Folgendes ist passiert:
Im Februar 2017 habe ich eine Nebenkosten Abrechnung eingereicht und dort ist aufgefallen das Stromkosten mit auf die Nebenkosten rechnet werden welche ich eigentlich selber zahlen müsste (ist mir selber nie aufgefallen)
Jetzt kam in einem schreiben, Zitat:
„seit dem 1.1.2013 haben sie laufende Leistungen … nach dem SGBII erhalten… Nach meiner Berechnung die diesem Schreiben beigefügt ist, ergibt sich ein Guthaben in Höhe von 469€. In der Heiz-und Betriebskostenabrechnung die von Ihrem Vermieter erstellt wurde sind Stromkosten enthalten. Den Stromanteil zahlen Sie selbst aus Ihrer Regelleistung und wird bei der Berechnung rausgerechnet. „
Hier die Berechnung zur Rückforderung leider nur als Foto: Foto
Ich bin der Meinung das ich nichts dafür kann das es jetzt erst aufgefallen ist… auf jeder Nebenkosten Abrechnung stand der Stromanteil drauf… Ich finde das nicht in Ordnung, dass ich jetzt Zahlen soll (was ich nicht kann) nur weil das Amt nicht richtig auf den Zettel guckt was drauf steht.
Wie seht ihr das?
Ich verstehe die Berechnung der Rückforderung nicht:
Was haben die Heizkosten mit Stromkosten zu tun?
Wurde „nur“ von 1.8.2015 zurück gerechnet?
Mfg
Tom