Hallo,
meine Partnerin ist berufstätig und geht arbeiten. Sie erhält keine Geld vom Jobcenter. Allerdings hat sie zum finanzierllen Nachteil mich als Partner. Ich beziehe ALG II. Heute erhielten wir Post vom Jobcenter, wonach eine Neuberechnung für Januar 2016 eine Rückzahlung von jeweils 299,-€ erforderlich macht. Den gleichen Brief mit der selben Forderung hat auch meine Partnerin erhalten. Jetzt stellt sie mir die Frage: Wieso? Ich habe doch nie Geld von denen erhalten. Eine befriedigende Erklärung bin ich ihr schuldig geblieben. Aber mir stellt sich die Frage, nach welcher Rechtsgrundlage jemand wie in diesem Fall zur Zahlung genötigt werden kann, der ja gefühlt nichts mit der Einrichtung zu tun hat. Was passiert, wenn sie sich weigert, zu zahlen. Sie werden es sich sicher bei mir holen, oder?
Gruß
Andreas