Kapitalanlage Wohnung als Vermögen

  • Hallo,

    Ich bin Studentin und bekomme im Juni 2017 ein Baby. Ich will mich beurlauben lassen, um auch evtl ALG II zu beantragen. Mein Mann ist ebenfalls Student und arbeitet als Werkstudent für lediglich ca. 900€ monatlich. Mein Mann hat jedoch vor einigen Jahren noch Vollzeit gearbeitet und sich so eine Eigentumswohnung als Kapitalanlage kaufen können (Schulden natürlich noch nicht abbezahlt + Spekulationssteuer fällig bei Verkauf vor Abwarten der 10 Jahre). Die Wohnung ist derzeit vermietet.
    Nun zu meiner Frage: Wird die Wohnung als Vermögen angerechnet, sodass mir kein ALG II zusteht?

    Vielen Dank schon mal und LG

  • Wenn eure Mieteinnahmen und das Geld von deinem Freund nicht reicht, dann müsst ihr die Eigentumswohnung verkaufen. Eine Eigentumswohnung ist nur geschützt, wenn man selbst darin wohnt.

    Wunschdenken!

    Und in dieser Allgemeinheit falsch!

    Es wäre zu prüfen, ob die Verwertung der Wohnung

    • unwirtschaftlich oder
    • eine besondere Härte

    wäre.

    Für beide Alternativen könnte einiges sprechen. Dann bliebe dieses Vermögen außen vor.

    Deshalb: Unbedingt fachkundig prüfen lassen!

    Howgh
    Tecumseh

  • Hallo,

    Wunschdenken!

    naja. Bleibt erst mal nur eine reine Behauptung Deinerseits.

    Für beide Alternativen könnte einiges sprechen.

    Wow - und was genau sollte aus den wenigen Infos für irgendwas genau sprechen? Wo genau ist hier die wirtschaftliche und/oder die besondere Härte bei einer nicht eigengenutzten Eigentumswohnung bei gleichzeitiger Inanspruchnahme von Grundsicherungsleistungen? Du fragst nicht einmal nach den Wert der ETW, bist aber bereits jetzt der Meinung, daß alles nur "Wunschdenken" sei, Aussagen dazu "falsch" sind - ohne auch nur im mindestens auch nur den Hauch einer Ahnung von der konkreten Situation zu haben. Solche Pauchalantworten sind vollkommen unnötig und kaum sachkundig.

    Es bringt absolut nichts, irgendwelche seltsamen Texte zu schreiben, die eigentlich auf nichts basieren und damit dem TE irgendeinen eventuellen Anspruch vor zu machen, den es nicht gibt. Auch bringt es nichts, aus einer rein theoretischen Ecke irgendeiner Meinung zu sein, wenn in der Praxis tatsächlich andere Entscheidungen zu treffen sind.

    Von daher würde ich Dich um mehr Sachlichkeit und weniger eigenem Wunschdenken bitten.

    Gruß!

  • Wäre doch die Frage, ob hier aktuell ein Anspruch besteht. 900,00 Euro Einnahmen des Mannes, + Mietzahlungen des Mieters. Habt ihr evtl. noch weitere Einnahmen?

    Die Schuldzinsen können vom Amt übernommen werden.

    Wielang muss dein Mann noch studieren?

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!