Hallo,
mein Leistungsbezug wurde vor 6 Monaten auf Grund der Erbschaft eines Mitglieds der Bedarfsgemeinschaft eingestellt. Das Geld ist nun parktisch alle. Ich muß ab März erneut einen Antrag auf ALG II stellen. Muss ich einen Neuantrag oder einen Weiterbewilligungsantrag stellen?
Gruß und danke.
Andreas