Hallo ihr Lieben
es geht um folgendes. wir haben unseren fortzahlungsantrag gestellt. nach meiner anfrage wie weit sie den diesmal seien bekam ich heute eine email von der leistungsabteilung. meine frage iat ob dies so rechtens ist oder ich was dagegen tun kann abgesehen davon die unterlgen einzureichen die ja eigentlich vorliegen. dazu muss gesagt werden das ich seit 2014 nur noch theater mit dem jobcenter habe. es verschwinden ständig unsere unterlagen ect. wir sind nur noch aufstocker aber auch leider auf dieses geld angewiesen.
folgendes schreiben war in der email:
mit Schreiben vom 13.07.2016 und 26.09.16 habe ich Sie gebeten, bei der abschließenden Klärung Ihres Anspruchesauf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts mitzuwirken. Bisher liegen folgende Unterlagen nicht vor:- Die Kopie der Betriebskostenabrechnung für das Abrechnungsjahr 2015 (wurde nicht mit Posteingang 11. Juli2016 eingereicht), mit Nachweis über die aktuelle Mietzusammensetzung.-Einen Nachweis, wann Sie das Guthaben in Höhe von 78,26 Euro aus der Betriebskostenabrechnung vom10.06.2015 für das Abrechnungsjahr 2014 erhaten haben.Sofern die Abrechnung für das Jahr 2015 ebenfalls ein Guthaben ausweist, ist auch hier der Nachweis erforderlich,wann Sie das Guthaben erhalten habenAUSSERDEM: Nachweis über die aktuell zu zahlende Miete.Bitte reichen Sie diese Angaben bei Ihrem Jobcenter bis 27.01.2017 ein.Ohne vollständige Unterlagen kann nicht festgestellt werden, ob und inwieweit ein Anspruch auf Leistungen für Sieund die mit Ihnen in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen besteht.
ist das so rechtens? was hat denn die betriebskostenabrechnung von2014 mit dem fortzahlungsantrag zutun und ist die voraussetzungen für erwartende leistungen nicht mit dem folgeantrag erbracht worden??? die unterlagen kann und werde ich am donnerstag einreichen aber ich hätte trotzdem gern was in der hand so zu sagen. ich hoffe ich versteht was ich meine
liebe grüße
das bienchen