Hallo.
Ich bin neu und hoffe hier klarheit zu finden.
Zu meinem Fall:
Ich habe 2014 ein Nebenkostenguthaben angesammelt.
Als meine Sachbearbeiterin das damals sah meinte sie nur " Wir haben mal nix gesehen"...
Nun bekam ich einen neuen Sachbearbeiter. Als dann die Nebenkostenabrechnung für 2015 verlangt wurde
schickte mein Mieter auch die von 2014 an meinen Sachbearbeiter per Fax. Nun will dieser ca. 400€ zurückhaben.
Meine Frage: Kann er auch das Guthaben von 2014 Einfodern oder darf er das nicht mit einrechnen?
Schließlich hat meine alte Sachbearbeterin ja nichts gemacht in der Richtung.
Hätte das von 2014 nicht wenn überhaupt 2015 verrechnet werden müssen?