Zahlungen eingestellt - Wohnortfeststellung

  • Hallo,

    folgende Situation: Freundin wohnt 70 km entfernt. Letztes Jahr hatte sie zwei Hüft-Op's, daher generell noch nicht voll gehfähig. Jetzt im Januar künstliches Knie. Vorher hatte sie eine Zeit schon bei mir gewohnt, da so einiges erledigt werden musste und sie kein Auto hat. Die auf der OP folgende Reha musste nach ein paar Tagen abgebrochen werden da Gürtelrose, Aktuell wird geklärt wie es Rehamäßig weitergehen soll, ob stationäre Reha oder ambulante. Da sie sich aktuell nicht selbst versorgen kann wohnt sie bei mir.

    Eine Postnachsendung war eingerichtet und der Briefkasten zugeklebt und ein Aufkleber auf dem Deckel "Keine Post oder Werbung einwerfen. Jetzt kam ca. 20. Januar ein Schreiben vom JC sie hatte auf zwei Termine nicht reagiert und deshalb wurde eine Einstellung der Zahlungen angedroht. Haben wir aber nicht erhaten. Also angerufen und es kam ein Rückruf des JC. Da hieß es auf einmal, dass das JC die Nebenkostenabrechnung haben wollte. Die Miete nebst Nebenkosten wurden vom JC direkt an den Vermieter gezahlt. Es wurde zugesichert, die Nebenkostenabrechnung anzufordern und wurde m 29.01. zum JC gefaxt. Guthaben 147 Euro. Jetzt wurden die Zahlungen des JC aber trotzdem eingestellt. Erneuter Anruf zum JC. Mitte Februar wurde dann wieder vom JC zurückgerufen. Jetzt hieß es, es fehlt eine Bescheinigung, dass sie das Guthaben nicht ausgezahlt bekam. Diese Bescheinigung wurde vom Vermieter am gleichen Tag zugefaxt. Nachdem das Geld weiter nicht gezahlt wurde, heß es dann "Oh da ist eine Zahlungsperre drin. Die lasse ich entfernen."

    Natürlich kam das Geld immer noch nicht. Nach einer Woche ohne Zahlung hieß es dann, es müsste ein Termin vereinbart werden weil ja die beiden termine letztes Jahr nicht wahrgenommen wären. (für die ganz nebenbei bei uns keine Aufforderung ankam, was bei dem ersten Gespräch angeblich akzeptiert wurde). Jetzt waren wir am Freitag in der Notfallsprechstunde. Als wir dran kamen hieß es: "Warten sie bitte noch eine halbe Stunde, wir müssen den Fall noch bearbeten." Als meine Freundin dann endlich dran war, platzte dann die Bombe. Dort standen zwei Herren vom Außendienst und eröffneten uns, dass es eigentlich um den Wohnort meiner Freundin gehen würden. Wir haben die Situation erklärt und die Bescheinigungen vom Krankenhaus und der Reha noch eimal vorgelegt. Damit war der Zeitraum erst einmal angeblich gekärt. Aber man wollte jetzt die Wohnung besichtigen ud zwar am besten sofort. Da ich mir aber reigenommmen hatte und wir noch drei weitere Termine hatten haben wir gesagt, dass es heute nicht gehen könnte sondern erst nächste Freitag. Da das JC ja die Gelder einbehalten hat, war es einer Freundin nun mal auch nicht möglich eigenständig zu agieren. Das wurde irgendwie eingesehen und wir haben uns auf nächsten Freitag zur Besichtigung geinigt.

    So ganz nebenbei hatten die Herren zwei Briefe in den verschlossenen Briefkasten eingeworfen und sich dann beschwert, dass darauf nicht sofort reagiert wurde. Es wurde wohl auch mit den Nachbarn gesprochen, die dann angeblich sagten, dass sie meie Freundin schon länger nicht gesehen hätten. Das wiederum ist nicht wirklich überraschend, da meine Freundin in den letzten 1,5 Jahren genau zwei Mal jemanden getroffen hat, wie sie Post für zwei Nachbarn angenommen hatte. Also nicht wirklich überraschend, aber in er Gesamtsituation einfach nervig.

    Die Frage wäre jetzt, wie man damit umgehen sollte. Die Zahlungen von aktuell rund 1400 Euro einzustellen wegen angeblich ungeklärter 147 Euro (die schlußendlich bereits geklärt sind) ist schon ein Hammer. Dann ist noch die Frage wegen des Wohnortes. Angeblich ist der aktuelle Zeitraum geklärt, aber es scheint so als versucht man in die Vergangenheit zu wühlen. Das sich einer der beiden Außendienstler ähnich wie ein, ja wie soll an so etwas nenen, aufführte "Ja wenn sie jetzt nicht die Durchsuchung zulassen wollen, dann könnten wir auch ein Verfahren eröffnen, Wir haben nämlichdie gleichen Rechte wie ein Staatsanwalt" hat die Situation ncht angenehmer gemacht.

    Ist es rechtens die Gelder einzubehalten? Bis jetzt wude defintiv nicht erklärt warum die Gelder einbehalten wurden bzw. immer wieder neue Forderungen gestellt, die sofot erfüllt wurden. Da meine Freundin kein Geld erhalten hat, hätte sie weder Geld für Essen noch für ein Taxi gehabt um zum Arzt zu gelangen. Aufgrund der OP und der fehlenden Reha ist sie aktuell auch nicht in der Lage allein zu leben. Was bedeutet das "Durchwühlen" des Wohnung und das Thema "Wohnort"? Schließlich wurde der Kontakt zum JC immer wieder gehalten und die Krankenhausaufenthaten und damit verbunden Konsequenzen waren dem JC und dem beauftragten MDK bekannt.

    Für jeden sinnvollen Hinweis sind wir dankbar.

    Gruß

    teamlead

  • Es wurde in den immer wieder geführten Gesprächen mit dem JC darauf hingewiesen, dass sic hmeine Freundin zeitweise bei mir aufgehalten hat. Wenn man den Zeitraum des letzten Jahres betrachtet, war sie sowieso schon über drei Monte im Krankenhaus zwecks Reha's und OP's. Und dann halt fast normal mal zuhause und mal bei mir. Das war auch nie Thema, da sie aus gesundheitlichen Gründen als nicht vermittelbar gilt. Wir vermuten sowieso, das ein nicht wohl gesonnener Verwandter da seine Finger im Spiel hat. Das Timing ist schon interessant.

    Gruß

    Teamlead

  • Hallo,

    das ganze hört sich nach dem Vorwurf einer unerlaubter Ortsabwesenheit an, was dann auch zu einer entsprechenden Sperre führen kann. Mit dieser OA ist nicht der Krankenhausaufenthalt, sondern der bei Dir gemeint.

    Offensichtlich wurde diese OA nie schriftlich bei dem Jobcenter beantragt, sondern nur mündlich "erwähnt" - was dann aber kaum nachzuweisen ist und eben nicht gleichzusetzen ist mit einer entsprechenden Genehmigung. Zumal es sich dann ja auch nicht um den sog. Nahbereich handelt.

    Wenn also diese Genehmigung nie beantragt wurde, ist die Einstellung der Zahlungen durchaus rechtens.

    Aber das ganze läßt sich auch schwer von außen beurteilen ohen Kenntnis der einzelnen Unterlagen. Insofern wäre anzuraten, bei dem Amtsgericht einen Beratungsschein zu holen und damit einen Fachanwalt für Sozialrecht aufzusuchen.

    Gruß!

  • Hallo,

    Das sich einer der beiden Außendienstler ähnich wie ein, ja wie soll an so etwas nenen, aufführte "Ja wenn sie jetzt nicht die Durchsuchung zulassen wollen, dann könnten wir auch ein Verfahren eröffnen, Wir haben nämlichdie gleichen Rechte wie ein Staatsanwalt" hat die Situation ncht angenehmer gemacht.

    das wäre dann Amtsanmaßung. Der Prüfdienst hat keinerlei exekutiven Rechte und wahrlich keine "Rechte wie ein Statsanwalt".

    Allerdings ist die Einschaltung des Prüfdienstes auch ein Indiz dafür, daß es hier um den Vorwurf einer unerlaubten Ortsabwesenheit geht. Und ehrlich gesagt - in Deinem Thread spricht vieles dafür, daß dieser Vorwurf nicht ganz unberechtigt ist.

    Gruß!

  • Sie war jederzeit postalisch und telefonisch erreichbar und es gab ja auch keine Kontaktversuche. Das Ganze kam eigentlich erst hoch wegen der Nebenkosten Aufgrund ihres medizinischen Hintergrundes gilt sie zumindest bis jetzt als nicht vermittelbar.

    Diese aktuelle Abwesenheit kam aber erst zustande, weil das JC die Zahlungen eingestellt hatte. Dieser Zeitraum scheint erledigt. Darum ist das ganze für mich so unverständich. Das JC scheint halt zu veruchen in der Vergangenheit zu wühlen. "Da hat sie ja niemand im Haus gesehen." Klar, da sie die Wohnung nicht verlassen kann und die Mitbewohner arbeiten gehen hat sie auch niemanden gesehen. Sie ht in gut 1,5 Jahren genau 2 mal jemanden getroffen, wie sie ein Päckchen für die beiden angenommen hat.

    Ab welchem Zeitraum gilt es denn als unerlaubt? Es ist ja nicht so,dass sie aktuell umgezogen ist.Das steht sicherlich zeitnach an, ist aber halt aktuell nicht so.

  • Hallo,

    Ab welchem Zeitraum gilt es denn als unerlaubt?

    im Prinzip ab dem ersten Tag, wenn man sich nicht im Nahbereich aufhält. Und der Nahbereich ist garntiert nicht ein Radius von 0 km...

    Es ist ja nicht so,dass sie aktuell umgezogen ist

    Sie mag nicht umgezogen sein, hat sich aber nach Deinen eigenen Worten dauerhaft an einem anderen Wohnort aufgehalten.

    Diese aktuelle Abwesenheit kam aber erst zustande, weil das JC die Zahlungen eingestellt hatte. Dieser Zeitraum scheint erledigt. Darum ist das ganze für mich so unverständich. Das JC scheint halt zu veruchen in der Vergangenheit zu wühlen.

    Ist eigentlich logisch - wenn das Amt feststellt, daß der Briefkasten zugeklebt ist und die Mieterin schon lange nicht mehr im Haus gesehen wurde, weist ja eigentlich einiges darauf hin, daß es sich schon um einen etwas längerern Zeitraum der Abwesenheit handelt.

    Gruß!

  • Natürlich war der zugeklebt. Sie wäre ja 2 Wochen KH und 4 Wochen Reha abwesend gewesen. Und es war ein Postnachsendungsantrag eingerichtet. Da es aber immer wieder vorkommt das Post und Werbung trotzdem eingeworfen wird, halt das zukleben. Da ist ja nichts geheimgehalten worden. Und wie gesagt, dieser Zeitraum scheint geklärt. Man versucht jetzt offensichtlich in der Vergangenheit zu wühlen mit der Begründung, dass man sie nicht im Haus gesehen hat. Aber das war nun einmal krankheitsbedingt. Es kann ja wohl nicht sein, dass man sich bei einem Nachbarn melden muss, um bemerkt zu werden. ;) Sie ist auch so nie gesehen worden, bis eben auf die beiden Male.

    Wenn ich das richtig verstanden habe, geht es doch darum bei Bedarf zur Verfügung zu stehen. Sprich im Normalfall Post entgegenzunehmen um z.B.für das Amt für Termine etc. da zu sein. Das war ja nun mehr als sichergestellt. Und wie gesagt, in der Vergangenheit wird einfach nur rumgestochert.

  • Das ist ein offizieller Postnachsendeauftrag bei der Post, die den auch den restlichen privaten Postfirmen mitteilt. Problematisch wird es halt nur wenn jemand einen Brief direkt einwirft.

  • Dürfen die bei der "Besichtigung" der Wohnung eigentlich machen was sie wollen? Das sie im Krankenhaus war und jetzt mangels Zahlung (die ja, nur zur Erinnerung, einen ganz anderen Grund hatte der schon längst geklärt ist) da nicht leben kann ist unstrittig, sowohl bei ihr wie auch beim JC. Deshalb verstehe ich nicht, was die Besichtigung überhaupt bezwecken soll.

  • Hallo,

    Das ist ein offizieller Postnachsendeauftrag bei der Post

    ja und? Die Post wird dem Amt kaum mitteilen, daß ein nachsendeauftrag vorliegt.

    Abgesehen davon geht es hier nicht nur um die Post.

    Was die Besichtigung betrifft, sollte wohl herausgefunden werden, ob die Wohnung noch bewohnt ist.

    Gruß!

  • Das braucht die Post auch nicht. Die Post macht einen Aufkleber drauf und schickt den Brief z.B. an mich weiter. Und das ist das entscheidende. Das JC verlangt, dass man entweder "postalisch oder telefonisch so erreichbar sein muss, dass man so wie das JC es möchte verfügbar ist". Das ist auch m.E. nach in Ordnung. Aber genau das war der Fall. Die Handynummer ist bekannt und wird bei Bedarf auch vom JC benutzt. Briefe erreichen sie auch, selbst wie sie im Krankenhaus war. Also Bedingung erfüllt. Wir reden ja nicht von dem berühmten "Urlaub von 21 Tagen" den sich kein Hartzer leisten kann.Ich muss ja auch nicht 24 Stunden am Tag in der Wohnung sein sondern darf einkaufen, spazierengehen usw..

    Das ist der Grund warum ich nicht verstehe, was das JC wirklich will.

    Zum Thema Besichtigung:
    Ja, aber woran macht man das fest? Möbel sind drin. Da meine Bekannte 6 Wochen weg sein sollte, ist natürlich der Kühlschrank leer und offen. Die Kleidung hat sie mit ins KH und die Reha genommen. Nach ihrer Scheidung hat sie mehr oder wenig bei Null angefangen, arbeiten geht zur Zeit gesundheitlich bedingt nicht, also konnte sie auch keine größeren Eigentümer anschaffen. Und wie gesagt, dieser Sachverhalt wurde auch aktuell akzeptiert.

  • Hallo,

    Das ist der Grund warum ich nicht verstehe, was das JC wirklich will.

    den wahrscheinlichen Grund habe ich Dir nun mehrmals genannt. Es wurden Leistungen für den Lebensunterhalt und die Miete gezahlt, obwohl unklar ist, wo sich Deine Freundin aufhält.

    Ich muss ja auch nicht 24 Stunden am Tag in der Wohnung sein sondern darf einkaufen, spazierengehen usw..

    Das verlangt ja auch keiner. Aber Deine Freundin hat sich nicht am Wohnort oder im Nahbereich aufgehalten, sondern 70 km davon entfernt.

    Also Bedingung erfüllt.

    Nein, Bedingung nicht erfüllt, weil keine Genehmigung eingeholt.

    Gruß!

  • Hallo teamlead,

    dein Beitrag hat mich dazu gebracht mich hier anzumelden. Erst mal: toll, dass du deiner Freundin so hilfst. Solche Freunde braucht der Mensch. :thumbup:

    Es ist keine gute Idee solch heikele Angelegenheiten telefonisch zu regeln, weil man nix nachweisen kann und leicht mal über bleibt. Und bei euch ist der Sachverhalt recht kompliziert.

    Die Meldeaufforderungen sollten sich eigentlich erledigt haben, da alle Dokumente vorliegen. Ausserdem bedingt eine Sanktion wegen Meldeversäumnissen den Nachweis, dass die "Einladung" auch zugestellt wurde, da ist das JC in der Pflicht. Es gibt noch weitere Feinheiten, aber das ist nachrangig.

    Eine Leistungseinstellung erfordert zwingend einen Bescheid, damit dem "Kunden" Rechtsmittel zur Verfügung stehen. Gab es einen Bescheid? Da du das nicht erwähnt hast vermute ich: nein.

    Ermittlungen gleich welcher Art haben zwingend mit der Befragung des Betroffenen zu beginnen. Die Befragung von Nachbarn durch den Aussendienst ist so ohne weiteres nicht erlaubt. (§ 67a Abs. 2 S. 1 ff SGB X § 67a Abs. 2 S. 1 SGB X) Wenn der Aufenthaltsort der "Kundin" bekannt war (nachweislich?) ist das Vorgehen dieser Hausbesucher mit Einwurf in den abgeklebten Briefkasten zumindest fragwürdig. Wie manch anderes auch. Die Drohung einer Verfahrenseröffnung ist blosse Einschüchterung. Bei einem Verdacht auf Betrug ist natürlich ein solches Verfahren zu eröffnen, dabei hättet ihr auch bessere Karten als in diesem Willkürspiel.

    Die Kundin hat Anspruch auf die Einsicht der Protokolle, dass solltet ihr warhnehmen um zu wissen, welchen Blödsinn die da reingeschrieben haben.

    Wenn es zum Hausbesuch kommen sollte, dem kein Mensch zustimmen muss, hat der AD nicht das Recht in die Schränke zu schauen. Zu dem Thema:

    https://www.datenschutzzentrum.de/sozialdatenschutz/hausbesuche.htm
    https://www.datenschutzzentrum.de/sozialdatensch…stanweisung.rtf

    Eine Ortsabwesenheit muss in der Regel beantragt und genehmigt werden, aber in diesem Fall liegt eine Notsituation vor, die in das Ermessen des SB einzufliessen hat. Einem Menschen, der sich nicht selbst versorgen kann ist es nicht zuzumuten auf Unterstützung zu verzichten um in der eigenen Wohnung zu bleiben.

    Gerade wenn kein Einstellungs- oder Minderungsbescheid ergangen ist rate ich dringend dazu das SG zu bemühen und einen Eilantrag zu stellen. Der Rechtspfleger dort wird weiter helfen. Ein Anwalt könnte auch nicht schaden, ist aber nicht zwingend erforderlich.

    Wenn es in der Region eine gute Initiative oder Beratungsstelle gibt, wendet euch an die.

    Weitere Tips gerne per PN oder telefonisch.

    Lasst euch nicht unterkriegen!

  • Hallo zusammen,

    mittlerweile hat sich das Thema geklärt. Wir haben mal wieder einiges dazugelernt.

    Hervorgerufen wurde das Ganze durch eine Anzeige eines Dritten, dass meine Freundin nicht mehr zuhause wohnen würde. Dabei kam es heraus, dass das eigentliche Thema nicht die "unangemeldete Abwesenheit" war. Das entscheidende dabei ist die Verfügbarkeit und diewar zu jedem Zeitpunkt gegeben, da eine Postnachsendung eingerichtet war und telefonische Verfügbarkeit (Rufnummer dem Jobcenter bekannt) war. Der Vorwurf "der Außendienst hat die Post eingeworfen" wurde schnell zurückgenommen als ich fragte, ob sie lesen könnten, denn dann hätten sie bemerkt das auf der Klappe ein großer Aufkleber war auf dem Stand "Keine Post oderWerbung einwerfen.". Wir haben dann eine einstweilige Verfügung beim Sozialgericht auf Zahlung erwirkt, deren alleinige Bekanntgabe schon reichlich Bewegung reinbrachte. Die letzte interessante Erkenntnis war dann, dass für den eigentlichen Grund der Zahlunsgeinstellung kein offizieller Beschluss (oder wie nennt man das) des Jobcenters eingegangen war. So konnte man dagegen keinen Widerspruch einlegen was dann wederum bedeutete, dass man die durch die Nichtzahlung entstehenden Kosten wie Mahngebühren etc. nicht geltend machen kann. Am Ende zeigte sich das Jobcenter sachlich und korrekt und es wurde für alle Punkte eine vernünftige realistische Lösung gefunden.

    Unter dem Strich muss ich sagen, dass ich im Zweifelsfall nicht mehr so lange warten würde, sondern schneller massiv werden würde. Außerdem bei schnellstens einen Anwalt hinzuziehen.

    Ich danke euch noch mal für alle Anregungen und Hinweise. Danke.

    Gruß

    teamlead

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