Geld für Auto geschenkt bekommen bei ALG II

  • Hallo erstmal.

    Ich bin seit längerer Zeit arbeitslos, beziehe alg2 und um meine Chancen auf einen Job zu erhöhen habe ich neulich mit jemandem aus meinem bekanntenkreis gesprochen.

    Mein bekannter der mich schon lange kennt und weiß dass ich langzeitarbeitslos bin bietet mir jetzt an mir 1000€ für einen Gebrauchtwaagen zu geben bzw zu schenken.

    Meine Frage wäre jetzt folgende. Darf ich als alg2 empfänger das geld annehmen und mir davon einen gebrauchtwagen kaufen um meine chancen auf einen job zu erhöhen?

    Oder verstoße ich damit gegen irgendwelche Gesetze.

    Gruss Thomas

  • Hallo,

    aus der Wissensdatenbank der Arbeitsagentur bei einem geschenkten Pkw (nicht dem Geld dafür!!!:

    Die Anrechnung des Geschenkes als Einkommen nach § 11 SGB II würde eine unbillige Härte darstellen, sofern es sich um den ersten PKW des Kunden handelt. Durch das Vorhandensein eines Pkw wird zudem die Mobilität des Kunden erheblich gesteigert. Hätte der Kunde den PKW kurz vor der Antragstellung erhalten oder würde er nach Ablauf des aktuellen Bewilligungsabschnitts einen neuen Antrag stellen, würde der PKW nach § 12 Abs. 3 Nr. 2 SGB II nicht zum verwertbaren Vermögen gehören. In diesen Fall ist daher die in § 2 Abs. 4 S. 3 der Alg II-V enthaltene Härtefallregelung anwendbar. Nach dieser können einmalige Einnahmen anders als im Regelfall vorgesehen behandelt werden, wenn eine abweichende Regelung - hier § 12 Abs. 3 Nr. 2 SGB II - existiert.

    Also ja - ich würde es darauf ankommen lassen. Vielleicht solltest Du aber sicherheitshalber vor Schnekung den Fallmanager fragen, wie er das ganze sieht...

    Gruß!

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