frisch zusammenleben - Bedarfsgemeinschaft

  • Hallo Liebe Gemeinschaft,

    ich versuche gerade mich durch den Dschungel der Antragsstellung zu kämpfen. Ich habe gerade mein Studium beendet und muss mich für den Bewerbungsünergang Arbeitslos melden.
    Ich bin älter als 25 und lebe zur Zeit noch bei meinen Eltern. Wenn ich es richtig herausgefunden habe, wäre ich im Haushalt meiner Eltern jetzt KEINE Bedrafsgemeinschaft, sondern eine Haushaltsgemeinschaft, weil ich über 25 Jahre alt bin. Kann das so jemand bestätigen? Wenn ich dort nun wohnen bleibe und Hartz IV beantrage, was bedeutet das für die Einkommensberechnung meiner Eltern? Meinen Eltern gehört das Haus, es gibt also keine regelmässige Miete, die gezahlt wird.

    Andererseits, führe ich eine Fernbeziehung und das Ende des Studiums wäre nun der perfekte Zeitpunkt zu meinem Freund zu ziehen. Der ist erwärbstätig und bezieht sonst keine Listungen. Nun habe ich gelesen, dass von einer Bedrafsgemeinschaft ausgegangen wird, wenn man länger als 1 Jahr zusammen lebt. Was bedeutet das nun für mich? Ich lebe dann durch den frischen Umzug kürzer als 1 Jahr mit meinem Freund zusammen. Da wir aber zusammen haushalten werden, wird es vom ersten Tag an eine Bedarfsgemeinschaft sein. Wird das vom Arbeitsamt nun als Bedrafsgemeinschaft angerechnet oder nicht?

    Ich würde meinem Freund gerne ersparen seine Finanzen offenlegen zu müssen, da das einen unangenehmen Beigeschmack hat, wenn es keine Bedarfsgemeinschaft wäre, wäre das also optimal.

    Kennt sich da jemand aus?

  • Kann das so jemand bestätigen?

    Jein. Siehe weiter unten.

    Wenn ich dort nun wohnen bleibe und Hartz IV beantrage, was bedeutet das für die Einkommensberechnung meiner Eltern?

    Problem ist, daß Du Dich an den Kosten der Unterkunft nicht beteiligst. Daher werden diese Kosten also auch für Dich allein von den Eltern getragen, womit ihr zusammen wirtschaftet. Das Jobcenter könnte das zum Anlaß nehmen, nun doch eine BG anzunehmen. Zwar könnte man dagegen dann vorgehen - aber das wiederum dauert erfahrungsgemäß monatelang. Insofern solltet Ihr über eine schriftliche Vereinbarung über die Unterkunftskosten nachdenken, damit Du diese geltend machen kannst. Bitte KEINEN Untermietsvertrag - es sei denn das JC besteht auf diesen!!!

    Wird das vom Arbeitsamt nun als Bedrafsgemeinschaft angerechnet oder nicht?

    Solange Ihr im ersten Jahr nicht zusammen wirtschaftet, ist es keine BG. "Wirtschaften" ist nicht gleichbedeutend mit "haushaltend", sondern bedeutet die jeweilige finanzielle Unabhängigkeit vom anderen.

    Gruß!

  • OK, danke. Damit ist die Option bei meinen Eltern wohnen zu bleiben fast raus.

    Ich habe gerade im Internet nochmach recherchiert, wie es mit dem Zusammenleben mit dem Freund aussieht. Das ist nicht ganz einfach, da offenbar häufig neue gerichtliche Urteile dazu gefällt werden.

    Aber sow ie ich das verstanden habe, sind sich die meisten Websites einig, dass das erste Jahr des Zusammenwohnens recht locker als NICHT Bedarfsgemeinschaft durch geht...
    Zudem ist es wohl wichtig, kein Geminsames Konto zu haben (haben wir nicht) und am Besten auch keine gemeinsamen Kinder zusammen aufzuziehen (ebenso nicht vorhanden).
    Wo wird denn die Grenze zu einem gemeinsamen Haushalten gezogen? Gemeinsames Bett und Einrichtung ist vermutlich verräterisch..?

  • Hallo,

    sind sich die meisten Websites einig, dass das erste Jahr des Zusammenwohnens recht locker als NICHT Bedarfsgemeinschaft durch geht...

    aja. Du vertraust also Aussagen von wildfremden Leuten, von denen Du nicht weißt, ob diese überhaupt Ahnung von der Materie haben? Viel Spaß dabei...

    Wo wird denn die Grenze zu einem gemeinsamen Haushalten gezogen? Gemeinsames Bett und Einrichtung ist vermutlich verräterisch..?

    Wieso sollte das denn "verräterisch" sein? Ihr seid doch eine Lebensgemeinschaft - da wären getrennte Schlafzimmer dann eher unplausibel. Wenn es das ist, was Dir andere Webseiten so raten, dann ahne ich, welche "Qualität" diese Seiten haben...

    Und nochmals: es geht nicht um das Haushalten, sondern um das Wirtschaften. Und das habe bereits oben angerissen.

    Gruß!

  • Hoppel, wenn du offenbar eine bessere Quelle bist (was ich sehr gerne glaube), warum antwortest du mir dann nicht einfach konkret auf meine Fragen? Ich bin nicht hierher gekommen, um mich über meine Art der Internetrecherche belehren zu lassen.

    Was genau ist der Unterschied zwischen wirtschaften und haushalten (auch hier sind andere Quellen im Internet nicht sehr aussagekräftig oder schwammig)? Wenn mir ein "anreissen" der Fakten helfen würde, könnte ich tatsächlich beliebig überall im Netz suchen.

    Und wie schätzt du die Situation ein? Stimmst du denn mit den anderen Internetquellen von mir überein, dass das erste Jahr recht unproblematisch ist, was die Bedarfsgemeinschaft betrifft?

    Kann man die Bedarfsgemeinschaft mit dem Partner von den Vorraussetzugen für eine Eheähnliche-Lebensgemeinschaft ableiten? Gelten die vier Voraussetzung für die eheähnliche Partnerschaft also auch in diesem Fall:
    -keine gemeinsamen Konten
    -keine gemeinsamen Kinder in der Wohnung
    -angehörige in der Wohnung zu "betreuen"
    -länger als ein Jahr zusammen zu wohnen

    "Verräterisch" so, dass uns eine Bedrafsgemeinschaft ausgelegt werden kann, obwohl diese (nach den oberen vier Punkten) nicht besteht.

    Letzendlich hoffe ich ja sowieso, dass die Arbeitlosigkeit schnell vorbei ist, ich suche also nicht nach Möglichkeiten, wie ich möglichst effizient das Amt bescheißen kann, ich will schlichtweg nur nicht, dass mein Freund finanziell für mich verantwortlich ist.

  • warum antwortest du mir dann nicht einfach konkret auf meine Fragen? I

    Das mache ich durchaus. Ich wollte nur anmerken, daß ich die von Dir recherchierten Angaben nicht bestätigen kann - die Frage nach einer BG im ersten Jahr ist einer der häufigsten Klagegründe bei dem ALG II, weswegen ich die Aussage


    sind sich die meisten Websites einig, dass das erste Jahr des Zusammenwohnens recht locker als NICHT Bedarfsgemeinschaft durch geht...

    absolut nicht teilen kann. Im übrigen kann ich Dir eins versichern: auf 90% aller mir bekannten Seiten zum ALG II stehen nur entweder veraltete oder blödsinnige Antworten und Aussagen, wobei es bei Foren am schlimmsten ist. Es gibt nur wenige Anlaufpunkte, wo man fundierte und aktuelle Auskünfte erhält.

    Was genau ist der Unterschied zwischen wirtschaften und haushalten

    Auch das habe ich Dir bereits beantwortet:

    Solange Ihr im ersten Jahr nicht zusammen wirtschaftet, ist es keine BG. "Wirtschaften" ist nicht gleichbedeutend mit "haushaltend", sondern bedeutet die jeweilige finanzielle Unabhängigkeit vom anderen.

    Aber meinetwegen auch noch mal anders formuliert: der eine darf nicht auf die finanziellen Mitteln des anderen zurückgreifen können. Dafür ist ein getrenntes Konto nicht unbedingt allein ausschlaggebend. Wenn Du z.B. Deinem Freund Deinen Anteil an der Miete bar gibst, damit er dann die Gesamtmiete zahlt, könnte man das durchaus als "Wirtschaften" auslegen, da Dein Freund mit Deiner Miethälfte meinetwegen auch in die Kneipe gehen kann. Manchen Sachbearbeitern würde das schon ausreichen - was dann monate später ein Gericht dazu sagt, ist eine ganz andere Frage.

    "Verräterisch" so, dass uns eine Bedrafsgemeinschaft ausgelegt werden kann

    Nochmal: Du bildest keine WG mit Deinem Freund, sondern eine Partnerschaft. Insofern stellt also ein gemeinsames Bett überhaupt kein Indiz im ersten Jahr des Zusammenlebens dar, daß es sich noch nicht um eine BG handelt.

    Gruß!

  • Problem ist, daß Du Dich an den Kosten der Unterkunft nicht beteiligst. Daher werden diese Kosten also auch für Dich allein von den Eltern getragen, womit ihr zusammen wirtschaftet. Das Jobcenter könnte das zum Anlaß nehmen, nun doch eine BG anzunehmen. Zwar könnte man dagegen dann vorgehen - aber das wiederum dauert erfahrungsgemäß monatelang. Insofern solltet Ihr über eine schriftliche Vereinbarung über die Unterkunftskosten nachdenken, damit Du diese geltend machen kannst. Bitte KEINEN Untermietsvertrag - es sei denn das JC besteht auf diesen!!!FrauSocke schrieb:


    Warum sollte das JC eine BG annehmen, wenn sie noch länger bei ihren Eltern wohnt? Wenn man 25 Jahre alt ist, bildet man zwingend eine eigene BG. Das JC sollte Luftsprünge machen, weil keine Kosten der Unterkunft getragen werden müssen.

    Ob man nun einen Untermietsvertrag macht oder nicht spielt überhaupt keine Rolle. Untermietsverträge waren bei mir völlig normal und nicht mal selten. Diesbezüglich sollten die Eltern aber eher den Steuerberater fragen, denn die Einkünfte die die Eltern dann haben, werden sicherlich bei der Steuererklärung angerechnet.


    Falls du zu deinem Freund ziehen solltest, dann wirst du mit Sicherheit die Anlage VE ausfüllen müssen. Dazu kommen weitere Fragen vom Mitarbeiter des JC und evtl. ein Besuch eines Mitarbeiters des JC. Solltet ihr dann keine getrennten Betten bzw. Schlafräume haben, werdet ihr als BG angesehen.

  • Hallo,

    Solltet ihr dann keine getrennten Betten bzw. Schlafräume haben, werdet ihr als BG angesehen.

    warum sollte ein Paar im ersten Jahr des Zusammenlebens getrennte Betten haben? Und warum sollte, wenn nicht zusammen gewirtschaftet wird und auch keine Kinder im Haushalt leben, im ebenfalls ersten Jahr des Zusammenlebens eine Einstandsgemeinschaft bestehen?

    Gruß!

  • Hallo,

    warum sollte ein Paar im ersten Jahr des Zusammenlebens getrennte Betten haben? Und warum sollte, wenn nicht zusammen gewirtschaftet wird und auch keine Kinder im Haushalt leben, im ebenfalls ersten Jahr des Zusammenlebens eine Einstandsgemeinschaft bestehen?
    Gruß!


    Mag vom JC abhängen, aber wir hatten die interne Anweisung das sog. "Probejahr" zu widerlegen.

    Es werden gezielte Fragen gestellt, man lässt Anlage HG und VE ausfüllen und hat somit oftmals ein Teil der Beweise. Wenn ein Paar z.B. fünf Jahre zusammen ist, die aber nun erst zusammenziehen, dann kann man schon von einer Einstandsgemeinschaft ausgehen.

    Eine andere Lösung wäre, sich in der Stadt wo der Freund wohnt eine Wohnung zu suchen, Antrag auf Erstausstattung stellen und trotzdem bei dem Freund zu leben. Damit würde man das Problem umgehen. Wurde bei uns im JC häufiger gemacht und ist so gut wie nicht nachweisbar.

  • Hallo,

    Wenn ein Paar z.B. fünf Jahre zusammen ist, die aber nun erst zusammenziehen, dann kann man schon von einer Einstandsgemeinschaft ausgehen.

    kann man nicht. Das Zusammenleben in einer gemeinsamen Wohnung ist etwas anderes als eine reine Partnerschaft ohne gemeinsame Wohnung.

    Insgesamt würde ich ein solches Vorgehen mehr als bedenklich finden.

    Gruß!

  • Wenn ein Paar z.B. fünf Jahre zusammen ist, die aber nun erst zusammenziehen, dann kann man schon von einer Einstandsgemeinschaft ausgehen.

    Sehr gewagt!

  • Mag vom JC abhängen, aber wir hatten die interne Anweisung das sog. "Probejahr" zu widerlegen.

    Es werden gezielte Fragen gestellt, man lässt Anlage HG und VE ausfüllen und hat somit oftmals ein Teil der Beweise. Wenn ein Paar z.B. fünf Jahre zusammen ist, die aber nun erst zusammenziehen, dann kann man schon von einer Einstandsgemeinschaft ausgehen.

    Praxis: Ein Paar lebt seit über 1 Jahr zusammen. Er arbeitet, Sie bekommt hartz4.

    Dann muss doch der Partner nicht finanziell für den anderen gerade stehen!

    Das man sich die Miete teilt und alle gemeinsam anfallenden Kosten besagt doch nicht, das der verdienende Teil der Partnerschaft bereit ist finanzielle Einbussen hinzunehmen. Dann dürften ja nur noch Paare die entweder Beide schaffen oder beide Hartz4 bekommen zusammen leben.
    Was wäre denn wenn einer der Partner immense Schulden hat? Muss dann der andere auch dafür aufkommen? Rein rechtlich finde ich die Handhabe der JC sehr bedenklich. Wenn ich an die sog. "Hausbesuche" denke die man oftmals anwendet um eine "Einstehgemeinschaft" nachzuweisen kann ich gar nicht so viel fressen wie ich kotzen möchte! Teilt man sich zB einen grossen Schrank, weil einem der Partner sein kleiner nicht reicht wird dies schon als Begründung genommen das man ja evtl. doch gemeinsam wirtschaftet. Für mich ist nicht mal eine Partnerschaft ein Grund das Hartzgeld niedriger zu berechnen. Kenne sogar ein Paar das sich deshalb (zwar illegal, aber es passiert öfter als man denkt) offiziel getrennt hat und nun auf Kosten der Allgemeinheit zwei Wohnungen finanzieren lässt. Um Kosten zu verursachen wird in der einen Wohnung einmal die Woche übernachtet und Wasser usw laufen lassen. - Das kann doch nicht der Sinn sein um evtl 70-80€ zu "sparen"!!!

    Im Übrigen finde ich es einen Eingriff in meine Persönlichkeitsrechte mir aufzudrängen (wenn ich zB der arbeitende Partner bin) das ich dafür zu sorgen hab was und wie der andere Partner finanziell über die Runden kommt. Ob ich das in dem Fall von mir aus mache, sollte doch mir überlassen bleiben.

  • Hallo,

    kann man nicht. Das Zusammenleben in einer gemeinsamen Wohnung ist etwas anderes als eine reine Partnerschaft ohne gemeinsame Wohnung.
    Insgesamt würde ich ein solches Vorgehen mehr als bedenklich finden.

    Gruß!


    Ist aber Praxis!

    Die Anlage VE wird sie garantiert ausfüllen müssen und da sollte man gute Gründe nennen warum es keine Einstehensgemeinschaft ist, ansonsten kann es als BG angesehen werden. Dann könnte man in Widerspruch gehen und vielleicht Klage einreichen, aber will man sich den Aufwand antun?

    Man könnte auch sagen man ist befreundet, nicht zusammen, macht einen Untermietvertrag und bildet eine HG. Eine Beziehung nachweisen funktioniert nämlich nicht.

    Aber es hängt hier wie auch in vielen Fällen vom Sachbearbeiter, vom JC und von den internen Weisungen ab.

  • Hallo,

    Dann muss doch der Partner nicht finanziell für den anderen gerade stehen!

    Und warum nun nicht? Wäre das nicht so, würden sich wiederum alle Ehepaare in Deutschland zu Recht darüber aufregen, daß sie gegenüber langjährigen Partnern benachteiligt werden. Was übrigens schon jetzt geschieht: bei Ehepaaren gilt die 1-Jahres-Reglung nur sehr sehr begrenzt.

    Gruß!

  • Ist aber Praxis!

    Die Anlage VE wird sie garantiert ausfüllen müssen und da sollte man gute Gründe nennen warum es keine Einstehensgemeinschaft ist, ansonsten kann es als BG angesehen werden. Dann könnte man in Widerspruch gehen und vielleicht Klage einreichen, aber will man sich den Aufwand antun?

    Man könnte auch sagen man ist befreundet, nicht zusammen, macht einen Untermietvertrag und bildet eine HG. Eine Beziehung nachweisen funktioniert nämlich nicht.

    Aber es hängt hier wie auch in vielen Fällen vom Sachbearbeiter, vom JC und von den internen Weisungen ab.

    Na, für ca 80€ im Monat (bei einer BG) würde sich das zum Jahresende auf fast 1000€ läppern. Eine Klage würde als Hartz4empfänger keine Kosten verursachen.
    Die Frage wäre doch: Würde das JC für 80€ klagen wollen? Denn die Kosten blieben in jedem Fall bei denen.


    Eine Beziehung nachweisen funzt nicht? - Na dann hast Du Deine ehemaligen "Kollegen" aber noch nicht gesehen! - Weil unangemeldeter Hausbesuch kam als niemand da war wurde sogar unterstellt das man nicht an der angegebenen Adresse wohnt. -

    Das ganze System funktioniert nur auf Druck!

  • Die Anlage VE wird sie garantiert ausfüllen müssen und da sollte man gute Gründe nennen warum es keine Einstehensgemeinschaft ist, ansonsten kann es als BG angesehen werden.

    Auch falsch, selbst wenn es Praxis sein sollte.

    Die Frage 3. der Anlage VE muss ohne Not niemand beantworten. Und man sollte es auch nicht, wenn die Frage 2 nicht positiv zu beantworten ist.

  • Wenn ein Paar z.B. fünf Jahre zusammen ist, die aber nun erst zusammenziehen, dann kann man schon von einer Einstandsgemeinschaft ausgehen.

    Anders herum frage ich mich grad ob überhaupt die Frage im Raum steht, oder stehen darf (!!!???) wie lange man evtl "zusammen" ist. Wobei das auch ein sehr dehnbarer Begriff ist.

    Selbst wenn ich mich in die Person eines SB´s versetze würde ich niemals wagen zu fragen wie lange man evtl. schon ein Paar ist. Denn das macht doch wohl in der heutigen Zeit noch lange nichts mehr aus ( Man ist "NUR zusammen" - mehr nicht!). Evtl. war man schon 5 Jahre "zusammen", aber möchte trotzdem keine "Einstehgemeinschaft" sein.

    Für mich ist das eine Frage genau so, wie die Frage nach einer Schwangerschaft im Bewerbungsbogen beim Bewerbungsgespräch. Davon auszugehen ist für mich diskrimisierend, denn das würde sich auf eine reine Vermutung stützen.

    Im Übrigen kenne ich Paare, oder Partnerschaften die auf Grund der Arbeitslosigkeit eines Partners nicht zusammen wirtschaften (Sprich "Eingestehen") wolllen! Und das ist doch wohl in der heutigen Zeit kein Problem mehr.
    Sollen solche Partnerschaften etwa unter Generalverdacht zum Betrug gestellt werden?
    Ich persönlich würde bei einer solchen Aussage eines SB´s Rat beim RA einholen.

    2 Mal editiert, zuletzt von Philipp (4. Februar 2017 um 03:58)

  • OK, danke. Damit ist die Option bei meinen Eltern wohnen zu bleiben fast raus.

    Ich habe gerade im Internet nochmach recherchiert, wie es mit dem Zusammenleben mit dem Freund aussieht. Das ist nicht ganz einfach, da offenbar häufig neue gerichtliche Urteile dazu gefällt werden.

    Aber sow ie ich das verstanden habe, sind sich die meisten Websites einig, dass das erste Jahr des Zusammenwohnens recht locker als NICHT Bedarfsgemeinschaft durch geht...
    Zudem ist es wohl wichtig, kein Geminsames Konto zu haben (haben wir nicht) und am Besten auch keine gemeinsamen Kinder zusammen aufzuziehen (ebenso nicht vorhanden).
    Wo wird denn die Grenze zu einem gemeinsamen Haushalten gezogen? Gemeinsames Bett und Einrichtung ist vermutlich verräterisch..?

    Der Gesetzgeber definiert die Merkmale einer Bedarfsgemeinschaft.
    Wenn ihr getrennt haushaltet, getrennte Konten habt, kein gemeinsames Kind etc., ist der Annahme einer BG zu widersprechen. Das gilt auch wenn das berühmte Jahr vorbei ist.

    Gemeinsames Einkaufen, Kochen, Essen, Geschlechtsverkehr sind keine Belege für eine Bedarfsgemeinschaft!
    Wichtig ist: du brauchst einen Untermietvertrag und die Mietzahlung muss nachweislich erfolgen. Der Mietgegenstand muss benannt sein, Größe des Zimmers, Nutzung von Bad und Küche. Eine Erlaubsnis des Eigentümers ist da nicht relevant, da das Vertragsverhältnis zwischen dir und dem Hauptmieter besteht, ob der Vermieter damit einverstandn ist oder nicht hat keine Leistungsrelevanz. Dazu gibt es Urteile.

    Tip: bei einem Pauschalmietvertrag, also warm inklusive Strom, darf kein Betrag für die Haushaltsenergie herausgerechnet wird. Das wird zwar gern getan, ist aber widerrechtlich, indem Fall Widerspruch einreichen. Rechtsgrundlage gern auf Nachfrage.

    Nochwas: Hausbesuche sind nach den Fachlichen Hinweisen der Arbeitsagenten kein geeignetes Mittel zur Feststellung einer BG! Ich habe den Kerl nicht reingelassen, der deshalb vorsprach. Folgen: keine. Hausbesuche sind vielleicht erforderlich wenn du zB einen Antrag auf Erstausstattung stellst. Grundsätzlich muss keiner den AD in die Wohnung lassen, im Einzelfall muss man halt abwägen.

  • Ist aber Praxis!

    Die Anlage VE wird sie garantiert ausfüllen müssen und da sollte man gute Gründe nennen warum es keine Einstehensgemeinschaft ist, ansonsten kann es als BG angesehen werden. Dann könnte man in Widerspruch gehen und vielleicht Klage einreichen, aber will man sich den Aufwand antun?

    Man könnte auch sagen man ist befreundet, nicht zusammen, macht einen Untermietvertrag und bildet eine HG. Eine Beziehung nachweisen funktioniert nämlich nicht.

    Aber es hängt hier wie auch in vielen Fällen vom Sachbearbeiter, vom JC und von den internen Weisungen ab.

    Dann ist man auch keine HG, sondern eine Wohngemeinschaft. Bei Vermutung einer BG sollte man unbedingt widersprechen, wenn man nicht gegenseitig mit seinem Vermögen füreinander einsteht. Eine eidesstattliche Erklärung als als Beweis zu akzeptieren.

    Hoppel schrieb:
    Und warum nun nicht? Wäre das nicht so, würden sich wiederum alle Ehepaare in Deutschland zu Recht darüber aufregen, daß sie gegenüber langjährigen Partnern benachteiligt werden. Was übrigens schon jetzt geschieht: bei Ehepaaren gilt die 1-Jahres-Reglung nur sehr sehr begrenzt.
    Gruß!

    Ehepaare haben eine ganz andere Rechtssicherheit (Unterhaltsanspruch) und einen Steuervorteil (aus gutem Beides Grund), außerdem ist eine Ehe schlicht die Versicherung füreinander einzustehen. In einer Partnerschaft oder bei einer Freundschaft besteht kein Unterhaltsanspruch. Wenn der angenommene BG-Partner nicht zahlt und das Amt aufgrund der Annahme die Leistung verweigert, ist das Existenzminimum nicht mehr gewährleistet. Das geht so nicht.

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