Umzug wegen Arbeitsaufnahme und jede menge Fragen.

  • Hallöchen,

    ich habe eine Arbeitszusage ab dem 01.04.2017 in einer anderen Stadt (800km circa von der alten entfernt) erhalten und auf Grund dieses jede menge Fragen.
    Es ist alles mehr als Kurzfristig, eine angemessene Wohnung (Vertrag ab dem 01.04., kann aber ab dem 15.03. schon rein) am Arbeitsplatz ist gefunden und preislich laut Tabelle auch im Rahmen für diese Stadt
    Arbeitsvertrag unterschreibe ich am Dienstag und auch den Mietvertrag bekomme ich an diesen Tag ausgehändigt.
    Am Mittwoch fahre ich somit erst wieder samt den Unterlagen nachhause und kann auch erst dann bei meinen Jobcenter vorsprechen.
    Nun fallen allerdings Umzugskosten (keinen Führerschein, keine Möglichkeit über Verwante, also eine Umzugsfirma+ Umzugskartons) an, übernehmen diese das alte Jobcenter und das im neuen Ort?
    Ich habe bereits ein paar Angebote eingeholt, dass günstigste beläuft sich auf circa 2000€
    Besteht die Chance dass die Doppelmieten übernommen werden (wenn auch nur auf Darlehensbasis)? Ich habe 3 Monate Kündigungsfrist und es ist für mich finanziell leider nicht machbar 2 Mieten zu stemmen.
    Wie sieht es für den Monat April mit Geldern aus? Weil Ende April kommt ja erst mein erster Lohn...und welches Amt ist für diesen Monat dafür zuständig (neuer Ort oder doch noch das Alte)?
    Meine jetzige Küche war in der Wohnung enthalten und die neue Wohnung besitzt keine Küche. Besteht die Chance eine Küche zu bekommen? Genau dasselbe mit der Waschmaschine (das Haus hatte öffentliche im Waschkeller).
    Muss ich einen Antrag zusätzlich am neuen Ort stellen? Wenn ja, wie schreibe ich dass am besten, da ich noch nicht vor Ort bin? Es ist halt schwierig wegen dem Zeitdruck. :(
    Wie sieht es mit den Fahrtkosten im ersten Monat aus? Besteht die Chance dass ich diese Übernommen bekomme?

    Die Zeit rennt..und ich bin maßlos überfordert. Ein kleiner Fehler und es kann mir zum Verhängnis werden. Ich würde relativ Zeitnah umziehen wollen, also dass ich in der neuen Stadt noch ein paar Tage Zeit habe zum Renovieren, Auspacken etc.

    Kaution für die neue Wohnung fallen nur 100 Euro an, die ich irgendwie noch selber zusammen kratzen könnte wenn alle Stricke reißen.

    Wäre über jede Hilfe und Tipp wirklich dankbar.

    Lg und schönen Sonntag,

    Bernsteinchen

    Einmal editiert, zuletzt von Bernsteinchen (5. März 2017 um 17:01)

  • Hallo,

    Es ist alles mehr als Kurzfristig, eine angemessene Wohnung (Vertrag ab dem 01.04., kann aber ab dem 15.03. schon rein) am Arbeitsplatz ist gefunden und preislich laut Tabelle auch im Rahmen für diese Stadt

    das wäre dann egal. Die angemessenen Kosten der Unterkunft haben solange nichts mit Deinen Fragen zu tun, wie Du nicht auf ALG II angewiesen bist. Soll heißen - Du könntest Dir theoretisch auch eine teurere Wohnung anmieten.

    übernehmen diese das alte Jobcenter und das im neuen Ort?

    Das bisherige Jobcenter.

    Besteht die Chance dass die Doppelmieten übernommen werden (wenn auch nur auf Darlehensbasis)? Ich habe 3 Monate Kündigungsfrist und es ist für mich finanziell leider nicht machbar 2 Mieten zu stemmen.

    Als Darlehen - ja. Wobei nur die Miete der alten Wohnung zu übernehmen sein wird, da Du ja am neuen Wohnort die Miete aus eigenen Mitteln zahlen kannst.

    Wie sieht es für den Monat April mit Geldern aus? Weil Ende April kommt ja erst mein erster Lohn...und welches Amt ist für diesen Monat dafür zuständig (neuer Ort oder doch noch das Alte)?

    Das bisherige Jobcenter.

    Gruß!

  • Hallo,

    Meine jetzige Küche war in der Wohnung enthalten und die neue Wohnung besitzt keine Küche. Besteht die Chance eine Küche zu bekommen? Genau dasselbe mit der Waschmaschine (das Haus hatte öffentliche im Waschkeller).

    Eher nicht.

    Muss ich einen Antrag zusätzlich am neuen Ort stellen?

    Nein.

    Wie sieht es mit den Fahrtkosten im ersten Monat aus? Besteht die Chance dass ich diese Übernommen bekomme?

    Eher nicht, kommt aber auf einen Versuch an. Und bevor Du fragst: bei Deinem bisherigen Jobcenter.

    Gruß!

  • Eine Frage habe ich noch: habe ich es richtig im Hinterkopf dass ich den neuen Mietvertrag erst unterschreiben darf wenn dass Jobcenter sein ok gibt weil sonst keine Umzugskosten etc übernommen werden? Ich frage sicherheitshalber noch mal.

  • Glückwunsch zum Job.

    Wenn es möglich ist, dass die Lohnzahlung erst am 1. des Folgemonats nach Arbeitsaufnahme ausgezahlt wird, dann regele das so. In dem Fall hast du für den ersten Monat im Job noch Anspruch auf Alg-2, sonst muß die erste Lohnzahlung praktisch für 2 Monate reichen, weil du eine Rückzahlung leisten musst - Zuflussprinzip.

    Ansonsten müsste bei Arbeitsaufnahme alles rund laufen, da du sonst den Job ja nicht antreten könntest, das wäre gar nicht im Sinne des Hartz-Erfinders.

  • Hallöchen, ich bin langsam aber sicher am verzweifeln.

    Ich war letzte Woche mit einen Antrag auf Umzug, Antrag auf übernahme der Umzugskosten etc., den Arbeitsvertrag, 3 Angeboten von Umzugsfirmen und den neuen Mietvertrag bei meinen Jobcenter. Die Dame im Kundenbüro gab die Sachen direkt an die Leistungsabteilung weiter.
    Heute war ich da und habe gefragt wie weit die sind...weil ein Umzugsunternehmen hat auch nicht von heute auf morgen Zeit und ich muss in circa 2 Wochen umgezogen sein (Job beginnt ja schon am 01.04.)

    Von der Dame im Kundenbüro kam nur "Es dauert halt seine Zeit!" oder "Es geht halt nicht von heute auf morgen!"
    ES WAR NOCH NIX BEARBEITET!
    Ich habe gesagt dass ich wenigstens den Umzugsunternehmen schon bescheid geben will, wegen Termin und es nicht so schwer sein kann auf 3 Angeboten zu gucken und beim günstigsten ein Häkchen drunter zu setzen...dafür braucht man doch nicht mehrere Tage!

    Auch brauche ich einen Aufhebungsbescheid von diesen Amt + die schriftliche Erlaubnis Umzuziehen für das Jobcenter am neuen Arbeitsort...für April bekomme ich von dene dass Geld und es muss alles beantragt werden.

    Die Zeit rennt...und nichts rührt sich...ich weiß nicht mehr weiter.

  • Aufhebungsbescheid ist Sache von 2 Minuten, sollte der SB bis zum 24.03.2017 erledigen, ansonsten geht das Geld für den April raus.

    Hast du die Möglichkeit dich bei den 1. Sachbearbeitern oder dem Teamleiter zu melden bzw. zu beschweren?`Bei uns war dies immer möglich, sofern man als Kunde einen Aufstand gemacht hat :D Die bearbeiten den Fall dann selbst oder weisen den Mitarbeiter an, dies sofort zu machen. Im Kundenbüro sagen, dass du wg. Dringlichkeit einen Vorgesetzten sprechen möchtest, ansonsten Aufstand machen ;) In einer Vielzahl aller Fälle sind die, die von Büro zu Büro laufen die 1. Sachbearbeiter bzw. die Teamleiter, also darauf achten und evtl. direkt ansprechen.

    Hattest du dir nicht wg. der NK einen Anwalt genommen? Ansonsten diesen kontaktieren, damit er da Tempo reinbringt.

  • Anwalt hatte ich wegen der anderen Sache genommen. Aber er ist passender Weise nun für 2 Wochen im Urlaub...Yeay!

    An den Teamleiter kommt man bei uns nicht ran...man kann aufstand machen bis zum umfallen, vorher werfen sie einen mit dem Sicherheitsdienst raus (wie heute). Ich wüsste auch nicht wer der Teamleiter ist.
    Habe gesagt dass alles dringend ist, da kam von ihr nur ein Schulterzucken und der Hinweis dass sie auch nur Menschen sind..(Und ich dachte Schnecken...) Ich werde morgen da nochmal hinmarschieren...ich finde es eine Frechheit und hab auch ein bisschen Angst dass ich den Job deswegen nicht annehmen kann.
    Wie läuft es eigentlich genau ab mit den Umzugsfirmen dann: Sofern ich dass Go vom Jobcenter habe, unterschreibe ich dann dass Angebot und lass es ihnen zu kommen oder das Jobcenter? Muss ich dass Geld vorlegen oder geht die Rechnung nach Umzug an ihnen?

    Weiß das jemand?

  • Was passiert wenn ich einfach schon das günstigste Angebot von den Umzugsunternehmen unterschreibe? Ich meine Absagen können Sie die Übernahme der Umzugskosten wegen der Arbeitsstelle doch eh nicht, oder? :/

  • Wenn möglich nimm einen Beistand mit. Wenn sich wieder nix tut und auch der Teamleiter nicht will versuche bei der Geschäftsführung vorzusprechen. Wenn das auch nichts bringt versuchs mit einer Einstweiligen Anordnung beim Sozialgericht wegen Dringlichkeit. Die dürfen deine Arbeitsaufnahme nicht verhindern.

  • Einen Beistand mitzunehmen ist schwierig, da dass Jobcenter hier täglich nur bis 12:00 geöffnet hat und da alle die ich kenne Arbeiten sind.
    Ich gebe morgen nochmal mein Bestes und gehe notfalls danach zum Sozialgericht. Vielleicht sollte ich mich an deren Bürostuhl ketten, damit sie mich nicht einfach so rauswerfen können. X(

  • Wenn möglich nimm einen Beistand mit. Wenn sich wieder nix tut und auch der Teamleiter nicht will versuche bei der Geschäftsführung vorzusprechen. Wenn das auch nichts bringt versuchs mit einer Einstweiligen Anordnung beim Sozialgericht wegen Dringlichkeit. Die dürfen deine Arbeitsaufnahme nicht verhindern.


    Wielang dauert eine einstweillige Anordnung durch ein Sozialgericht? Wenn ich am 14.03.2017 den Antrag stelle, wann hätte ich eine Antwort?

  • Einen Beistand mitzunehmen ist schwierig, da dass Jobcenter hier täglich nur bis 12:00 geöffnet hat und da alle die ich kenne Arbeiten sind.
    Ich gebe morgen nochmal mein Bestes und gehe notfalls danach zum Sozialgericht. Vielleicht sollte ich mich an deren Bürostuhl ketten, damit sie mich nicht einfach so rauswerfen können. X(

    Leider hat das Forum hier keinen Bereich, in dem sich Beistände anbieten. Schreibe mir doch bitte, in welcher Stadt das ist, vielleicht lässt sich auf die Schnelle was regeln. Meine Chefin gibt mir nach Möglichkeit frei, wenn sowas ansteht, und mensch kennt ja Leute, schließlich sind wir viele. Oft gibt es in der Nähe eine Initiative oder Beratungsstelle, oft helfen auch die Linken (tatsächlich, ist manchmal erstaunlich).

    An den Stuhl ketten ist keine sooo gute Idee, so ein Stuhl ist schnell in den Keller getragen. X/ Immer nett und höflich bleiben, sachlich vor allem, und sich nicht abwimmeln lassen.

  • Wielang dauert eine einstweillige Anordnung durch ein Sozialgericht? Wenn ich am 14.03.2017 den Antrag stelle, wann hätte ich eine Antwort?

    Das kommt immer drauf an, vor allem auf die Dringlichkeit.

  • Ist zwischen Koblenz und Mainz, soviel darf ich glaube ich verraten. Weiss ich, da ich in einem anderen Fall per PN Tipps gegeben habe.

    Für mich wäre es zu weit weg, da ich an der Nordsee wohne.

    Habe ihr auch per PN geraten, einen Reporter der Zeitung mitzunehmen, ich glaube dann würde es ganz schnell bearbeitet werden.

    Ich darf auch bald zur Zeitung und dann bekommt mein ehemaliges Jobcenter aufn Sack *Luftsprung macht*

  • Hallo @Bass386

    in Berlin derzeit so um die 3 Monate, weil das SG meist erst die Stellungsnahme des Jobcenters haben will...

    Gruß!

    Hat schon seinen Grund, warum Sozialrichter in Berlin von vorsätzlicher Verschleppung und Rechtsmissbrauch sprecchen. Aber hier braucht es keine Stellungnahme, die Arbeitsaufnahme ist zu fördern, die Sache ist wirklich eilig, weil sonst der Job flöten geht. Da kann das richtig schnell gehen.

  • Kuhkaff am Rhein klingt gut, hilft aber nicht beim guhgeln. 8)

    Lokalreporter wäre eine Möglichkeit, eine andere wäre sowas wie ein Stadt (oder Kuhkaff-)rat der Fraktion deines Vertrauens, oder ein Bürgermeister... Jedenfalls wirkt ein Begleiter oft Wunder.

    Zumindest solltest du mitschreiben was gesagt wird. Frage nach dem Namen des Teamleiters und schreibe den auf. Frage nach der Geschäftsführung und wo die zu finden ist.

    Auch Zauberworte wie Sozialgericht, Einstweilige Anordnung, Dringlichkeit können hilfreich sein.

    Und dann besteht noch die Möglichkeit einen Anwalt zu bemühen, ein freundlicher Schrieb kostet um die 50 €ier. Auf diversen Rechts-Plattformen tummeln sich schon recht kompetente Vertreter dier Profession.

  • Hat sich zumindest vorläufig erstmal geklärt.
    Habe folgende Nachricht von ihr bekommen:
    "So, eben nachdem ich die Kundenhotline genervt habe, hat eine Dame vom Leistungsbereich zurück gerufen. Sie meinte dass ich das günstigste Angebot unterschreiben kann. Die restlichen Unterlagen kann ich morgen wohl abholen. Ein Ende in Sicht. Also bekomm ich doch noch den günstigsten (der war mir auch irgendwie am sympatischsten!)."

    Habe sie natürlich noch daraufhingewiesen, sich die Zusage bzgl. des Umzugs schriftlich geben zu lassen.

  • Bissken Futter für die Vorsprache:

    Nach § 22 Absatz 3 SGB II ist der Umzug erforderlich, Grund Arbeitsaufnahme, da gibbet nix.

    Als notwendige Umzugskosten zu übernehmen sind insbesondere:

    • Aufwendungen für einen Transportwagen, die Anmietung von Umzugskartons,
    • die Kosten für Verpackungsmaterial und Sperrmüllentsorgung,
    • die Kosten für den Postnachsendeauftrag, Ummeldung/Neuanschluss Telefon etc. und
    • die üblichen Kosten für die Versorgung der Mithelfer.

    Wenn dir der Umzug allein und mit Helfern nicht zumutbar ist, muss eine Firma beauftragt werden, es soll ja Leute geben die keine Waschmaschine in den Dritten Stock schleppen können.

    https://www.anwalt.de/rechtstipps/ue…-ii_005215.html

  • Hat sich zumindest vorläufig erstmal geklärt.
    Habe folgende Nachricht von ihr bekommen:
    "So, eben nachdem ich die Kundenhotline genervt habe, hat eine Dame vom Leistungsbereich zurück gerufen. Sie meinte dass ich das günstigste Angebot unterschreiben kann. Die restlichen Unterlagen kann ich morgen wohl abholen. Ein Ende in Sicht. Also bekomm ich doch noch den günstigsten (der war mir auch irgendwie am sympatischsten!)."

    Habe sie natürlich noch daraufhingewiesen, sich die Zusage bzgl. des Umzugs schriftlich geben zu lassen.

    Vorsicht! Mündliche Zusagen sind heiße Luft, das kann nach hinten losgehen! Erst die Zusage holen, dann unterschreiben!

  • Hallo,

    das liest sich doch schon besser, hatte mich gerade drangesetzt, eine EA fertig zu machen.

    Ich hänge sie trotzdem mal an, vielleicht ist sie dann für andere User noch eine Hilfe.

    Sehe ich auch so, mündliche Zusagen sind oft Schall und Rauch.

    Hoffen wir mal, dass es in diesem Fall nicht so ist.

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