KFZ nach ALG II und vor ALG II

  • Hallo Zusammen.

    Ich habe eine Frage zum KFZ, bei der ich mir nicht sicher bin.

    Ich war bis 30.11. ALG II-Empfänger (Aufstocker) und dann VZ arbeitend und somit aus dem Bezug raus. Nun bin ich wieder TZ und würde ab 01.03. wieder Aufstocker sein.

    Nun habe ich mir in der Nicht-Bezugs-Zeit ein Auto zugelegt. Wert ca 1500-2000€.

    Wenn ich nun zum 01.03. wieder Aufstocker bin und einen Antrag ausfülle gebe ich natürlich das KFZ an.

    Wird das nun als Schonvermögen behandelt, auch wenn ich vor kurzem erst H4-Aufstocker war.? Oder ist der neue Antrag auch ein völliger Neubeginn..?

    Und spielt es innerhalb dieses Zeitraums ohne Bezüge eine Rolle ob ich das Auto gekauft habe oder ob es mir Inn Zeitraum außerhalb des Bezuges geschenkt würde..?

    Danke sehr.

  • Bei dem Wert spielt das keine Rolle.
    Allerdings wird Dir das Amt jetzt ganz gern auch Jobs vermitteln die gut mit dem Auto zu erreichen sind, sprich: Um einiges weiter weg als vorher mit Bus & Bahn.

  • Ok, danke Philipp.
    Also Kauf- oder Schenkungsnachweis muss ich nicht vorlegen, da bei dem Wert egal. Das ist super - hätte ich nämlich beides nicht :)
    Das Auto wäre auch noch nicht fahrbereit, kein TÜV und ein paar Reparaturen das kostet noch ein wenig, so dass ich es eh erst einige Monate später anmelden könnte.
    Ich danke dir sehr für die rasche Antwort.

  • Ok, danke Philipp.
    Also Kauf- oder Schenkungsnachweis muss ich nicht vorlegen, da bei dem Wert egal. Das ist super - hätte ich nämlich beides nicht :)
    Das Auto wäre auch noch nicht fahrbereit, kein TÜV und ein paar Reparaturen das kostet noch ein wenig, so dass ich es eh erst einige Monate später anmelden könnte.
    Ich danke dir sehr für die rasche Antwort.


    Die werden vermutlich eine Kopie des KFZ Scheins verlangen, um bei mobile.de zu schauen wie hoch der Wert des Fahrzeugs in etwa ist. Zudem werden sie dich vermutlich fragen, woher du das Geld für den PKW hast.

    @'Philipp
    Was meinst du damit, dass man das Auto niemals finanzieren würde? Meinst du, dass man es dem Kunden niemals kaufen würde?

  • Oah das ist echt saublöd. Ich will auch keinen "schmu" machen. Meine Mom hat mir kurz vor ihrem Tod ihr Auto geschenkt. Zu dem Zeitpunkt wussten wir nur dass sie sicher nicht mehr Auto fahren kann, aber nicht dass sie stirbt. Ich habe dadurch also weder einen Kaufvertrag noch eine Schenkungsurkunde oder ähnliches. Ich weiß nicht, wie ich das nun ohne Nachteil dem Amt erklären soll.

  • Hallo mariannderl!

    Du musst Dir keine Sorgen machen. Deine Geschichte ist nachvollziehbar und glaubwürdig. Und Du kannst sie ja belegen. Gib den Pkw wahrheitsgemäß an. Mehr nicht. Der Rest ist dann Sache des JCs.

    Gruß
    P.


  • @'Philipp
    Was meinst du damit, dass man das Auto niemals finanzieren würde? Meinst du, dass man es dem Kunden niemals kaufen würde?

    Nein, aber gibt man bei der Suche an das man ein Auto hat planen die SBs das gern mit ein weil KM-Geld oftmals weniger als Fahrkarten sind und man die Bewerbungen weiter weg legen kann.
    Mit PKW mussten wir uns im 70km Umfeld bewerben. Ohne musste ich nur ca 15km weit Bewerbungen schreiben.

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