht unbedingt etwas mit den festgelegten angemessenen KdU zu tun. und letztere können durchaus vom Mietspiegel abweichen.


    So ganz verstehe ich das nicht. Wenn dir eigentlich 460 Euro für eine 60 qm Wohnung zustehen (lt. Gesetzgeber), wieso können die Arbeitsagenturen dann um teilweise 80 Euro weniger bezahlen?

  • Hallo,

    Wenn dir eigentlich 460 Euro für eine 60 qm Wohnung zustehen (lt. Gesetzgeber)

    Der Mietspiegel ist keine Tabelle, die irgendwelche Mietpreise vom Gesetzgeber fixieren, sondern eine Orientierung bei der Festlegung von Mieten. Die Mieten, die in dem Spiegel stehen, haben nichts damit zu tun, ob Du ein Anrecht auf diese Miete hast oder nicht. Also können Dir auch keine 460-€-Miete "zustehen".

    Dieser Mietspiegel hat nichts mit Beziehern von ALG II zu tun: hier gilt er nicht. Und dementsprechend darf Deine Kaltbruttomiete eben nicht die 380 € überschreiten, die vom Landkreis - und nicht vom Jobcenter - festgelegt wurden.

    der Mietspiegel von Helmstedt ist falsch, sagt mein Anwalt. Helmstedt hat irgendwann seinen eigenen Mietspiegel "entworfen", der vor Gericht abgelehnt wurde. Trotzdem wird dieser Mietspiegel weiter zur Berechnung herangezogen

    Mag sein. Da der Mietspiegel aber - wie nun mehrfach betont - absolut nichts mit Deinem Problem als Bezieherin von ALG II zu tun, kann ja der Anwalt sonstwelcher Meinung sein - nur nutzt Dir das recht wenig und hat auch wenig mit Deiner Sache zu tun.

    Gruß!

  • Hallo Hoppel, danke für die Erklärung. Ich habe nicht wirklich Ahnung von Hartz 4-Gesetzen. Durch die Erläuterungen von euch, verstehe ich einigermaßen, wie sie das alles zusammensetzt.Ich bin Bauzeichnerin und habe damit nicht wirklich zu tun gehabt.

    Danke und frohes, neues Jahr.

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