Vorübergehend bei Freundin Wohnen

  • Hallo erstmal.

    Ich wurde aus meiner letzten WG gekündigt und wohne nun vorübergehend bei meiner Freundin. Dem Vermieter macht es nichts aus das ich bei ihr wohne aber den Mietvertrag umschreiben möchten wir nicht da wir nur noch kurz hier wohnen. Wisst ihr ob ich mich trotzdem bei der Stadt anmelden kann und ob und von welcher Stelle ich wie Leistungen beziehen kann? Ich stehe dem Arbeitsmarkt ja quasi zur verfügung kann nur niemandem einen Mietvertrag vorlegen.

  • Ein paar mehr Infos wären gut:

    - Wie alt bist du, wie alt ist deine Freundin?
    - Bezieht deine Freundin ALG II oder geht sie arbeiten?
    - Beziehst du aktuell ALG II oder bekommst du andere Leistungen?
    - Von wo nach wo ziehst du? Wäre dasselbe Jobcenter zuständig?

    Umschreiben ist nicht unbedingt notwendig, mit Zustimmung des Vermieters könntet ihr einen Untermietvertrag machen. Somit könntest du auch dem Amt etwas vorlegen ;)

  • Anmelden musst Du Dich auf jeden Fall!

    1., weil es das Bundesmeldegesetz vorschreibt und

    2., weil Du sonst nicht belegen kannst, das Du Deine gewöhnlichen Aufenthalt im Zuständigkeitsbereich des JC hast.

  • Beim JC brauchst du keine Erlaubnis des Vermieters. Da ist nur der Untermietvertrag leistungsrelevant. Wenn die was anderes sagen ist das schlicht Bullshit.

    Tip: Bei einem Pauschalmietvertrag (warm mit Nebenkosten) darf dir kein Phantasiebetrag für Haushaltsenergie rausgerechnet werden.

    Wenn ihr zu einer Einstandsgemeinschaft gemacht werden müsst ihr entscheiden, ob das für euch passt oder nicht. Wenn nicht müsst ihr euch wehren, das ist gar nicht so schwer, schriftlich bestreiten und aus die Maus. Wenn ein Hausbesuch kommt einen schönen Tag wünschen und wegschicken, eine Einstandsgemeinschaft läßt sich nicht via Hausbesuch feststellen, das steht auch in den fachlichen Hinweisen der Bundesagenten.

  • Hallo. Schaffe es leider nicht mehrere Leute auf einmal zu Zitieren also antworte ich mal einfach so.

    1. Zu mir:
    Also ich bin 30 Jahre alt und meine Freundin auch. Zur Zeit geht keiner von uns arbeiten obwohl ich auf Arbeitssuche bin. Wir beide beziehen ALG2 wobei mein bewilligungszeitraum nun abgelaufen ist seit dem 1. ich habe aber diesen Monat noch Geld bekommen. Ich ziehe von Mönchengladbach nach Neuss also wechsle die ARGE war aber auch schonmal in der Bezugsgemeinschaft mit meiner Freundin in dieser Stadt. Wir hatten uns damals getrennt und sind nun wieder zusammen. Wir ziehen aber bald beide in seperate Wohnungen weil die Kosten für Unterkunft und Heizung nicht mehr angemessen sind und uns die ARGE zur Zeit nur auf wohlwollen hier wohnen lässt weil sie unter Depressionen leidet und wir lieber getrennt wohnen möchten.

    2. Bezüglich Untermietvertrag:
    Ich weiss nicht ob ein Untermietvertrag wirklich das richtige ist, da sie ja keine finanziellen Absichten hat oder dergleichen. Ausserdem sind wir ja schon zusammen es geht sich nur darum das ich mich vor kurzem erst habe aus dem Mietvertrag austragen lassen mit ach und krach und es nun zu kompliziert wäre mich für 3 Monate wieder eintragen zulassen ausserdem habe ich mittlerweile eine Eidesstaatliche Versicherung ablegen müssen und stehe somit negativ in der Schufa. Unser Vermieter ist da relativ penibel. Stören tut es aber wie gesagt niemanden das ich für 3 Monate hier wohne.

  • Der Knackpunkt ist der: damit die KdU berücksichtigt werden können bedarf es eines Vertrags. Den kannst du mit dem Unterkunftsgeber abschließen, in dem Fall mit dem Hauptmieter. Die Vorlage einer Untermieterlaubnis sieht der Gesetzgeber nicht vor, weil dieser Vertrag für dich verbindlich ist, auch, wenn keine Erlaubnis vorhanden ist.

    Pauschalmiete bringt den Vorteil, dass kein Stromanteil rausgerechnet werden darf, was nich theißt, dass es nicht vielleicht trotzdem getan wird, dann steht der Rechtsweg offen.

    Die Beteiligung an der Miete bringt ihr eh keinen finanziellen Vorteil, er verringert ihre Hilfsbedürftigkeit. Läßt sie dich mietfrei wohnen seit ihr ruckzuck eine Einstandsgemeinschaft, egal wie ihr wirklich zueinander steht und welche Pläne für die Zukunft bestehen.

    In eurer Situation könnte der Vertrag von vorn herein befristet werden. Das wirkt der Annahme einer Einstandsgemeinschaft vor, was einen geringeren Regelsaatz für beide bedeuten würde.

    Dass die Wohnung weiterhin bezahlt wird hat wenig oder gar nichts mit Wohlwollen zu tun, sondern mit der Rechtslage. So wohlwollend können die gar nicht sein, wenn die Gesetze dem entgegen stünden.

  • Ich gehe von korrektem Verhalten aus: die Untermiete wird dem JC mitgeteilt und verringert die Bedüftigkeit der Hauptmieterin, wird also auf ihre KdU angerechnet.

  • Danke erstmal. Also ob der Regelsatz nun was niedriger ist oder nicht ist ja nicht das Thema, wir sind eine Bedarfsgemeinschaft wenn es das ist was ihr meint. Wieso benötigt mann denn unbedingt einen Untermietvertrag fürs JC? Habe gehört obdachlose brauchen lediglich eine Meldeadresse? Stimmt das?

  • @obilaner
    Wenn dein Bewilligungszeitraum abgelaufen ist, dann kannst du auch keine Leistungen mehr erhalten haben. Falls du noch in Mönchengladbach in Bezug sein solltest, brauchst du die Abmeldung für das Jobcenter in Neuss.

    Wenn du in die BG deiner Freundin aufgenommen wirst, brauchst du nicht zwangsläufig einen Miet-/Untermietvertrag. Am bestehen geht ihr zusammen zur Sachbearbeiterin und klärt ab, welche Dokumente sie gerne hätte.

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