Hallo in die Runde der Forumsteilnehmer,
ich erhielt eine Bewilligung über die Erstausstattung Wohnung. Die Gegenstände wurden auch von mir angeschafft,
Nun entstanden mir jedoch selbbstredend Fahrtkosten bei der Abholung der diversen Gegenstände in nicht unerheblicher Größenordnung, die ich gerne dem sog. Jobcenter gegenüber geltend machen würde.
Gibt es unter euch gesicherte Erkenntnisse darüber ob meinerseits ein Anspruch darauf besteht ?
Ich freue mich auf eure Antworten und sage schon mal DANKE an dieser Stelle dafür.
Herzlichen Gruß
ullipappa