Schönen Guten Tag,
ich bin ALG II - Bezieher, erhalte monatlich zusätzlich ein schwankendes Einkommen aus einem Nebenverdienst.
Bisher
war es so, dass ich erst am Ende meines Bewilligungszeitraums (6
Monate) die dazugehörigen Einkommenbescheinigungen für besagte Monate
einreichte. Dann wurde ein Durchschnittseinkommen der letzten Monate
errechnet und mein Bewilligungsanspruch komplett abgerechnet, sofort gab
es dann eine Nachzahlung bzw. Nachforderung.
Soweit, so gut.
Meine Frage:
Wie
verhält sich das, wenn man innerhalb eines Bewilligungszeitraums den
Arbeitgeber wechselt, das Einkommen schwankend aber gleich bleibt?
a)
bleibt alles wie bisher, ich reiche am Ende des Bewilligungszeitraums
einfach die Bescheinigungen des alten Arbeitgebers und des neuen
Arbeitgebers ein und das Einkommen wird wie gewohnt in diesem Zeitraum
als Durchschnitt ermittelt
oder
b) das Amt rechnet innerhalb des BWZ komplett ab, da mein altes Arbeitsverhältnis endet und ein neues beginnt?
kurzum:
der Bewilligungszeitraum und das durchschnittsermittelnde Einkommen
bleibt, egal, wieviele Arbeitgeber ich in dieser Zeit habe oder jeder
Arbeitgeber einzeln abgerechnet mit Durchschnittseinkommen?
Besten Dank.