Rückforderung BG

  • Hallo,

    meine Partnerin ist berufstätig und geht arbeiten. Sie erhält keine Geld vom Jobcenter. Allerdings hat sie zum finanzierllen Nachteil mich als Partner. Ich beziehe ALG II. Heute erhielten wir Post vom Jobcenter, wonach eine Neuberechnung für Januar 2016 eine Rückzahlung von jeweils 299,-€ erforderlich macht. Den gleichen Brief mit der selben Forderung hat auch meine Partnerin erhalten. Jetzt stellt sie mir die Frage: Wieso? Ich habe doch nie Geld von denen erhalten. Eine befriedigende Erklärung bin ich ihr schuldig geblieben. Aber mir stellt sich die Frage, nach welcher Rechtsgrundlage jemand wie in diesem Fall zur Zahlung genötigt werden kann, der ja gefühlt nichts mit der Einrichtung zu tun hat. Was passiert, wenn sie sich weigert, zu zahlen. Sie werden es sich sicher bei mir holen, oder?

    Gruß
    Andreas

  • Hallo,

    Deine Partnerin gehört zur gemeinsamen Bedarfsgemeinschaft und ihr Einkommen wurde mit berücksichtigt. Auch wurde die gemeinsame Miete mit in den Bedarf hineingerechnet - insofern ist das Argument

    Ich habe doch nie Geld von denen erhalten

    nicht ganz richtig. Wenn also trotz Erwerbstätigkeit noch ALG II gezahlt wird, bedeutet das, daß Ihr den Lebensunterhalt nicht selbst abdecken könnt.

    Gruß!

  • Hallo,

    meine Partnerin ist berufstätig und geht arbeiten. Sie erhält keine Geld vom Jobcenter. Allerdings hat sie zum finanzierllen Nachteil mich als Partner. Ich beziehe ALG II. Heute erhielten wir Post vom Jobcenter, wonach eine Neuberechnung für Januar 2016 eine Rückzahlung von jeweils 299,-€ erforderlich macht. Den gleichen Brief mit der selben Forderung hat auch meine Partnerin erhalten. Jetzt stellt sie mir die Frage: Wieso? Ich habe doch nie Geld von denen erhalten. Eine befriedigende Erklärung bin ich ihr schuldig geblieben. Aber mir stellt sich die Frage, nach welcher Rechtsgrundlage jemand wie in diesem Fall zur Zahlung genötigt werden kann, der ja gefühlt nichts mit der Einrichtung zu tun hat. Was passiert, wenn sie sich weigert, zu zahlen. Sie werden es sich sicher bei mir holen, oder?

    Gruß
    Andreas

    Das sind zu wenige Informationen für eine brauchbare Antwort. Wenn man in einer Wohnung lebt ist man nicht zwangsläufig eine Einstandsgemeinschaft, geschweige denn eine Bedarfsgemeinschaft. Deine Partnerin ist nicht verpflichtet für dich aufzukommen, du hast keinen Unterhaltsanspruch. Auch ist sie nicht verpflichtet dem JC irgendwas mitzuteilen, geschweige denn deine Leistung zurück zu zahlen. Du hast kein Recht ihre Sozialdaten, etwa die Höhe des Einkommens oder ähnliches, dem JC mitzuteilen.

    Mehr lässt sich so nicht sagen, Kollege. Leider.

    Wenn sie sich weigert zu zahlen passiert ihr gar nix. Wäre ja noch schöner.
    Wenn sie eine Rechtschutzversicherung hat soll sie doch mal ihren Anwalt bitten ein nettes Schreiben auf den Weg zu bringen, damit die sich auskennen.

  • Hallo,

    Deine Partnerin gehört zur gemeinsamen Bedarfsgemeinschaft und ihr Einkommen wurde mit berücksichtigt. Auch wurde die gemeinsame Miete mit in den Bedarf hineingerechnet - insofern ist das Argument

    Woher weißt du das? Gibt es ein gemeinsames Konto, gemeinsame Kinder? Irgendwas aus dem Mermalkatalog des SGB?

  • Hallo!

    Weil wir zu den Umständen der Partnerschaft und der Bescheiderteilung nichts wissen, können wir in der Tat nichts sagen. Auch der Beitrag #3 kann deshalb richtig sein, muss es aber nicht.

    Ein scheint mir aber klar zu sein. Das JC hat die beiden als Bedarfsgemeinschaft behandelt. Ob zu recht oder nicht, können wir nicht beurteilen.

    Wenn die Leistungen der Vergangenheit insoweit für die Bedarfsgemeinschaft ergangen sind, dann hat auch die Partner formal Leistungen erhalten und ist deshalb erstattungspflichtig, wenn es zu einer Überzahlung von Sozialleistungen gekommen sein sollte.

    Gruß
    Phillip.1977

  • Man muss den Bescheid lesen. Bitte einstellen.

    Wie ist die Antragstellung abgelaufen? Wurdet ihr von Anfang an als BG eingestuft? Den Bewilligungsbescheid bitte auch einstellen.

    Beides anonymisiert: keine Namen, keine Tel.Nr.

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