Hallo,
Ich bin 26 Jahre alt beziehe seit über einem Jahr SGBII Leistungen und lebe seit dem in einer Obdachlosenunterkunft der Stadt da ich keine Wohnung finde.
In der Unterkunft wird mir ein Bett, Matratze, Tisch, Stuhl und eine Kochplatte zur Verfügung gestellt.
Ich besitze abgesehen von meiner Kleidung und meinem Laptop und einem Kissen nichts.
Um mir ein normalen Alltag zu ermöglichen fehlt mir demnach so einiges darum habe ich versucht einen Antrag auf Erstausstattung gestellt um mir unter anderem folgende Dinge anschaffen zu können:
-Waschmaschiene
-Wäscheständer
-Kühlschrank
-Topf&Pfanne
-Geschirr & Besteck
-Bettdecke
-Staubsauger
Die Sachbearbeiterin hat meinen Antrag abgelehnt mit der Begründung, dass die Zahlung der Erstausstatttung nur bei Bezug einer eigenen Wohnung möglich sei.
Muss ich mich damit abfinden ?