Sanktion bei eigenen Job

  • Guten Abend,

    ich habe im Dezember eine Arbeitsstelle in einem Hotel angefangen, aber nach einer Woche aufgehört. Jetzt schickt mir das Jobcenter das ich sanktioniert werde. Die Stelle habe ich mir aber herausgesucht ist das hier Rechten's? Ich dachte immer das man dreimal ablehnen darf und das bei Stellen die vom Jobcenter kommen. Von denen habe ich aber nie etwas bekommen.

    Eine weitere Frage, ich stehe in einer Verhandlung mit einen Arbeitgeber und sobald die Witterung es zulässt, werde ich dort anfangen. Kann hier das Jobcenter dann die 30% von mir einfordern?

    Vielen Dank
    Silvio

    Einmal editiert, zuletzt von sisihagen (14. Januar 2017 um 11:48)

  • DU hast diesen Job gekündigt, bzw. Du bist Schuld das dieser Job nicht mehr besteht!
    Also komplett ok das Du sankioniert wirst. Auch bei weiterer Hartz4"Tätigkeit" werden Dir nur für diese 3 Monate 30% insgesamt abezogen.

    Für den Rest: Du kannst schnell einen anderen Job annehmen. Dieser wird Dir in Zukunkft auch evtl. Deinen Unterhalt bieten.

    Es gibt auch bei Hartz4 Gesetze die das regeln; Genauso haben diese Gesetze es ja gerregelt das DU vorher Dein Geld in voller Höhe kassiert hast! - Dieses Geld kommt ja nicht von irg-wo her!!!!

    Einmal editiert, zuletzt von Philipp (14. Januar 2017 um 21:24)

  • Hallo,

    warum hast Du den Job gekündigt? Warst Du in Probezeit oder bereits in einem festen Arbeitsverhältnis? Wie alt bist Du?

    @Philipp

    Das hast Du sicher irgendwo falsch verstanden. Der TE hat keine Schulden gemacht - eine Sanktion kann kein Schuldverhältnis sein, sondern ist eine Leistungskürzung wegen eines Verstoßes gegen Bestimmungen und liegt in der Zukunft. Es wurde also nicht z.B. überbezahlt. Schulden als solches sehe ich daher hier nicht.

    Gruß!

  • 1. Du darfst nicht ablehnen, denn du musst alles dafür tun um aus der Hilfebedürftigkeit zu kommen.

    2. Gehe schnellstmöglich zum Arzt und lasse dir bestätigen das du den Job aufgrund psychischer Probleme, Mobbing oder anderer Beschwerden nicht ausführen konntest. Dann müsste das JC die Sanktionen zurücknehmen.

    Das nächste mal solltest du ein Vorgehen aber mit dem JC absprechen.

  • Hallo,

    2. Gehe schnellstmöglich zum Arzt und lasse dir bestätigen das du den Job aufgrund psychischer Probleme, Mobbing oder anderer Beschwerden nicht ausführen konntest. Dann müsste das JC die Sanktionen zurücknehmen.

    mal abgesehen davon, daß der TE nichts von seinen Gründen geschrieben hat, kann ich mir kaum vorstellen, daß 1. ein Arzt 1 Monat nach Jobaufgabe ein entsprechendes Attest ausstellt und 2. das Jobcenter das dann als plausibel akzeptiert.

    Gruß!

  • Hallo,

    mal abgesehen davon, daß der TE nichts von seinen Gründen geschrieben hat, kann ich mir kaum vorstellen, daß 1. ein Arzt 1 Monat nach Jobaufgabe ein entsprechendes Attest ausstellt und 2. das Jobcenter das dann als plausibel akzeptiert.
    Gruß!

    Als Sachbearbeiter hat man nun mal die Akarte und muss herausfinden ob der Kunde einen anlügt oder die Wahrheit erzählt. Ich habe meinen Kunden nach Rücksprache mit der Arbeitsvermittlung oftmals geraten zum Arzt zu gehen, denn gegen ein ärztliches Attest hat man wenig Chancen vorzugehen. Allerdings sind dies Einzelfallentscheidungen.

    In den bisher genannten Gründen klingt es für mich, als ob der neue Job keinen Spaß gemacht hat. Nur ist Spaß ebend kein Kündigungsgrund. In dem Fall würde ich den Kunden auch erstmal sanktionieren.

    Trotzdem geht es mir eher darum den Leuten zu helfen und nicht zu bestrafen. Daher wäre der Gang zum Arzt schon fast die letzte Möglichkeit für ihn.

  • Hallo,

    mag alles richtig sein - aber die Tatsache, daß der TE erst nach Sanktionsandrohung aktiv wird und - um bei Deinem Beispiel zu bleiben - nicht gleich zum Arzt gegangebn ist, spricht eher gegen ihn. Zumal ich tatsächlich nicht glaube, daß ein Arzt nach dieser Zeit da überhaupt bereit ist, etwas zu bestätigen.

    Gruß!

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