Wohnung zu teuer

  • Hallo zusammen !

    Ich bitte um Hilfe, bis ich den Termin bei der Arge habe nächste Woche .
    Ich bin seit letztes Jahr von meinem Mann getrennt , er zog hier aus der Wohnung aus . Die Wohnung ist 400 Euro über dem Satz der mir und meinem Kind zusteht .
    Ich beziehe seit August Hartz 4 und für 6 Monate wurde meine Miete von 1120 Euro weitergezahlt .
    Da ich einen Freund habe , der zuziehen wollte dieses Jahr , suchte ich mir in den letzten Monaten auch keine kleinere, günstigere Wohnung . Seit Februar bekomme ich nun 400 Euro weniger und mein Freund unterschrieb einen Lagerungsmietvertrag für den Keller um die fehlenden 400 Euro beizusteuern zur Miete .
    Nun hat er genau jetzt einen Aufhebungsvertrag seines Arbeitgebers bekommen und kann nur noch für märz die fehlenden 400 Euro zur Miete beisteuern. Außerdem hat er mir gesagt das er nicht zuziehen will , er möchte sein Umfeld nicht aufgeben. Wir führen eine fernbeziehung. Er sendet mir nun die Kündigung des Vertrages, die Kündigungsfrist ist 2 Wochen .
    Was mache ich nun ??
    Ich werde ganz schnell einen wbs beantragen und möchte natürlich dringend eine günstige Wohnung finden . Bis ich etwas gefunden habe , muss die arge weiterzahlen, auch über die 6 Monate hinaus ??
    Ich bin sehr verzweifelt.
    Übrigens bin ich zu 60 Prozent Schwerbehinderte, hatte vor 3 Jahren Brustkrebs.
    Wer sich auskennt , bitte um Ratschläge.
    Ich hoffe schnell eine bezahlbare Wohnung zu finden , kann aber die fehlenden 400 Euro ab April nicht aufbringen.
    Danke das ihr mir mit Eurer Erfahrung helft !

  • Hallo,

    Bis ich etwas gefunden habe , muss die arge weiterzahlen, auch über die 6 Monate hinaus ??

    nein. Du kannst weder nachweisen, daß Du Dich in der Vergangenheit um eine günstigere Wohnung gekümmert hast noch, daß Du dabei Probleme hattest. Ich sehe nicht mal ansatzweise einen Grund, hier eine Verlängerung der 6-Monate-Frist zu erreichen Zumal das mit den 400 € für einen Keller auch noch einen ziemlich faden Nebengeschmack hat: war der Vermieter mit einer sochen Vermietung einverstanden? Hast Du die 400 € dem Jobcenter geneldet?

    Gruß!

  • Spoiler anzeigen

    Natürlich ist das offiziell abgesprochen. Den Rat mit dem Lagerungsmietvertrag habe ich bin der Dame des Sozialamtes, die Stelle, zuständig für kosten der Unterkunft ! Auch die 400 sind mit der Arge abgesprochen, damit mein Freund offiziell mir mit dem Geld helfen kann. Auch der Zuzug des Freundes ist vor den 6 Monaten mitgeteilt worden und so vermerkt worden .
    Nun sind die Umstände aber anders und ich denke nicht , das man mir mit Kind und meinen zukünftigen Bemühungen , Hilfe verwehrt ! Ich werde euch berichten ![spoiler][/ja natürlich hat der Vermieter sein okay gegeben .

  • Hallo,

    und ich denke nicht , das man mir mit Kind und meinen zukünftigen Bemühungen , Hilfe verwehrt

    naja - das mit der Hilfe hat man aber schon 6 Monate lang gemacht. Du hast keinen handfesten Grund für eine Verlängerung und der Entscheidungsspielraum ist da für das Amt recht gering. Ich mache Dir also wenig Hoffnung, daß diese Frist verlängert wird.

    Auch die 400 sind mit der Arge abgesprochen, damit mein Freund offiziell mir mit dem Geld helfen kann.

    Dann wäre das aber als Unterhalt angerechnet worden.

    Gruß!

  • Meine Miete wird in vollem Umfang auch über
    die 6 Monate hinaus weitergezahlt, bis ich eine passende Bleibe gefunden habe.


    Hast du dir das schriftlich geben lassen? Wenn nicht, solltest du dies nachholen.

    Zudem gibt es ein weiteres Problem. Sind die KdU zu hoch und wurdest du bereits aufgefordert dir eine neue Wohnung zu suchen, könnte das Jobcenter Nachzahlungen für Nebenkosten verweigern.

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