Hallo ihr Lieben,
Ich bin neu in eurem Forum und entschuldige mich schon mal, falls ich meine Frage im falschen Bereich poste und wegen des langen Beitrags.
Und zwar würde ich gerne wissen, wie viel ALG 2 Anspruch ich, mein Partner und unser Kind was im Juli zur Welt kommt in einer Bedarfsgemeinschaft noch haben? Komme mit den ganzen Rechnern nicht weiter, da es kein Regelfall ist.
Zur Situation: Ich bin 25, schwanger und beziehe ALG 2 und wohne auf 35qm in einer Dachgeschosswohnung. Mein Partner ist 22, macht eine Ausbildung im 2. Lehrjahr, bekommt 650 Euro Ausbildungsvergütung netto und lebt bei seinen Eltern, welche sein Kindergeld in Höhe von 192 Euro erhalten.
Unser Kind kommt im Juli auf die Welt und wir haben die Vaterschaft, das gemeinsame Sorgerecht und den Mindestunterhalt auf anraten meines Jobcenters gleich beurkunden lassen.
Da meine Wohnung für 2-3 Personen zu klein ist und wir das Kind gemeinsam erziehen wollen, sollen wir nun einen Antrag auf Umzug stellen. Ziehen wir zu dritt um, sind wir logischerweise eine Bedarfsgemeinschaft. Allerdings konnte / wollte mir bisher keiner ausrechnen, was uns wirklich zum Leben bleibt. Ziehen wir nämlich im Bereich meines zuständigen Jobcenters in eine Wohnung, hat mein Freund einfache Fahrtkosten von über 200 Euro (54km zur Ausbildungsstätte x 0,20 € x5 Tage die Woche x4 Wochen) und dabei ergibt sich dann auch noch ein Berechnungsproblem weil er ja in der Ausbildung alle paar Monate unterschiedlich lange Blockunterricht hat (48km einfach). Seine Vergütung wird verrechnet, ebenso wie sein Kindergeld?, was wir dann abzweigen lassen müssten und der Grundfreibetrag sind ja nur 100 Euro... Aber bei so immensen einfachen Fahrtkosten bliebe kaum was zum Leben und dann würde ja auch noch das Kindergeld des Babys iwie verrechnet werden? Ahja und Kfz Versicherung zahlt er mtl. auch noch 50 Euro an seine Eltern. Ziehen wir nicht zusammen, könnte er das Kind bei jetzigem Stand nur 2x pro Woche besuchen und dann müsse er ja iwie den Unterhalt auch erbringen oder einen Zuschuss beantragen und wegen des gemeinsamen Sorgerechts bekomme ich auch keinen Mehrbedarf für Alleinerziehende, obwohl ich dann quasi außer der zweimal pro Woche, komplett für das Kind alleine sorgen müsste. (Müsse er den Unterhalt iwie alleine aufbringen und hat dann auch noch seine aktuellen Fahrtkosten, kann er gar nicht mehr kommen.) Der Umzug in seinen Landkreis würde uns zwar Fahrtkosten ersparen, aber die Mietobergrenzen sind niedriger und die Wohnungen selbst noch teurer als in meiner Stadt und nach über 6 Monaten Wohnungssuche, habe ich dort gestern gerade mal eine Sozialwohnung ohne richtige Heizung gefunden. Alle anderen Wohnungen sind zu teuer oder die Vermieter wollen keine Familien, Paare, Menschen mit Leistungen vom Jobcenter, Menschen U30...
Es wäre so lieb, wenn mir jemand mal sagen könnte, wie sich das berechnet.