Hallo,
mal eine Frage: falls man eine Maßnahme im Vorfeld abbricht und eine Sanktion in Kauf nimmt, werden die 30% vom Regelsatz abgezogen, bedeutet also von den 399,00 € ohne Wohnkosten, oder vom kompletten ALG II Betrag? Mit wann muss man mit der nächsten Maßnahme rechnen, ist dies innerhalb der Sanktionszeit ebenfalls möglich?
Danke und Grüße