JC will Grundschuld eintragen, ist das rechtens?

  • hallo liebe forumsmitglieder,

    ich habe vor etwa 8 jahren ein grundstück von meinem verstorbenen vater geerbt. damals lebte ich (minderjährig) zusammen mit meiner mutter und meiner schwester (minderjährig) in einer bedarfsgemeinschaft, die hartz 4 bezog. meine mutter verwaltete das erbe. ich bin nun 23 jahre alt und beziehe aufgrund von krankheit seit ~5 jahren hartz 4. anfangs noch alleine, mittlerweile lebt meine partnerin, die ebenfalls hartz 4 bezieht, mit mir zusammen in einer bedarfsgemeinschaft.
    das geld wurde für mich eine zeit lang als darlehen ausgezahlt, grund: unabweisbarer bedarf, sofortiger vermögenseinsatz nicht möglich oder besondere härte. im darlehensvertrag habe ich mich verpflichtet, eine grundschuld eintragen zu lassen in höhe von etwa 4.500€.

    meine fragen: muss für die eintragung einer grundschuld nicht erst einmal ein gutachten über den wert der grundstücke angefertigt werden? wenn der wert unter oder gleich den 4.500€ liegt, dann sind die grundstücke zu 100% belastet und gehören mir praktisch nicht mehr, oder sehe ich das falsch? dann wäre noch meine frage, ob nicht die freigrenze von mindestens 3.100€ pro person in der bedarfsgemeinschaft angewendet werden muss. also die leistungen von dem zeitpunkt an, ab dem das ausgezahlte darlehen plus die freigrenze von 3.100€ zusammen den wert der grundstücke überschreiten sofort von einem darlehen in einen nicht rückzuzahlenden zuschuss umgewandelt hätten werden müssen. angenommen, die grundstücke sind 4000€ wert, dann hätten also nur 900€ leistungen als darlehen ausgezahlt werden dürfen und es dürfen auch nur 900€ als grundschuld eingetragen werden. sehe ich das richtig oder liege ich da vollkommen falsch?
    ich wäre sehr für eine aufklärung dankbar. :)

  • Hallo @Farn

    aufgrund der Komplexität deines Sachverhalts und aufgrund der uns nicht vorliegenden Unterlagen haben wir intern besprochen das du einen Anwalt um Rat fragen solltest. Hierfür kannst du einen Beratungsschein bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen.

    Bei weiteren Fragen kannst du dich gern melden.


    Grüße

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