Aufhebungsvertrag in der Ausbildung.

    • Hallo ihr lieben,

      Dieses Thema betrifft mich selbst nicht aber ich versuche dennoch etwas zu helfen.
      Folgende Situation:

      Mann 28 Jahre alt. Im 3 lehrjahr seiner Ausbildung als Kaufmann im Einzelhandel. ( hat die Ausbildung zum Verkäufer vor einiger zeit gemacht und das 3te jahr nun nachgeholt)
      Seit nov 16 dabei und seitdem nicht einen Tag Urlaub gehabt, wöchentlich min. 10 h Überstunden und muss 24h erreichbar sein.
      Falls Krankheit besteht dann muss man direkt zum D arzt.

      Nun gab es eine Krankheit und er ging zum arzt. Chef Terrorist ihn. Wann er wieder kommt und ob er schon am besten am nächsten tag wieder kommt, obwohl er 1 woche krankgeschrieben ist.
      Chef klopft und klingelt bei ihm zu Hause.
      Schickt ihm mehrere Nachrichten und ruft regelmäßig an. Schickte 2 Abmahnung innerhalb von 24 stunden.

      Die IHK und die DAK wurde mit einbezogen und meinten er solle nicht mehr in diesen Betrieb gehen weil der Chef total ausflippt.

      Nun kam gestern ein Aufhebungsvertrag zustande und heute ging er zum Arbeitsamt. Kein Anspruch!
      In einer Woche ein Termin wo er seine Unterlagen mitbringen solle und ich vermute den Antrag ausfüllen soll damit die Sperre in kraft treten kann.
      ALG1 kein Anspruch weil es keine 6 Monate in dem Betrieb war.

      Was kann er denn jetzt tun wenn das Arbeitsamt ihm da wirklich die Sperre gibt?

      Er lebt alleine und hat schon mehrere Bewerbungen verschickt. Er möchte die Ausbildung ja auch beenden.
      Nur finanzell macht das ganze nun grosse sorgen weil er ja auch ohne Geld aus der Wohnung muss.

      Ein Gehalt bekommt er noch aber ob der Chef das wirklich macht, daran zweifelt er.

      Gibt es noch andere Möglichkeiten?

      Grüsse

  • Warum sollte ihm das Arbeitsamt eine Sperre geben? Dachte er hätte dort keinen Anspruch?

    Wo, wann und bei wem hat er einen Termin? Im Jobcenter wg. ALG II oder beim Arbeitsamt wg. ALG I?

    Eine Sperrzeit bei einem Aufhebungsvertrag ist völlig normal. Allerdings können wichtige Gründe (z.B. Mobbing) dazu führen , dass es zu keiner Sperrzeit kommt (sowohl im ALG I, als auch bei Sanktionen beim ALG II). Wichtig wäre, dass er es schriftlich von DAK und IHK hat, dass er die Ausbildung dort nicht fortsetzen soll. Im Zweifelsfalls schnellstmöglich einen Arzt aufsuchen, der es ihm bescheinigt diesen Job dort nicht mehr auszuführen. Dann sollte es mit Sperrzeit oder Sanktionen keine Probleme geben. Falls doch, direkt Widerspruch einlegen.

  • hallo.
    Lieben dank für die schnelle Reaktion.
    Zu welchem Arzt müsste er denn da gehen ?

    Einfach hingehen und sagen er brauch eine Bescheinigung das er den Beruf nich mehr ausüben kann? Er war ja vorher gar nicht beim Arzt weil er sich nie traute.

  • Hi!

    Nur nicht die Pferde scheu machen.

    Wenn kein Anspruch auf ALG I besteht, weil schon die Anspruchsvoraussetzungen nicht erfüllt sind, sollte er sich so schnell wie möglich beim JC melden und dort einen Antrag stellen.

    Sanktionen hat er dort nicht zu befürchten. Dazu müsste er dort erst einmal im Bezug sein und dann seine Pflichten verletzen. Soweit isses ja noch nicht.

    Allerdings könnte das JC auf die Idee kommen, ihn wegen vorsätzlicher bzw. grob fahrlässiger Herbeiführung der Hilfebedürftigkeit in Anspruch zu nehmen (Ersatzanspruch wegen sozialwidrigem Verhalten). Darauf sollte er vorbereitet sein und die Gründe für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses belegen können. Da dürfte es ausreichen, wenn er die Kontaktaufnahme zu IHK und DAK und deren Empfehlungen nachweisen kann.

    Das sollte aber erstmal auch reichen.

    Leistungen bekommt er vom JC aber auf jeden Fall, so dass die Wohnung, Krankenversicherung usw. gesichert sind. Es geht "nur" darum, ob er die erbrachten Leistungen erstatten muss. Schlimmstenfalls.

    Fidelius

  • hallo.
    Lieben dank für die schnelle Reaktion.
    Zu welchem Arzt müsste er denn da gehen ?

    Einfach hingehen und sagen er brauch eine Bescheinigung das er den Beruf nich mehr ausüben kann? Er war ja vorher gar nicht beim Arzt weil er sich nie traute.


    Er kann zum Hausarzt gehen und sich dies bestätigen lassen. Wenn sollte dies zeitnah geschehen, denn Wochen später wird auch das JC bzw. Arbeitsamt dies nicht mehr anerkennen.

    Das es hier zu "Ermittlungen" wegen Herbeiführung der Hilfebedürftigkeit kommt ist sehr wahrscheinlich. Aber wie @'Fidelius schon schrieb würde es auch ausreichen, wenn man die Empfehlung von IHK und DAK nachweisen kann. Wenn man dies nicht nachweisen kann, dann ab zum Arzt.

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