Guten Tag!
Ich habe ein Eigenheim und beziehe ALG II. Nun ist mein Sohn wegen seines Studiums ausgezogen und nun wohnen nur noch meine Frau, Tochter und ich im Haus. Das Haus hat eine Wohnfläche von 129 qm.
Nun habe ich Post vom Amt bekommen, daß das Haus als verwertbares Vermögen angesehen wird und ich das ALG II nur noch als Darlehen bekommen würde. Begründet wird dies mit einer "nicht angemessenen Grösse" des Hauses.
Nun geht mir natürlich der Hintern auf Grundeis und meine Frage wäre, ob das rechtens ist. Meiner Meinung nach zählt selbst bewohntes Haus zum Schonvermögen. Was also kann ich dagegen machen?
Ein verzweifelter Vater