Erstattung Selbstbehalt bei Arztkosten

  • Hallo,

    mein Jobcenter übernimmt die mtl. Kosten meiner privaten Krankenversicherung.

    Nun musste ich mich dringend ärztlich untersuchen lassen, so dass einige Rechnungen angefallen sind.

    Da mein Tarif ein Selbstbehalt von Euro 600,- vorsieht, wollte ich mich erkundigen, ob dieser Selbstbehalt
    seitens des Jobcenter erstattungsfähig ist ?

    Vielen Dank im voraus.

    Grüße

    Largo

  • Hallo,

    wenn Du einen Selbstbehalt hast, bedeutet das, daß Du nicht in den Basistarif gewechselt bist, der Dir bei Bezug von ALG II zuzumuten ist.

    Nun wäre die Frage, warum dies nicht geschehen ist - aus rechtlichen Gründen oder mangels entsprechenden Hinweisen des Jobcenters, die meistens auf Seite 1 oder 2 des Bewilligungsbescheides unterhalb der Tabelle stehen. Es kann aber auch eine Extra-Belehrung erfolgt sein. Sollte einer dieser beiden Gründen nachweisbar auf Dich zutreffen, würde eine Übernahme der Selbstbeteiligung im Rahmen einer Härtefallreglung zu erfolgen haben, sofern die Krankenbehandlungskosten auch durch eine GKV übernommen worden wäre. Trifft einer der beiden o.g. Gründe bei Dir nicht zu, wird die Selbstbeteiligung nicht übernommen.

    Gruß!

  • Hallo,

    vielen Dank für die rasche Antwort.

    So weit ich mich erinnere, habe ich von meiner PKV eine Bestätigung erhalten dass ich im Basistarif bin. Werde das nochmal klären und mich hier noch einmal melden.

    Grüße

  • Hallo,

    nun habe ich den Bescheid der PKV erhalten, darin heißt es der Basistarif betrag 682,95 und der Pflegesatz beträgt 36,39 Euro. Wenn ich nun vom Basistarif die Hälfte nehme komme ich auf 341,47 Euro plus den Pflegesatztarif.

    Meine PKV beträgt je Monat inkl. Pflegesatz aber nur 256,41 Euro. Somit günstiger als der halbierte Basistarif. Dafür je Jahr Euro 600,- SB.

    Habe ich noch Möglichkeiten beim Jobcenter die SB erstattet zu bekommen ?

    Vielen Dank im voraus und Grüße

    Largo

    2 Mal editiert, zuletzt von Largo (27. März 2017 um 14:12)

  • Hallo,

    jetzt habe ich gelesen, dass Hoppel nicht mehr moderiert.

    Corinna, könntest Du mir bitte in meiner Angelegenheit weiterhelfen ?

    Vielen Dank und Grüße

    Largo

  • Antrag auf Übernahme des Selbstbehalts kannst du bei deinem Jobcenter stellen. Allerdings haben mehrere Gerichte in vergleichbaren Fällen gegen den ALG II Empfänger entschieden.

    "Ist der Hartz 4-Empfänger nicht im Basistarif versichert, werden seine Beiträge für die private Krankenversicherung nur bis zu Hälfte des Beitrags im gültigen Basistarif erstattet. Der Versicherte kann somit auch keine Übernahme einer Selbstbeteiligung verlangen. Dies ist auch dann nicht möglich, wenn der Tarifbeitrag einschließlich des Selbstbehalts günstiger wäre als der hälftige Basistarifbeitrag. So wurde es vom Landessozialgericht Hamburg erst im vergangenen Jahr entschieden (Az. L 4 AS 348/12)."

    Oder auch:
    Urteil des LSG Nordrhein-Westfalen (Urteil vom 16.05.2011, Az. L 19 AS 2130/10)


    Wäre es nicht möglich die PKV ohne Selbstbehalt zu bekommen?

  • Hallo,

    Somit günstiger als der halbierte Basistarif. Dafür je Jahr Euro 600,- SB.

    Dir ist der Basistarif zuzumuten. Dieser Basistarif wird vom Jobcenter auch übernommen (sprich die Häfte des Basistarifs, die Du als ALG-II-Bezieher zahlen mußt). Mir dem Basistarif entfällt die Selbstbeteiligung.

    Insofern verstehe ich Deine Überlegungen nicht wirklich. Mit Inanspruchnahme des Basistarifs besteht das Problem der SB ja nicht mehr.

    Nimmst Du den Basistarif aus welchen Gründen auch immer nicht in Anspruch, wird die SB vom Jobcenter nicht übernommen werden.

    Gruß!

  • @Bass386
    @ Hoppel, vielen Dank für Eure Antworten.

    Die zuständige Sachbearbeiterin hat bei Antragstellung entschieden, als sie erkannte, dass mein Tarif günstiger ist als der halbierte Basistarif, dass ich in meinem Tarif bleiben soll. Diese mtl. Beiträge würden vom Jobcenter übernommen werden.

    So bin ich nun in meinem bisherigen alten Tarif inkl. der Selbstbeteiligung. Dass die SB nicht übernommen wird, davon war bei Antragstellung nicht die Rede. Es ging dem Jobcenter wohl bloß darum die möglichst günstigste Variante zu wählen.

    Macht es trotzdem noch Sinn, Einspruch zu erheben ??

  • @Bass386
    @ Hoppel, vielen Dank für Eure Antworten.

    Die zuständige Sachbearbeiterin hat bei Antragstellung entschieden, als sie erkannte, dass mein Tarif günstiger ist als der halbierte Basistarif, dass ich in meinem Tarif bleiben soll. Diese mtl. Beiträge würden vom Jobcenter übernommen werden.

    So bin ich nun in meinem bisherigen alten Tarif inkl. der Selbstbeteiligung. Dass die SB nicht übernommen wird, davon war bei Antragstellung nicht die Rede. Es ging dem Jobcenter wohl bloß darum die möglichst günstigste Variante zu wählen.

    Macht es trotzdem noch Sinn, Einspruch zu erheben ??


    Dein Basis Tarif ist günstiger, weil du einen Selbstbehalt hast.

    Hast du es schriftlich, dass du in deinem jetzigen Tarif bleiben sollst? Vermutlich nicht :/ Falls sowas nochmals vorkommen sollte, sich sowas schriftlich geben lassen.

  • Dein Basis Tarif ist günstiger, weil du einen Selbstbehalt hast.

    Hast du es schriftlich, dass du in deinem jetzigen Tarif bleiben sollst? Vermutlich nicht :/ Falls sowas nochmals vorkommen sollte, sich sowas schriftlich geben lassen.

    Das schriftliche ist der Bewilligungsbescheid, der ja von der Sachbearbeiterin bewilligt worden ist, und darin stehen auch die Beiträge der PKV. Somit werde ich mich darauf beziehen.

  • So,nach einigem Schriftverkehr habe ich heute von der Sachbearbeiterin ein Schreiben erhalten, in dem sie zugibt, dass ihr bei der Bearbeitung meines Antrages NICHT aufgefallen ist, dass meine PKV eine Selbstbeteiligung beinhaltet. Trotz ihres offensichtlichen Fehlers, weigert sie sich mir den Selbstbehalt auszubezahlen.

    Ich werde sie nochmal darauf hinweisen, dass das ein Verschulden des Jobcenters ist und es nicht sein kann, dass ich das Ganze ausbaden soll. Mal sehen.

    Für den Fall, dass sie sich weiterhin weigert, an welche höhere Stelle kann ich mich dann wenden ??

    Viele Grüße

    Largo

  • So,nach einigem Schriftverkehr habe ich heute von der Sachbearbeiterin ein Schreiben erhalten, in dem sie zugibt, dass ihr bei der Bearbeitung meines Antrages NICHT aufgefallen ist, dass meine PKV eine Selbstbeteiligung beinhaltet. Trotz ihres offensichtlichen Fehlers, weigert sie sich mir den Selbstbehalt auszubezahlen.

    Ich werde sie nochmal darauf hinweisen, dass das ein Verschulden des Jobcenters ist und es nicht sein kann, dass ich das Ganze ausbaden soll. Mal sehen.

    Für den Fall, dass sie sich weiterhin weigert, an welche höhere Stelle kann ich mich dann wenden ??

    Viele Grüße

    Largo

    Kommt drauf an. Hast du einen Widerspruch eingereicht oder nur angefragt und jetzt Antwort erhalten?

    Am besten die Schreiben mal als Dateianhang einstellen, anonymisiert: keine Namen, keine Tel.Nr. etc.

    Grundsätzlich kannst du einem Bescheid widersprechen, wenn der Widerspruch abgelehnt wird kannst du klagen.

  • @ Piedro

    Danke für die Antwort.

    Bisher war es lediglich "harmloser" Schriftverkehr zwischen der Sachbearbeiterin und mir.

    Möchte es gerne nochmal auf dem freundichen Weg versuchen. Wenn das nichts hilft, dann eben eine etwas härtere Gangart fahren.

    Was muß ich denn bei einer Klage alles beachten ?

    Grüße

    Largo

    P.S: Anonymisierte Schreiben folgen.

  • Zunächst brauchst du mal einen Bescheid, dem du widersprechen kannst.

    Dann sind Fristen einzuhalten. Die kannst du der Rechtsmittelbelehrung des Bescheides entnehmen.

  • So,nach einigem Schriftverkehr habe ich heute von der Sachbearbeiterin ein Schreiben erhalten, in dem sie zugibt, dass ihr bei der Bearbeitung meines Antrages NICHT aufgefallen ist, dass meine PKV eine Selbstbeteiligung beinhaltet. Trotz ihres offensichtlichen Fehlers, weigert sie sich mir den Selbstbehalt auszubezahlen.

    Ich werde sie nochmal darauf hinweisen, dass das ein Verschulden des Jobcenters ist und es nicht sein kann, dass ich das Ganze ausbaden soll. Mal sehen.

    Für den Fall, dass sie sich weiterhin weigert, an welche höhere Stelle kann ich mich dann wenden ??

    Viele Grüße

    Largo

    Frage
    #1 Warst du denn beim Arzt und hast den Selbstbehalt selber getragen?

    Falls deine Sachbearbeiterin den Fehler eingestanden hat (hängt vom genauen Wortlaut ab), hat sie gegen ihre Beratungspflicht verstoßen. Dies muss aber nachweisbar sein. Gerade für Fälle mit Selbstbehalt gibt es einige Urteile, in denen oftmals das Jobcenter "gewonnen" hat. Ich will hier aber keines posten, da jeder Fall individuell ist.

    Einen Rechtsanspruch auf den Selbstbehalt hast du im übrigen nicht.

    Du musst nun schnellstmöglich in den Basistarif ohne Selbstbehalt wechseln, den muss das Jobcenter auch übernehmen, egal ob dieser teurer ist oder nicht. Da es dir und auch deiner Sachbearbeiterin nun bekannt sein dürfte, dürften zukünftige Selbstbehalte selbst bei Klage nicht mehr gezahlt werden.

  • Anbei nun der Schriftverkehr (ohne jegliche Daten)

    Meines Erachtens hat das Jobcenter nicht genau hingeschaut, bzw. lediglich den günstigeren Tarif gesehen. Zudem ist das für das Jobcenter sicher nicht das erste Mal dass ein PKV-Tarif aufgrund der SB günstiger ist als der halbierte Basistarif. Da hätte es bei denen schon "klingeln" müssen. Entscheidend ist die Antwort seitens des Jobcenters vom 25.04.2017.


    Frage: Sollte ich Klage erheben und gewinnen, werden dann die Prozeßkosten auf die Beklagte Partei übertragen ?

    Danke vorab und Grüße

    Largo

  • Hallo,

    Sollte ich Klage erheben und gewinnen, werden dann die Prozeßkosten auf die Beklagte Partei übertragen ?

    welche Prozeßkosten? Du selbst kannst als ALG-II-Bezieher Prozeßkostenhilfe beantragen für einen eigenen Anwalt (zu dem ich dringendst rate). Weitere Prozeßkosten fallen bei einer Klage vor dem SG in 1. Instanz nicht an.

    Zu den Klageaussichten selbst kann ich hier nicht Stellung beziehen - da werden Dir sicherlich andere User helfen können.

    Gruß!

  • Da war Chaos in den Dateianhängen. Bitte alle nochmal
    fehlerfrei und gut lesbar untereinander einstellen.

  • Frage
    #1 Warst du denn beim Arzt und hast den Selbstbehalt selber getragen?

    Nein, der Selbstbehalt wurde bei Vertragsabschluß mit der PKV (vor einigen Jahren schon) vereinbart.

    Hier nochmal die Anhänge:

  • Du musst schleunigst in den Basis Tarif wechseln. Aufgrund des Schriftwechsels kann das Jobcenter nun nachweisen, dass du darüber informiert wurdest. Folglich musst du alle ab jetzt anfallenden Selbstbehalte selber tragen.

    Anders verhält es sich bei dem Selbstbehalt, den du selber getragen hast. Hierfür solltest du dir allerdings anwaltlichen Rat holen, denn vermutlich wirst du diesen einklagen müssen.

  • Danke für Eure Antworten.

    Habe heute bei der PKV den halbierten Basistarif beantragt.

    Bez. einer evtl. Klage würde ich gerne noch anfragen ob jemand einen hierfür geeigneten
    Anwalt kennt und weiterempfielt ?

    Danke und viele Grüße

    Largo

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