Hallo und guten Tag,
ich habe eine wichtige Frage zum Wohneigentum.
Meine Lebensgefährtin besitzt mit ihrem Ex-Mann zusammen ein Apartment welches nicht selbst genutzt wird.
Die Mieteinnahmen betragen 200 Euro monatlich.
Diese Summe geht allerdings als durchlaufender Posten direkt an die Bank, welche das Anschaffungsdarlehen gegeben hat.
Somit stellen die zweihundert Euro Mieteinnahmen kein verfügbares einkommen dar.
Wie muss dieser Sachverhalt durch das Jobcenter bei Erhalt von ALG II angerechnet bzw. bewertet werden ?
Mit freundlichen Grüßen
Karsten Andreas