Betreuung ab dem 55. Lebensjahr

  • Hallo,

    auf dieser Seite:

    http://www.lpb-bw.de/hartz_gesetze.html

    ist ziemlich weit oben folgender Absatz zu finden:

    "Ältere: Arbeitslose, die älter als 55 Jahre sind, und nicht mehr vermittelt werden wollen, sollen aus der Betreuung durch die Jobzentren herausgenommen werden."

    (Ohne Sanktionen befürchten zu müssen)

    Weiß zufällig jemand, ob dieser Kommissionsvorschlag umgesetzt bzw. noch in Kraft ist?

    Liebe Grüße

    u.t.

  • Hallo,

    früher gab es mal die sog. 58er Regelung, die aber nicht mehr gilt. Mir ist es nicht bekannt, daß eine ähnliche Regelung wieder gelten soll.

    Vielleicht meint die Webseite aber auch die sog. Zwangsrente - einfach mal mit diesem Begriff googlen.

    Gruß!

  • Hallo,

    ich weiß nicht, wonach Du gesuchst hast - mir ist jedenfalls eine solche Bestimmung nicht bekannt.

    Eher ist das Gegenteil der Fall: in Berlin, Bayern und NRW waren zumindest bis vor kurzem Extra-Programme und eigene Sachbearbeiter für über 50jährige ALG-II-Bezieher zuständig, die gerade diese Klientel vermitteln sollte. In Berlin hieß das Programm meiner Erinnerung nach 50+. Von daher kann ich mir nicht vorstellen, daß einerseits quasi eigene Abteilungen für Leute ab 50 Jahren eingerichtet werden, um dann diese dann mit 55 aus der Vermittlung raus zu schmeißen.

    Gruß!

  • Der Link hat nur noch rechts-/sozialgeschichtliche Bedeutung.

    Umgesetzt wurde das asoziale Hartz-IV-Gesetz.

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