Unterstützung bei Arbeitsaufnahme vom Amt

  • Hallo
    ich bin seit 2 Jahren ALG 2 Empfänger. Jetzt sieht es mal so aus als wenn ich einen Arbeitsvertrag unterzeichnen kann. Einziger Knackpunkt: Die Arbeitsstelle liegt in ca. 80 km Entfernung. D.H. hin und zurück ist es das doppelte. Ok...andere fahren noch weiter aber jetzt kommt mein eigentliches Problem:
    Ich habe ein 24 Jahre altes Auto, dass dementsprechend viel verbraucht und oft in die Werkstatt muss.
    Um einen vollen Monat mit Sprit in Vorleistung zu gehen, fehlt mir das Geld und es wird auch seitens des AG keine Fahrtkostenerstattung geben, da ich über eine Leiharbeitsfirma da ran komme. Ein Bahnticket ist noch teurer...

    Jetzt zur eigentlichen Frage: Gibt es vom Jobcenter bei Vorlage eines Arbeitsvertrages so etwas wie die Möglichkeit Übergangsgeld, Fahrtgeld oder Wiedereingliederungsgeld etc. zu beantragen? Zumindest für den Ersten Monat?
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  • Herzlichen Glückwunsch zu deinem neuen Job :)

    Da du über eine Leiharbeitsfirma angestellt wirst, wirst du dein Gehalt im Folgemonat erhalten. Somit stehen dir für den Monat der Arbeitsaufnahme noch Leistungen nach dem SGB II zu.

    Wenn du zusätzliche Unterstützung benötigst um deinen Arbeitsplatz zu erreichen, solltest du rechtzeitig einen begründeten Antrag stellen.

  • Danke Dir . Aber Welche Leistungen stehen mir denn dann genau zu ?

    Mein Regelsatz?

    Wenn ich mitten im April einen Job antrete, wird das JC sofort mich aus dem Bezug abmelden: Nach deiner Auffasung würde mir ja dann noch der Mai zustehen. Daran glaube ich nicht. Selbst wenn es so wäre dann würde ich den Mai zurückzahlen müssen, weil ich ja da schon in Arbeit bin oder wie meinst das?

  • Grundsätzlich gilt das Zuflussprinzip.

    Beispiel

    Du beginnst im Mai mit deinem Job, erhälst dein Gehalt aber erst im Juni


    Auch wenn du im Mai bereits in Arbeit bist, hast du kein anrechenbares Einkommen. Dein Gehalt, welches du im Fallbeispiel im Juni erhälst, darf somit auch erst im Juni angerechnet werden.

    Für den Monat Mai hast du somit vollen Anspruch auf ALG II (Regelsatz, KdU etc.)


    Dein Beispiel
    Du beginnst Mitte April in deinem Job, erhälst das erste Gehalt vermutlich im Mai

    Da du dein Gehalt erst im Mai erhälst, hast du im Monat April vollen Anspruch auf ALG II (Regelsatz, KdU)


    Das Jobcenter meldet dich nicht aus dem Bezug ab, sondern würde wahrscheinlich wie folgt vorgehen:
    1. Aufhebung des aktuellen Bescheids
    2. neuer vorläufiger Bescheid aufgrund unklaren Einkommens. Es wird ein fiktives Einkommen angerechnet, welches sich aus deinem Arbeitsvertrag ergibt. Dies kann natürlich dazu führen das dein Anspruch entfällt, aber hierzu müssten dem Jobcenter die Gehaltsabrechnungen vorliegen.

  • Wie gesagt: das Gehalt wird in dem Monat angerechnet, in dem es auf deinem Konto landet. Wenn das noch im April ist wäre das nicht so gut.

    Wenn du Kosten für die Arbeitsaufnahme hast, zB die Fahrtkosten, kann das als Darlehen gewährt werden.

    Eine vorauseilende Leistungseinstellung ist widerrechtlich, in dem Fall sofort widersprechen und dann zum SG gehen, die Rechtspfleger da helfen weiter.


    Zu den Fahrtkosten:

    Die Strecke zu deinem AG (der Leiharbeitsfirma, der Standort wo du den Vertrag unterschrieben hast) musst du selbst zahlen. Was an Strecke zum Kunden deines AG dazu kommt muss der AG mit dem amtlichen km-Geld vergüten oder die Fahrt organisieren.

  • Eine vorauseilende Leistungseinstellung ist widerrechtlich, in dem Fall sofort widersprechen und dann zum SG gehen, die Rechtspfleger da helfen weiter.


    Eine Zahlungseinstellung kann man umgehen, in dem man den Arbeitsvertrag nach Zahllauf einreicht. So wurden die Gelder bereits angewiesen und der Sachbearbeiter könnte maximal im folgenden Monat die Leistung einstellen.

    Sozialgericht und Widerspruch bringen nicht viel, denn bis von dort Entscheidungen kommen, ist die Überbrückung von ALG II auf Arbeit längst abgeschlossen.

  • Guter Tip, nicht ganz koscher aber praktikabel.

    Ein EA geht meist recht schnell, insbesondere wenn Arbeitsaufnahme gefährdet wird. Kommt aber immer aufs Gericht an, manche sind ja wirklich weit über die Grenzen des machbaren überlastet.

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