Der Sohn meiner Bekannten ist schwerbehindert (u.an. Psychisch krank)und bekommt vom Rentenversicherungsträger Übergangsgeld.
Z.Z. ist er als Lehrling in einem Lehrlingsinternat und durch den längeren Anreiseweg selten zu Besuch
bei seiner Mutter, bei der er polizeilich gemeldet ist.
Die Mutter bezieht ALG II und ist vom Rundfunkbeitrag befreit. Die GEZ verlangt aber im Rahmen der Bedarfsgemeinschaft den Beitrag nun vom Sohn.
Meine Frage an Euch:
1. Wer weiß von einem ähnlich gearteten Fall, wen hat es ebenso getroffen und was konnte erreicht werden?
2. Wer kennt sich in dieser Angelegenheit in der Rechtssprechung aus?
3. Wie, was und wo kann man ggf. dagegen vorgehen.
Ich danke Euch vorab schon mal für Eure Bemühungen
MERCEDES
GES-Beitrag bei schwerbehindertem Sohn
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mercedes -
27. Januar 2017 um 18:34 -
Geschlossen -
Erledigt
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Ich war um die Jahrtausendwende in einem BFW mit Internatsunterbringung und hatte auch privat noch eine Wohnung am Heimatort. Von daher meine ich das der Fall ähnlich liegt.
Ich musste nichts bezahlen, es hieß aber seiner Zeit noch GEZ.
Da ja die Mutter als hauptmieterin befreit ist und der Junge auch nur soziale Leistungen bezieht schätze ich das der gesamte haushalt nicht zahlen muss. Natürlich versuchen die das, haben die bei mir auch - eisern bleiben, keine Kompromisse eingehen!!!
In sein Internatszimmer dürfen die nicht. Da haben die dort garantiert Hausordnungen. Falls sich jemand telefonisch oder gar persönlich bei Ihm dort sehen lässt sofort den Hausdienst anrufen !!! Die bringen das zur Anzeige.
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Hab das hier gefunden:
Als Ausdzubildender & mit Handycap ist der Junge von der Gebühr sowieso doppelt, wenn nicht dreifach befreit.
Befreit sind:
- Auszubildende (Azubis)
- Studenten
- Empfänger staatlicher Grundversorgung (Hartz IV)
- Pflegebedürftige
- Kriegsversehrte und Menschen mit Behinderung
- Asylbewerber
Zu lesen auf: http://www.giga.de/unternehmen/ge…oraussetzungen/
Lasst Euch wirklich auf keine Kompromisse ein. Haben die bei mir auch versucht am Telefon. Ich war durch Hartz4 befreit und die wollten mich (am Telefon) überreden für 1 jahr nach zu zahlen, dafür dann ein Jahr in der Zukunft umsonst lassen. Praktisch für die zeit wo ich nicht zahlen musste sollte ich zahlen und wenn ich zahlen muss sollte umsonst sein. - Ich hab nur gelacht und aufgelegt. Seitdem hab ich auch nie wieder was davon gehört.
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Hallo,
Befreit sind:
Auszubildende (Azubis)
Studenten
Die Befreiung gilt bei diesem Personenkreis nur bei Bezug von BAB und BaföG.
und bekommt vom Rentenversicherungsträger Übergangsgeld
Wenn damit das Ausbildungsgeld nach SGB III gemeint ist, ist der Sohn von der Rundfunkgebühr befreit und es ist ein entsprechender Antrag zu stellen.
Gruß!
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Aber schon allein durch den GdB ist Er raus.
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Hallo,
abgesehen, daß ich nichts von einem GdB lesen kann, würde das erst ab mindestens einem GdB von 80 gelten.
Gruß!
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Schwerbehindert steht dort. Da gehe ich also davon aus das es so ist
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Hallo,
Schwerbehindert steht dort. Da gehe ich also davon aus das es so ist
ach Philipp - die Aussage "schwerbehindert" sagt noch lange nichts darüber aus, ob nun ein GdB festgestellt wurde oder nicht. Fakt ist, daß eine Befreiung von den Rundfunkgebühren nur dann besteht, wenn mindestens ein GdB von 80 erreicht wird, man blind oder taub ist.
Gruß!
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Im Übrigen ist es so, dass man auch bei einem GdB von 100 % mit den Merkmalen aG und G nicht mehr gänzlich von den Rundfunkgebühren befreit ist. Man zahlt dann noch 1/3 der Rundfunkgebühren.
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Dann bliebe noch die Möglichkeit das sich der Junge, wenn möglich, im Internat anmeldet.
Ich schätze dadurch das Er bei der Mutter gemeldet ist, wird sein Einkommen evtl sogar mit gerechnet - dann wäre das sogar ein doppelter Vorteil.
Wie gesagt: ich war ca 2001 für 2 Jahre im BfW mit Internatsanbindung und brauchte auch zu Hause keine GEZ bezahlen.
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Hier wird es noch besser erklärt. Da lässt sich garantiert was machen:
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