Fragen zu ALG2 und Anrechnung Einkommen

  • Hallo Ihr Lieben,

    ich hätte folgende Fragen:

    Ich bekomme als Aufstocker ALG 2. Jetzt habe ich Ende Januar mein Gehalt für Februar blöderweise schon bekommen. Ich denke , dass mirdas jetzt im Januar als Einkommen angerechnet wird,richtig? Ich bekomme einen Satz von 187,00 Euro. Das Einkommen für Februar sind 750 Euro. Jetzt ist meine zweite Frage, ob die Differenz , also 750,00 -187,00, in den Februar als Einkommensüberschuss übertragen wird und somit ich auch noch im Februar meinen Satz zurückbezahlen muss und mir ja dann praktisch,dass solange passiert,bis eben wieder Bedürftigkeit besteht. Oder wird jeder Monat separat betrachtet? Weiß das hier einer?

    Ganz Lieben Dank.

  • Hallo!

    "Zuflussprinzip" ist das böse Wort. Danach wird das Einkommen in dem Monat angerechnet, in dem es tatsächlich zufließt.

    Seit wann bist Du im laufenden Bezug?

    Was verstehst Du unter "Gehalt für Februar"? Ich vermute: Das im Januar verdiente Geld!?

    Wird Dir Dein Gehalt immer am Monatsende gezahlt? Oder hast Du im Januar nun zwei Gehälter bekommen?

    Wie rechnet Dein Jobcenter ab?

    Gruß
    P.

    Einmal editiert, zuletzt von Phillip.1977 (13. Februar 2017 um 14:56)

  • Hallo,

    danke für die Antworten. Ich habe im Januar jetzt tatsächlich 2 Gehälter bekommen, Dezember und mein Februar Gehlt eben schon am 31.01. Also ich habe im Januar Aufstockung beantragt und habe am 31.01 vom Jobcenter 187,50 für Januar und 152.38 für Februar überwiesen bekommen. Also ich kenne halt auch Zuflussprinzip, also muss ich ja jetzt wahrscheinlich Januar zurückbezahlen, da jetzt natürlich fast 1400,00 Euro bekommen habe wegen den 2 Gehältern, normalerweise bekomme ich am 01.und 15 eines Monats Geld.

    Jetzt habe ich halt die Angst, dass das zu Hohe EInkommen von Januar im Februar auch noch verrechnet wird, da ich im Januar ja praktisch Geld hätte um auf die Seite zu legen,. Ich hoffe ,ich habe mich jetzt verständlich ausgedrückt.

    Ganz lieben Dank.

  • Nein, keine Sorge!

    Es wird im Februar keine doppelte Anrechnung des bereits Ende Januar 2016 eingegangenen und berücksichtigten Einkommens geben.

    Deshalb hast Du im Zweifel einen - deutlich - höheren Anspruch im Februar 2016.

    Das Ganze kann deshalb sogar für Dich von Vorteil sein: Kein Anspruch im Januar, höherer Anspruch im Februar.

    Pass gleichwohl auf, dass Deine Vermögensfreibeträge nicht überschritten werden!

    Gruß
    P.

  • Hallo,

    ich wiederhole mich: es dürfte zu keinerlei Reaktionen seitens des JC kommen, sofern ersichtlich ist, daß es sich um das reguläre Februar-Einkommen handelt. Kaum ein Sachbearbeiter wird sich dem Wust an Mehrarbeit durch Änderungsbescheid, Antrag auf volles ALG II im Februar, Rückforderungsbescheid aussetzen.

    Gruß!

  • Hallo,

    ich wiederhole mich: es dürfte zu keinerlei Reaktionen seitens des JC kommen, sofern ersichtlich ist, daß es sich um das reguläre Februar-Einkommen handelt. Kaum ein Sachbearbeiter wird sich dem Wust an Mehrarbeit durch Änderungsbescheid, Antrag auf volles ALG II im Februar, Rückforderungsbescheid aussetzen.

    Gruß!


    Es gibt immer noch das 4 Augenprinzip und es werden etliche Akten von 1. Sachbearbeitern und Vorgesetzten geprüft. Sollte der Sachbearbeiter ein Gehalt nicht richtig angeben, dann wird der Ärger bekommen.

    Der Kunde sollte aber in diesem Fall evtl. sogar darauf bestehen, dass das Zuflussprinzip angewandt wird. Zwar muss er die 187,00 Euro erstatten, aber dafür wird er im Februar wesentlich mehr bekommen.

    Und falls eine Anhörung etc. kommen sollte, dann würde ich bei der Kasse in Recklinghausen anrufen und fragen, ob man den Betrag sofort erstatten kann ( sofern man will ). Die Kasse darf das, die Mitarbeiter im JC nicht.

  • Hallo,

    Und falls eine Anhörung etc. kommen sollte, dann würde ich bei der Kasse in Recklinghausen anrufen

    warum sollte der TE in Recklinghausen anrufen? Woher willst Du wissen, wo der TE anrufen muß? Kann es sein, daß Du mehr weißt und identisch bist mit dem TE? Nirgendwo steht, woher die Anfrage kommt...

    Sollte der Sachbearbeiter ein Gehalt nicht richtig angeben, dann wird der Ärger bekommen.

    Ja. Aber darum geht es blöderweise im Moment nicht.

    Gruß!

  • Hallo,

    warum sollte der TE in Recklinghausen anrufen? Woher willst Du wissen, wo der TE anrufen muß? Kann es sein, daß Du mehr weißt und identisch bist mit dem TE? Nirgendwo steht, woher die Anfrage kommt...

    Ja. Aber darum geht es blöderweise im Moment nicht.
    Gruß!


    Falls man den Betrag in vollem Umfang sofort erstatten möchte, dann kann man bei der Kasse anrufen! Wurde von einigen Kunden gefragt, dass war die einzige Lösung die es gab.

    Falls der Bescheid vorläufig ist, könnte man die Überzahlung aus dem Januar mit der "Unterzahlung" im Februar verrechnen.

  • Hallo,

    Falls man den Betrag in vollem Umfang sofort erstatten möchte, dann kann man bei der Kasse anrufen!

    Aja. Und warum sollte ich als meinetwegen Rostocker in Recklinghausen anrufen? Und warum sollte ich überhaupt anrufen, wenn ich den "Betrag in vollem Umfang sofort erstatten möchte"?

    Du machst Dich ziemlich unglaubwürdig mit Deinen Antworten.

    Gruß!

  • Hallo,

    Aja. Und warum sollte ich als meinetwegen Rostocker in Recklinghausen anrufen? Und warum sollte ich überhaupt anrufen, wenn ich den "Betrag in vollem Umfang sofort erstatten möchte"?
    Du machst Dich ziemlich unglaubwürdig mit Deinen Antworten.

    Gruß!


    Weil es bei endgültigen Bescheiden nicht anders geht, der Mitarbeiter es im JC nicht darf und die Kasse in Recklinghausen die Umgehungslösung wäre. Das die Kasse nun mal in Recklinghausen und nicht woanders sitzt, dass kann ich nicht ändern. Dies war auch nur als Hinweis gedacht, falls der Kunde dies möchte. Meine Kunden wollten es häufig, war aber ebend nur durch die Kasse in Recklinghausen möglich.

    Hast du jemals in einem JC gearbeitet?

  • Hallo,

    Weil es bei endgültigen Bescheiden nicht anders geht, der Mitarbeiter es im JC nicht darf und die Kasse in Recklinghausen die Umgehungslösung wäre. Das die Kasse nun mal in Recklinghausen und nicht woanders sitzt, dass kann ich nicht ändern. Dies war auch nur als Hinweis gedacht, falls der Kunde dies möchte. Meine Kunden wollten es häufig, war aber ebend nur durch die Kasse in Recklinghausen möglich.

    Welch sinnlose Aussage.

    Hast du jemals in einem JC gearbeitet?

    Nein.

    Gruß!

  • Moin!

    Ich hatte ja einmal den Verdacht geäußert, der hiesige Moderator stehe in Diensten eines Jobcenters. Denn durch Kompetenz zeichnen sich ja die wenigsten der dortigen Beschäftigten aus (sorry @Bass386 - Anwesende ausgenommen!). Vor allem aber, weil sich seine "Ratschläge" so selten an den Interessen der Ratsuchenden orientieren.

    Ich halte diese Unterstellung nach Lektüre dieer an Peinlichkeit nicht zu überbietenden Kommentare nicht aufrecht. So sehr kann man sich nicht verstellen!

    Bei der Arbeitsagentur Recklinghausen ist der Inkassodienst der Bundesagentur - und damit auch der Jobcenter - angesiedelt. Dorthin muss man sich zu Regelung der Zahlungsmodalitäten wenden. Und von dort bekommt man auch die Post. Selbstverständlich mit den erforderlichen Kontaktdaten.

    Also: Mitnichten eine sinnlose Aussage von @Bass836!

    Und selbstverständlich halten sich die Jobcenter an die gesetzlichen Vorgaben und die der Rechtsprechung des BSG zumZuflussprinzip.

    Und weil der Moderator die Interna eines JC nichjt kennt:

    Der Mann/die Frau an der Front ist ein so genannter Fachassistent. Dessen Vorgesetzter ist ist der Sachbearbeiter, der drei, vier Fachassistenten untersich hat - und selbstverständlich kontrolliert. DArüber schwebt der teamleiter, Bereichsleiter usw. Da kann man nur schwerlich mal aus Bequemlichkeit die Zahlungseingänge hin- und herschieben! Zumal im JC Kontrolle und Statistik vor allem anderen geht.

    Gruß
    P.

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