Hallo,
ich bekommen für nur einen Monat (04.2017) ALG 2. Das Jobcenter zahlt neben der Grundmiete ja auch die Heizkosten und die Nebenkosten. Strom wird nicht gezahlt.
Heizkosten: 57 Euro
Nebenkosten: 115 Euro
Wie viel darf das JC einfordern, wenn ich vom Strom- und/oder Gasanbieter und/oder der Hausverwaltung Geld zurück bekomme?
Also sagen wir mal ich bekomme 80 Euro Heizkosten, 60 Euro Stromkosten und 200 Euro von der Hausverwaltung zurück: wird das alles eingefordert? Oder dürfen sie nur die 57 Euro Heizkosten und die 115 Euro Nebenkosten zurückverlangen, die sie mir im Rahmen des ALG 2 ausgezahlt haben?
Dürfen sie dieses Geld nur einfordern, wenn die Abrechnungen in diesem Monat (04.2017) bei mir eintreffen oder auch, wenn sie nächsten Monat kommen (wo ich wieder arbeite).
Liebe Grüße