Umzug wegen Arbeitsaufnahme und jede menge Fragen.

  • @Piedro: Ich würde zum Frankfurter Hauptbahnhof knapp 2 Std brauchen. Allerdings ist die Arbeitsstelle bestimmt nicht am Hauptbahnhof direkt, also kommen je nach genauen Ort noch mal 5-30 Minuten dazu (auch wegen den Wartezeiten.)
    Da ich auch in einen Beruf arbeite, in dem man in Schichten arbeitet (Früh beginnt um 6, spät endet um 22 Uhr) wäre es selbst wenn ich diese lange Fahrzeit in Kauf nehmen würde nicht möglich hin oder zurück zu kommen, da einfach um diese Zeiten hier nichts fährt.->Umzug also nicht vermeitbar!

    Boah, wegen der Argumentation sagst du gerade etwas. Hoffentlich bekomme ich es richtig zusammen (die Paragraphen auf jeden Fall nicht mehr).
    Er meinte dass eine Eingliederungsvereinbarung einen zweiseitigen Vertrag gleicht. Der Jobsuchende versucht alles um seine Hilfebedürftigkeit zu beenden, das Jobcenter hingegen unterstützt den Suchenden dabei. Oberstes Ziel somit ist es eine Beschäftigung zu erhalten, mit der der Jobsuchende nicht mehr Hilfebedürftig ist. Ein Umzug ist für eine Jobaufnahme sehr oft nicht vermeitbar (und oft auch vom Jobcenter gefordert). In dem Fall gibt es eine Umzugskostenhilfe die bis zu 4500,00 Brutto (für Umzüge ins Ausland gilt ein anderer Betrag) betragen kann. Ein Führerschein sowie ein Bekanntenkreis/Familie die helfen könnten sind keine Vorraussetzung für einen Umzug, also muss in meinem Fall ein Umzugsunternehmen bezahlt werden. Selbst wenn der Wohnungsmarkt am neuen Wohnort überaus Schlecht wäre, hätte das Jobcenter für einen Makler aufkommen müssen (natürlich hätte man dies aber erst nachweisen müssen). Das Jobcenter muss den Hilfebedürftigen soweit unterstützen bis gewährleistet ist, dass er die Beschäftigung antreten kann (und somit nicht nicht mehr weiter Hilfebedürftig ist).

    Doppelte Mietkosten lassen sich nicht immer vermeiden. Wenn ein Arbeitsvertrag an einen weitentfernten Ort zu einem kurzfristigen Termin zu Stande kommt, kommt es durch die 3 Monatige Kündigungsfrist zu anfallenden Doppelmieten. Das Jobcenter muss diese 3 Monatsmieten für die alte Wohnung übernehmen, da er ansonsten auch nicht umziehen kann und somit rechtzeitig die neue Beschäftigung antreten kann.


    Glaub das war alles. Tut mir leid, mein Kopf ist gerade mehr als voll. Es schwirren nurnoch irgendwelche Erledigungen, Ängste, halbe Paragraphen etc rum. Dazu kommt dass ich mich gerade irgendwie - wie soll ich sagen - hilfos fühle. Ich sitze hier und kann nur warten und hoffen...kann selber nichts mehr wirklich zu beitragen im Moment.
    Das macht mich mürbe, jede einzelne Minute kommt mir wie verlorene Zeit vor. Bei so einem Verhalten vom Jobcenter soll man nicht depressiv werden...

    Ich bin nur froh dass nicht noch eine Kaution für die neue Wohnung anfällt, sonst würde alles wahrscheinlich noch viel schwieriger werden. Noch mehr was sie hätten ablehnen können.

  • Hörst du gefälligst mal auf mich, du Bernsteinchen? Du sollst dich nicht verrückt machen! ^^

    Gut, Ängste hätte ich auch, wenn ich gn Osten zöge. ;(

    Dein Anwalt kennt sich aus, der macht das schon. Die Rechtslage ist klar, der Richter wird das schon feststellen.

    Ich wollte gar nicht, dass du jetzt alles auflistest, was er dir gesagt hast. Er wird das eine oder andere Schreiben auf den Weg bringen und dir zukommen lassen, da steht dann alles fein säuberlich aufgelistet. Dann gibt es einen Spruch vom Richter, der die Sache gepflegt auf den Punkt bringt. Wenn du uns das zur Verfügung stellen könntest, das wäre nett und bestimmt irgendwann hilfreich.

    Jetzt genieße mal die Schönheit deiner Noch-Heimat, das gute Wetter und die Gewissheit, dass deine SB mit ihrem Blödsinn dingsen gehen kann.

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