hallo meine lieben, und zwar hab ich eine frage. meine zwei großen kinder 15 und 13 wohnen in einer wg, bekomme am tag 5,80 essensgeld für die zwei. habe jetzt eine temporäre bedarfsgemeinschaft beantragt, weil es mir vom jugendamt angeraten wurde. jobcenter schrieb eine email an die wg, was ich noch bekomme für die zwei. so was kann das jobcenter mir anrechnen oder weiß jemand wie es weiter geht.
verpflegungsgeld
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soni37 -
8. Januar 2017 um 13:43 -
Erledigt
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Hallo,
von wem bekommst Du denn das Essengeld?
Gruß!
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von der wg
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es ist ja auch manchmal so dass sie nur zu mittag da sind und ich weiß das das jobcenter ja erst ab 12 stunden rechnet.die temporäre bedarfsgemeinschaft
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Hallo,
keine WG zahlt irgend ein Essensgeld.
Was also ist das, was Du als WG bezeichnest? Eine Maßnahme des Jugendamtes? Ein Heim? Ein Internat? Handelt es sich um betreutes Wohnen?
Gruß!
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Hallo,
wenn Du das Verpflegungsgeld auch dann weiter erhälst, wenn die Kinder bei Dir wohnen, würde der Regelsatz entsrechend verringert werden.
Gruß!
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wenn sie bei mir wohnen bekomme ich das nicht mehr, die frage ist ja ob es mir jetzt zusteht oder nicht.
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Hallo,
Essensgeld steht Dir nicht zur Verfügung, da die Aufwendungen für die Verpflegung im Regelsatz der Kinder enthalten sind.
Gruß!
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ich bekomme doch kein regelsatz für die kinder. bekomme nix die leben nicht bei mir. im heim leben sie ich bekomme nur das essensgeld kein regelsatz.
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Hallo,
habe jetzt eine temporäre bedarfsgemeinschaft beantragt
Und wenn der Antrag genehmigt wird, bekommst Du für die Zeit, in der sich Deine Kinder bei Dir aufhalten, anteilig den Regelsatz. Sonst hätte der Antrag ja auch kaum einen Sinn...
Gruß!
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