Hallo ,
nehmen wir an es würde wegen Zahnarztkosten ein Härtefall zustande kommen.
Dieser Härtefall wurde auch schon bei der Krankenkasse abgegeben, diese übernehmen 50% der Kosten.
Wäre bei einem Härtefall normalerweise nicht 90-100% der Normsatz!? Da ein Härtefall deshalb entsteht da ja kein Geld im Geldbeutel ist...
Härtefall und die Kostenübernahme
-
Newdog23 -
10. April 2017 um 10:57 -
Erledigt
-
-
Hallo,
der Heil- und Kostenplan muss zusammen mit deinem ALG II Bescheid bei der Krankenkasse eingereicht werden. Solltest du ein Bonus Heft haben, dieses auch mit bei der Krankenkasse einreichen.
Die Krankenkasse übernimmt 50 % des Festzuschusses, sollte die Härtefallregelung greifen, dann erhälst du den doppelten Festzuschuss.
Allerdings bezieht sich deine Frage eher auf die Krankenversicherung und nicht auf Arbeitslosengeld II. Vielleicht solltest du deinen Zahnarzt bzgl. der Härtefallregelung im Rat fragen.
Alles Gute
-
Hi Bass386 :),
Danke für die schnelle Rückantwort.ALG2 ist richtig und befindet sich dort in einer Fortbildung.
War nur etwas überrascht da auf dem Härtefall ein Endbetrag von 1800€ ist und die Krankenkasse 50% des Festzuschusses genehmigt, allerdings bleiben dann immer noch 900€ Selbstbeteiligung welche ich gerade nicht zahlen kann.
Grüße
-
Deine Frage betrifft nicht den ALG II Bezug, sondern es geht um Fragen bzgl. von Krankenversicherungsleistungen. Deshalb gehe mit dem Bescheid der Krankenkasse zum Zahnarzt und spreche ihn darauf an. Dort kann dir mit Sicherheit mehr geholfen werden, als hier im ALG II Forum.
-
Hallo,
Du meinst Kosten für den Zahnersatz,oder ? Da greift § 55 SGB V.
Es wird der doppelte Zuschuss durch die KK geleistet, der deckt dabei eigentlich alle Kosten ab. Es werden aber nur Leistungen der Regelversorgung übernommen, keine Extras, Gold,etc.
Das sollte vor der Behandlung auch so abgesprochen werden.
Die Angaben der KK auf dem Heil-Kostenplan sind verwirrend. Hab das auch vor kurzer Zeit durch, das las sich, als ob ich trotzdem noch was zuzahlen muss.
War aber nicht an dem. Vor der Behandlung am besten alles in der Zahnarztpaxis nochmal besprechen.
-
Du meinst Kosten für den Zahnersatz,oder ? Da greift § 55 SGB V.
Es wird der doppelte Zuschuss durch die KK geleistet, der deckt dabei
eigentlich alle Kosten ab. Es werden aber nur Leistungen der
Regelversorgung übernommen, keine Extras, Gold,etc.Das sollte vor der Behandlung auch so abgesprochen werden.
Die Angaben der KK auf dem Heil-Kostenplan sind verwirrend. Hab das auch
vor kurzer Zeit durch, das las sich, als ob ich trotzdem noch was
zuzahlen muss.War aber nicht an dem. Vor der Behandlung am besten alles in der Zahnarztpaxis nochmal besprechen.
Ja, richtig greift!Deine Frage betrifft nicht den ALG II Bezug, sondern es geht um Fragen bzgl. von Krankenversicherungsleistungen. Deshalb gehe mit dem Bescheid der Krankenkasse zum Zahnarzt und spreche ihn darauf an. Dort kann dir mit Sicherheit mehr geholfen werden, als hier im ALG II Forum.
Das gehört auch zu einem ALG II-Forum! Da ist Unterstützung sogar ganz wichtig!
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!