Krankheitsbedingt bin ich seit März 2016 ausgesteuert u. AlgI-Empfängerin. Mein Arbeitsvertrag ruht, zum Glück. Angestelltenverhältnis im ö.D., Vollzeitstelle.
Bewohne mit meiner 21. jahre alten Tochter, voll erwerbstätig eine Mietwohung.
Da das AlgI nun Mitte März ausläuft und ich weiterhin arbeitsunfähig bin muss ich leider AlgII beantragen.
Widerspruchsverfahren im EM-Rentenverfahren läuft.
Wie verhält sich das Einkommen meiner Tochter auf mein Hartz IV.
Bekomm ich auch Wohngeld? oder ist das mit einbezogen? Hatte noch nie mit sowas Erfahrung.
Was würde ich bekommen wenn ich zu meinem Freund ziehen würde. Jedoch Eigentum meines Freundes.
Kann ich überhaupt als Kranke AlgII beantragen, muss ja gewillt sein mind. 3 Stunden am Tag zu arbeiten.
Danke für Eure Antworten