Hallo!
Ich weiß nicht ob ich hier richtig bin, falls nicht bitte Thema verschieben.
Meine Frau und ich haben Post vom Jobcenter erhalten mit dem Betreff: Erstattung von Leistung bei endgültiger Festsetzung des Leistungsanspruches.
Mit Bescheid vom 25.06.2010 wurde mir und meiner Frau Leistung (SGB II) vorläufig bewilligt.
Seit 01.10.2010 bin ich wieder durchgängig in Arbeit, was ich natürlich auch mitgeteilt habe.
Jetzt (01.2017) haben wir Post erhalten, dass nun über den Leistungsanspruch (06.2010-01.10.2010) endgültig entschieden werden konnte. Wir sollen jetzt Insgesamt 450€ zurückzahlen. Sehr passend, da wir uns gerade in Elternzeit befinden....
Ich würde gerne wissen, ob die Vorderung verjährt ist? Wieso lassen die sich dafür 6 Jahre lang Zeit?
Würde mich sehr freuen wenn mir darauf jemand antworten könnte und was ich am Besten jetzt unternehmen kann...