Wer kann mir helfen? Ich beziehe seit 12/2016 ALG 1 und zusätzlich ca. 50 EUR/ Monat ALG2.
Mein Arbeitsverhältnis endete imAugust 2016. Aus diesem Arbeitsverhältnis habe ich Urlaubsabgeltung per Gericht eingklagt. Dieser Klage wurde im Januar 2017 stattgegeben. Demzufolge erfolgte eine Korrektur der Lohnabrechnung für den Monat August 2016 in der die Urlaubsabgeltung in Höhe von ca. 1.450 EUR/ brutto = ca. 820 EUR netto auswies. Diese Zahlung wurde im Monat 02/ 2017 meinem Konto gutgeschrieben. Dies habe ich im gleichen Monat dem Jobcenter gemeldet. Jetzt habe ich eine Ablehnung ab Monat 04/2017 - 07/2017 und eine Rückforderung für 02/2017 u. 03/2017 erhalten.Ist das so richtig? Darf die nachgezahhlte Urlaubsabgeltung aus 08/ 2016 auf 6 Monate verteilt angerechnet werden? Und was ist mit den Kosten, die zur Durchsetzung der Urlaubsabgeltung eingetreten sind (ich hatte Gütetermin vor Gericht, ca. 400 km vom Wohnort entfernt).
Über eine aussagekräftige Antwort würde ich mich freuen.
Gabriele