Erneute Antragstellung

  • Hallo,

    mein Leistungsbezug wurde vor 6 Monaten auf Grund der Erbschaft eines Mitglieds der Bedarfsgemeinschaft eingestellt. Das Geld ist nun parktisch alle. Ich muß ab März erneut einen Antrag auf ALG II stellen. Muss ich einen Neuantrag oder einen Weiterbewilligungsantrag stellen?

    Gruß und danke.
    Andreas

  • Warum musst du ab März stellen?

    Ich würde den Antrag schon im Februar stellen, hast bis zum 28.02.2017 Zeit dafür.
    Wenn der Großteil bereits aufgebraucht ist und nur noch wenig übrig ist, dann könnte es schon unter das "Schonvermögen" fallen und du/ihr würdet für den Monat Februar schon ALG II bekommen.

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