Hallo,
mein Jobcenter übernimmt die mtl. Kosten meiner privaten Krankenversicherung.
Nun musste ich mich dringend ärztlich untersuchen lassen, so dass einige Rechnungen angefallen sind.
Da mein Tarif ein Selbstbehalt von Euro 600,- vorsieht, wollte ich mich erkundigen, ob dieser Selbstbehalt
seitens des Jobcenter erstattungsfähig ist ?
Vielen Dank im voraus.
Grüße
Largo