Heizkosten, Heizspiegel, unangemessene hohe Heizkosten

  • Hallo. Ich bin neu hier und habe eine Frage.

    Es geht sich bei mir um " unangemessene hohe Heizkosten ". Jobcenter behaupte ich läge über dem Heizspiegel und kürzte mir im August das Heizgeld auf ca. 70€ monatlich, jedoch ich möchte nicht frieren, dachte mir vielleicht läge es am letzten Winter, hoher Gasverbrauch... wohne in einer Altbauwohnung, Gasheizung und Wohnung ist kaum bis gar nicht isoliert, keine Wärmedämmung etc. deshalb habe ich 14€ selbst bezahlt, pro Abschlag an den Gasanbieter monatlich, weil frieren möchte ich nicht.

    Darf das Jobcenter so argumentieren?
    Wie sind Eure Erfahrungen?

    Und letzte Frage, weil dieser Winter ja sehr mild war, bekomme ich vom Gasanbieter 82€ zurück bezahlt.Darf ich diesen Betrag behalten, weil ich ja seit August monatlich 14€ aus eigener Tasche zahlte?

    Vielen Dank im Voraus!!!

  • Hallo.

    Gasanbieter hat monatlichen Abschlag von 84€. Jobcenter übernimmt nur 70,84€ monatlich. Wohne in NRW. Kreis Wesel. 45 Quadratmeter, lebe allein. Der Gasanbieter eigentlich sehr günstig. Schon Spar-Tarif. Nur Wohnung halt alt, nicht isoliert... Nachbarn haben auch in etwa gleiche Rechnung bzw. Betrag zu zahlen.

    2 Mal editiert, zuletzt von Stefan 44 (19. Januar 2017 um 16:52)

  • Hallo Stefan 44,

    was hast du denn als JC-Begründung schriftlich zu der HK-Kürzung aus dem August vorliegen?

    Dann sind da noch die 14€, die du nun aus dem Regelsatz bezahlst vs. HK-Unangemessenheit?

    Altbau und es zieht durch alle Ritzen, dass ist die besondere Seite, ist das ein Privatvermieter?

    Tipp: Könnte das helfen als Informations- und Beratungsquelle?
    http://www.malz.de/index.php?id=e…uer_arbeitslose

    Ohne Moos nix los.
    Erfahrung, Meinung und Rat
    beinhalten keine Rechtsberatung.

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