Hi,
Ich habe im November endlich mein Studium abgeschlossen. Die letzten sechs Monate der Masterarbeit habe ich mich durch den Kfw Studienkredit und die knapp 400€ von meinem Arbeitgeber, bei dem ich die Masterarbeit geschrieben habe, über Wasser gehalten. Seit November bekomme ich nun kein Gehalt mehr und habe nur noch den Studienkreit, der 650€ im Monat beträgt. Meinen Antrag auf Hartz IV habe ich am 20.12.2016 beantragt. Offiziell exmatrikuliert bin ich seit dem 01.01.2017. Was, wenn ich es richtig verstehe, den Anfang meiner Ansprüche stellt.
Hier nun meine Fragen:
Der Sachbearbeiter vor Ort, der meine Unterlagen erstmalig entgegen genommen hat, sagte mir, dass ich auf Grund meines Studienkredits wohl keine Leistungen erhalten werde. Allerdings habe ich Absatz Rz. 11.2 gefunden, der eindeutig besagt, dass der KfW Studienkredit nicht dazu gehört und somit nicht als Einkommen behandelt. Ich habe nun Post vom JobCenter bekommen. In dem Brief steht über die Kfw Zahlungen folgendes in Klammern: ( erhaltene Zahlungen aus diesem Kredit sind als Einnahmen entsprechend § 11 und 11 a SGB II zu behandeln ). Ich habe leider keine Ahnung, was diese Aussage mit Hinblick auf meine Leistungen bedeutet.
Des soll laut des Briefs 3 Zahlungen auf mein Girokonto erklären:
16.01.17 - Überweisung von Freundin- 260 €
12.01.17 - Bargeldeinzahlung - 500 €
12.12.16 - Überweisung von Vater - 700
Ich habe Angst, dass diese Zahlungen sich auf meine Leistungen auswirken, obwohl diese alle leicht erklärt sind.
260 €: Das Geld habe ich von meiner Freundin bekommen, weil wir uns gemeinsam eine Playstation nach Weihnachten gekauft haben und wir jeder die Hälfte bezahlen. Also sollte dies doch nicht als Einnahe/Einkommen gelten?
500 €: Ich habe immer eine Summe an Bargeld bei mir in der Wohnung, einfach um immer schnellen Zugriff zu haben, falls kurzfristig etwas passiert. Das waren insgesamt 500 € idie ich über das gesamte Jahr 2016 bis zur Beendigung meines Studiums gespart habe. Dies habe ich jetzt im Januar auf mein Girokonto eingezahlt, da ich nicht zu tief ins Dispo will. Aktuell befinde ich mich auch nach der Einzahlung bei -460 € und weiß langsam nicht weiter. Kann ich diese Einzahlung als unter dem Vermögensfreibetrag einreichen? 150 pro Lebensjahr richtig?
700 €: Diesen Betrag habe ich von meinem vater überwiesen bekommen. Ich hab ihm meinen alten Laptop mit weiteren Geräten, z.b. Bildschirm, Tastatur und Maus überlassen und er hat mir dafür das Geld gezahlt.Kann ich diese Einzahlung als unter dem Vermögensfreibetrag einreichen?
Jetzt endlich zu meinen Fragen: Haben diese drei Zahlungen Auswirkungen auf meine Leistungen für den Januar und Februar? Keine dieser Zahlungen ist wirklich ein Einkommen. Die 700€ von meinem Vater habe ich auch vor der Antragsstelung erhalten.
Kann ich dies so als Begründung schreiben? Benötige ich dafür, z.B. für den Kauf der Playstation den KAssenbong? Den habe ich noch und kann den jeder Zeit mit einreichen. Muss mein Vater eine Erklärung schreiben, dass wir diese 700€ so übertragen haben für Laptop etc?
Da ich inklusive Kreditkarte bei -750,91 € auf meinem Kontoverbund bin, kann ich es mir wirklich nicht mehr leisten, jetzt noch große Abzüge für den Januar oder Febrauar zu kriegen. Bitte um Hilfe. Vielen Dank im Voraus